Zone W2 · Zell
Zürich · BFS 231 · Gemeindeprofil · alle 14 Zonen
Die Zone W2 in Zell (Zürich) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 8 m, Firsthöhe ≤ 15 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.4, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 35 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBaugesucheZH
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Planung und Bau
- 052 397 03 53
- bauamt@zell.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Zell, in denen «W2» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO Zell · S. 5
Zonenordnung Das Gemeindegebiet ist in folgende Zonen eingeteilt, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen ist: A Kernzone K B Zentrumszone Z C Zentrumszone Kollbrunn ZK D Wohnzone − zweigeschossige Wohnzone W2a − zweigeschossige Wohnzone W2 − dreigeschossige Wohnzone W3 − zweigeschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG2 − dreigeschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG3 − fünfgeschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG5 E Gewerbe- und Industriezone − Gewerbezone G − Industriezone I F Zone für öffentliche Bauten ÖB G Erholungszone E H Freihaltezone F I Reservezone R
Art. 33BZO Zell · S. 12
Grundmasse
1Es gelten folgende Massvorschriften: Zone W2a W2 W3 WG2 WG3 WG5 Ausnützungsziffer 30 % 40 % 60 % 40 %*) 60 %*) 100 %*) Zulässigkeit von Wohn- und Gewerberäumen im Untergeschoss im Sinne von §255 PBG max. 50 % Gebäudelänge max. 25 m 35 m 40 m 40 m 50 m 60 m Traufseitige Fassadenhöhe max. 7 m 8 m 11 m 8 m 11 m 17 m Giebelseitige Fassadenhöhe max. 11.5 m 15 m 18 m 15 m 18 m 24 m Grenzabstände
–kleiner Grundabstand min.
–grosser Grundabstand min.
5 m 8 m
5 m 8 m
5 m 10 m
5 m 10 m
5 m 10 m
5 m 10 m *) Erhöhung der AZ für Gewerbe gem. Art. 37
2Es ist höchstens ein Attikageschoss zulässig. Die Aufteilung der Nutzung auf Dach-, Unterund Vollgeschosse ist innerhalb der zulässigen Fassadenhöhe frei.
3Wird bei Flachdachbauten eine Brüstung oder ein Geländer erstellt und nicht gemäss § 278 Abs. 2 PBG zurückversetzt, erhöht sich die zulässige Fassadenhöhe an dieser Stelle um 1.00 m.
Art. 35BZO Zell · S. 12
Wohnzone W2
1Die geschlossene Bauweise ist zulässig.
2Der Anteil der dauernd gewerblich genutzten Fläche darf max. 1/3 der Gesamtnutzfläche betragen.
Art. 43BZO Zell · S. 14
Zulässigkeit Arealfläche
1Arealüberbauungen und Gestaltungspläne gem. Art. 44 BZO sind in den Zonen W2a, W2, W3, WG2, WG3 und WG5 zulässig.
2Die Arealfläche muss die folgenden Bauzonenflächen umfassen: − in den Zonen W2a, W2 und WG2 min. 3000 m² − in den Zonen W3, WG3 und WG5 min. 5000 m²
Art. 44BZO Zell · S. 14
Arealüberbauungen und Gestaltungspläne
1Je nach dem Masse, wie die gesamten Qualitätskriterien gemäss § 71 und § 79 ff. PBG für Arealüberbauungen und Gestaltungspläne berücksichtigt werden und zudem der MinergieP-Standard oder eine energetisch gleichwertige Lösung mindestens gewährleistet wird, kann in begründeten Fällen zum Ausgleich von baulichen oder planerischen Sonderleistungen die zonengemässe Ausnützungsziffer erhöht werden, im Maximum: Zone W2 / WG2 übrige für Arealbebauungen um bis 1/5 AZ um bis 1/10 AZ für Gestaltungspläne im Rahmen der Arealbebauung um bis 1/3 AZ um bis 1/10 AZ
2Für Klein- und Anbauten kann die Überbauungsziffer im Bauprojekt in Abweichung von Art.
61Abs. 2 festgelegt werden.
3Für interne Grenz- und Gebäudeabstände gelten die kantonalrechtlichen Vorschriften. Die zonengemässe Gebäudelängenbeschränkung gilt innerhalb der Arealüberbauung nicht. In den Zonen W2 und WG2 kann ein zusätzliches Vollgeschoss zugelassen werden, sofern es weder öffentliche noch nachbarliche Interessen stört.
4Die gemäss Art. 69 BZO ermittelte Anzahl Abstellplätze für Motorfahrzeuge kann bei Arealüberbauungen und Gestaltungsplänen, welche gemäss den Vorgaben der 2000-Watt-Gesellschaft umgesetzt werden, durch den Gemeinderat projektspezifisch reduziert werden.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Ausnützungsziffer | ≤ 0.4 | Art. 33, S. 12 | 0.90 |
| Gebäudelänge | ≤ 35 m | Art. 33, S. 12 | 0.95 |
| Gebäudehöhe | ≤ 8 m | Art. 33, S. 12 | 0.85 |
| Firsthöhe | ≤ 15 m | Art. 33, S. 12 | 0.85 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 5 m | Art. 33, S. 12 | 0.95 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 8 m | Art. 33, S. 12 | 0.95 |
Extrahiert aus der BZO Zell (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.