Zone G · Zell
Zürich · BFS 231 · Gemeindeprofil · alle 14 Zonen
Die Zone G in Zell (Zürich) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Ausnützungsziffer ≤ 0.6, Gebäudelänge ≤ 50 m, Baumassenziffer ≤ 4 m3/m2. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBaugesucheZH
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Planung und Bau
- 052 397 03 53
- bauamt@zell.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Zell, in denen «G» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO Zell · S. 5
Zonenordnung Das Gemeindegebiet ist in folgende Zonen eingeteilt, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen ist: A Kernzone K B Zentrumszone Z C Zentrumszone Kollbrunn ZK D Wohnzone − zweigeschossige Wohnzone W2a − zweigeschossige Wohnzone W2 − dreigeschossige Wohnzone W3 − zweigeschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG2 − dreigeschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG3 − fünfgeschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG5 E Gewerbe- und Industriezone − Gewerbezone G − Industriezone I F Zone für öffentliche Bauten ÖB G Erholungszone E H Freihaltezone F I Reservezone R
Art. 6BZO Zell · S. 6
Grundsatz
1Umbauten, Ersatz- und Neubauten haben sich in Form und Erscheinung gut ins Ortsbild einzuordnen, insbesondere hinsichtlich der Geschlossenheit und Proportionen des Gebäudes, der Dachlandschaft und der Lage der Bauten.
2Die Umgebungsgestaltung soll in ihrer Eigenart wie den ortstypischen Vorplätzen und Vorgärten, Bäumen und Brunnen erhalten werden.
Art. 23BZO Zell · S. 10
Grundmasse Es gelten folgende Massvorschriften:
a)Ausnützungsziffer max. 70 %
b)Vollgeschosszahl max. 3 c) Dachgeschosse bei erreichter Vollgeschosszahl max. 2
d)Traufseitige Fassadenhöhe 11 m
e)Giebelseitige Fassadenhöhe 18 m f) Gebäudelänge max. 50 m
g)kleiner Grenzabstand min. 5 m
h)grosser Grenzabstand min. 8 m
Art. 26BZO Zell · S. 11
Grundmasse Es gelten folgende Massvorschriften:
a)Ausnützungsziffer max. 75 %
b)Vollgeschosszahl max. 3 c) Dachgeschosse bei erreichter Vollgeschosszahl max. 2
d)Traufseitige Fassadenhöhe 11 m
e)Giebelseitige Fassadenhöhe 18 m f) Gebäudelänge max. 50 m
g)kleiner Grenzabstand min. 5 m
h)grosser Grenzabstand min. 8 m
Art. 38BZO Zell · S. 13
Grundmasse
1Es gelten folgende Massvorschriften: Zone Gewerbezone G Industriezone I Baumassenziffer max. 4 6 Grünflächenziffer min. 10 % 10 % Überbauungsziffer max. 50 % 50 % Gesamthöhe max. 14 m 18.5 m Gebäudelänge max. 50 m frei Bautiefe max. 25 m frei
2Gegenüber Wohnzonen ist ein Grenzabstand von min. 12 m einzuhalten.
Art. 39BZO Zell · S. 13
Gewerbezone G
1Die Gewerbezone ist für die Erweiterung der bestehenden und für die Ansiedlung von neuen Gewerbebetrieben bestimmt.
2Es sind höchstens mässig störende Gewerbebetriebe sowie Handels- und Dienstleistungsgewerbe zugelassen. Für Bürogebäude beträgt die Ausnützungsziffer max. 60 %. Betriebe des Detailhandels mit einer Nutzfläche von mehr als 150 m2 sind nicht gestattet.
Art. 41BZO Zell · S. 13
Grundmasse Für die Zone für öffentliche Bauten gelten die kantonalrechtlichen Massvorschriften. Gegenüber privaten Nachbargrundstücken sind die Grenz- und Gebäudeabstände sowie die Mehrlängenzuschläge der betreffenden Nachbarzone einzuhalten. 13 Gemeinde Zell Bau- und Zonenordnung G Erholungszone E
Art. 71BZO Zell · S. 21
Lager- und Umschlagplätze Lager- und Umschlagplätze sind mit einer Randbepflanzung gegen Einsicht abzuschirmen oder zu überdecken. G Spiel- und Ruheflächen
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«Die Gewerbezone ist für die Erweiterung der bestehenden und für die Ansiedlung von neuen Gewerbebetrieben bestimmt.» · Art. 39
Wortgetreu aus dem Reglement. Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Ausnützungsziffer | ≤ 0.6 | Art. 39, S. 13 | 0.90 |
| Baumassenziffer | ≤ 4 m3/m2 | Art. 38, S. 13 | 0.90 |
| Grünflächenziffer | ≥ 10 % | Art. 38, S. 13 | 0.90 |
| Gebäudelänge | ≤ 50 m | Art. 38, S. 13 | 0.90 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 12 m | Art. 38, S. 13 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Zell (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.