Art. 9 · Bautyp B
BZO Zell · S. 6 · Original-PDF
1Die Bauten vom Typ B dürfen innerhalb der Mantellinie umgenutzt, umgebaut oder ersetzt werden. 6 Gemeinde Zell Bau- und Zonenordnung
2Für Neu- und Umbauten gelten folgende Grundmasse:
a)Vollgeschosszahl 2*
b)Dachgeschosse bei erreichter Vollgeschosszahl max. 2
c)Traufseitige Fassadenhöhe max. 7.00 m* * Für die in den Kernzonenplänen speziell mit B1 bezeichneten Gebäude gelten − Vollgeschosszahl 1 − Traufseitige Fassadenhöhe max. 4.00 m
3Die max. Gebäudegrundfläche ergibt sich aus den in den Kernzonenplänen eingetragenen Flächenmassen.
4Bei Um- und Ersatzbauten sind Abweichungen vom Gebäudeprofil möglich, wenn der Raumbedarf des Gewässers dies erfordert.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.