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Art. 9 · Bautyp B

BZO Zell · S. 6 · Original-PDF

1Die Bauten vom Typ B dürfen innerhalb der Mantellinie umgenutzt, umgebaut oder ersetzt werden. 6 Gemeinde Zell Bau- und Zonenordnung

2Für Neu- und Umbauten gelten folgende Grundmasse:

a)Vollgeschosszahl 2*

b)Dachgeschosse bei erreichter Vollgeschosszahl max. 2

c)Traufseitige Fassadenhöhe max. 7.00 m* * Für die in den Kernzonenplänen speziell mit B1 bezeichneten Gebäude gelten − Vollgeschosszahl 1 − Traufseitige Fassadenhöhe max. 4.00 m

3Die max. Gebäudegrundfläche ergibt sich aus den in den Kernzonenplänen eingetragenen Flächenmassen.

4Bei Um- und Ersatzbauten sind Abweichungen vom Gebäudeprofil möglich, wenn der Raumbedarf des Gewässers dies erfordert.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.