Zone GE · Würenlos

Aargau · BFS 4048 · Gemeindeprofil · alle 10 Zonen

Die Zone GE in Würenlos (Aargau) ist mit 7 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 5 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 12 m, Firsthöhe ≤ 12 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben
  • Bauprofile (Profilierung)
  • Katasterplan 1:500 mit Projekteintrag und Grenzvermassung
  • Sämtliche Projektpläne 1:100 mit definierten Inhalten
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)
  • Energienachweis
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Pläne A4 gefaltet, unterschrieben, vollständig
  • Grundbuchauszug
  • Kommunale Reglemente als Prüfgrundlage

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Würenlos, in denen «GE» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 4BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 4

Die im Bauzonen-/Kulturlandplan bandierten Flächen und grössere zusammenhängende nicht bebaute Flächen der Bauzone dürfen nur erschlossen und überbaut werden, wenn ein rechtskräftiger Erschliessungs- oder Gestaltungsplan vorliegt.

_____________________________________ Sondernutzungsplanung 1) SAR 713.100 5 Bau- und Nutzungsordnung

Erschliessungsplan BahnhofGrosszelg § 4a 1)

1Der für das Gebiet Bahnhof / Grosszelg erforderliche Erschliessungsplan regelt für den bezeichneten Perimeter die Erschliessung und Freiraumgestaltung. Grundlage für den Erschliessungsplan ist ein Erschliessungsund Freiraumgestaltungskonzept. Erschliessungsplanpflicht Bahnhof / Grosszelg Zielsetzungen

2Mit dem Erschliessungsplan sind insbesondere folgende Ziele zu erreichen:

a)Schaffung der Voraussetzungen für eine zweckmässige Erschliessung des Gebiets für alle Nutzergruppen (Kunden, Reisende, Beschäftigte) und Mobilitätsarten (ÖV, LV , MIV);

b)Sicherstellung der Anbindung des Gebiets an das bestehende und geplante Weg- und Strassennetz des Umfelds;

c)Sicherstellung einer dem hohen Öffentlichkeitsgrad des Ortes angemessenen Freiraumqualität.

3Der Gemeinderat kann die finanziellen Beteiligungen an neuen oder anzupassenden Infrastruktur- und Erschliessungsanlagen und Freiräumen sowie die dinglichen Rechte und Pflichten zur Umsetzung des Erschliessungsplans in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag regeln. Dieser hat vor der öffentlichen Auflage des Erschliessungsplans vorzuliegen.

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Art. 7BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 6

Das Gemeindegebiet ist in folgende, im Bauzonen-/Kulturlandplan eingetragene Zonen eingeteilt:

Bauzonenplan

Nutzungszonen 1) D Dorfzone braun K Kernzone grau-braun E2 Wohnzone E2 hellgelb W2 Wohnzone W2 lachs W3 Wohnzone W3 orange WG Wohn- und Gewerbezone rot GE Gewerbezone lila ÖB Zone für öff. Bauten und Anlagen grau GUZ Grün- und Uferzone grün

rot schraffiert SPST Spezialzone Steinbruchareal grün-braun SZBG Schutzzone Bickguet ocker SPGG Spezialzone Gärtnerei + Gartenbau hellgrün schwarz schraffiert - Flächen mit

Sondernutzungsplanpflicht blau bandiert - Flächen mit

Erschliessungsplanpflicht violett bandiert - Flächen mit

Gestaltungsplanpflicht orange bandiert

Überlagerte Zonen OSZ Ortsbildschutzzone punktiert bandiert

Lärmvorbelastung strich-punktiert

Schutzobjekte - Siehe Bauzonenplan Symbole

_____________________________________ Dorfzone Kernzone Wohnzone E2 Wohnzone W2 Wohnzone W3 Wohn- und Gewerbezone Gewerbezone Zone für öff. Bauten und Anlagen braun grau-braun hellgelb lachs orange rot lila grau Grün- und Uferzone grün T Spezialzone Steinbruchareal G Schutzzone Bickguet G Spezialzone Gärtnerei + Gartenbau rot schraffiert grün-braun ocker hellgrün schwarz schraffiert 1) Ergänzung der Tabelle im Sinne von § 17a, § 20a und § 20b wie folgt:

SPKF Spezialzone Kloster Fahr olive

SPFH Spezialzone Flüehügel altrosa

SPTH Spezialzone Sportanlagen Tägerhard hellblau 7 Bau- und Nutzungsordnung

Kulturlandp …

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Art. 8BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 7

Bauweise

1Wenn die Bau- und Nutzungsordnung oder Spezialbauvorschriften nichts anderes bestimmen, gilt die zonengemässe Überbauung.

2In den einzelnen Zonen darf hinsichtlich Ausnutzungsziffer, Geschosszahl, Grenzabstand sowie Empfindlichkeitsstufe (ES) wie folgt gebaut werden: 8 Bau- und Nutzungsordnung

Tabelle Bauzonenplan 1) Zone Ausnutzung AZ Baumassenziffer BZ Max. Gewerbeanteil in % Vollgeschosszahl Max. Gebäudehöhe in m Max. Firsthöhe in m Max. Kniestockhöhe in cm Kleiner Grenzabstand in m Grosser Grenzabstand in m Max. Gebäudelänge in m Empfindlichkeitsstufe Paragraph D K E2 W2 W3 WG GE SPGG ÖB GUZ SPST

SZBG 0,55 2 7,50 12,50 80 4 7
0,60 ∗ 8,50 13,50 80 4 7
0,45 20 2 7,20 10,70 80 4 8
0,55 20 2 7,50 11,00 80 4 8 30
0,60 30 3 10,50 13,00 80 5 10 30
0,60 60 3 10,50 13,00 80 4 8 40
5 12,00 12,00 80 5 5
0,55 2 80

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 7) verbindlich lesbar.

siehe § 16 siehe § 17 siehe § 18 siehe § 19 III III II II II III III III II II II II 9 10 11 12 13 14 15 20 16 17 18 19 17 18

* siehe Paragraph 10 Abs. 5

Empfindlichkeitsstufen

3In den im Bauzonenplan speziell dargestellten lärmvorbelasteten Flächen gilt die Empfindlichkeitsstufe III. Lärmarten

4Für die einzelnen Lärmarten gelten die in den Anhängen der LSV 2) festgelegten Belastungsgrenzwerte. Geschosshöhen

5In den Zonen D, K und WG dürfen gewerblich genutzte Erdgeschosse eine Höhe von 4,00 m aufweisen.

_____________________________________ 1) Änderung und Ergänzung der Tabelle im Sinne von § 17a, § 20a und § 20b wie folgt:

SPGG (…) Empf.stufe II / III geändert

SPKF siehe § 17a Empf. …

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Art. 13BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 10

Nutzung

1Die Wohnzone W3 ist für Reiheneinfamilienhäuser, Gruppen- und Mehrfamilienhäuser bestimmt.

2Freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser sind nicht zulässig (Ausnahme auf Restparzellen).

3Mit den gleichen Abständen sind auch zweigeschossige Bauten zugelassen. Zweigeschossige Bauten

4Es sind nur nicht störende Betriebe zulässig. Zulässige Betriebe

Wohn- und Gewerbezone WG

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Art. 14BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 10

Nutzung

1Die Zone WG ist für Wohnungen, Büroräume, grössere Läden, Kleinund Mittelgewerbe sowie Landwirtschaftsbetriebe bestimmt.

2Reine Wohnbauten oder Bauten mit Wohnungen im Erdgeschoss werden nach den Bestimmungen der Wohnzone W3 behandelt. Reine Wohnbauten

3Mässig störende Betriebe sind zulässig. Zulässige Betriebe Gewerbeanteil

4Der Gewerbeanteil ist in allen Geschossen zulässig. Er ist möglichst gegen die Strassen anzuordnen. Lager

5Es sind keine reinen Lagerbauten zulässig. Gewerbezone GE § 15 Nutzung

1Die Gewerbezone GE ist für Dienstleistungsbauten, gewerbliche und kleinindustrielle Bauten bestimmt. Wohnungen sind nur für an den Standort gebundenes Personal und den Betriebsinhaber zulässig. Lager

2Reine Lagerbauten (z. B. Hochregal-Lager) ohne zugehörige Produktionsstätte, fensterlose Bauten, Verteilzentren, reine Umschlagplätze und Ablagerungen sind nicht gestattet.

3Mässig störende Betriebe sind zulässig. Zulässige Betriebe 11 Bau- und Nutzungsordnung

Abstände

4Bauten desselben gewerblichen Betriebs müssen, vorbehältlich von anderslautenden feuerpolizeilichen Vorschriften, unter sich einen Gebäudeabstand von mindestens 7,00 m einhalten.

5Die projektierten Bauvorhaben sind bereits im Entwurfsstadium bezüglich Situation, Bauvolumen und Fassadengestaltung mit der Baubehörde abzusprechen. Die beratende Begleitung des Projektverfassers durch die Gemeinde erfolgt als Dienstleistung kostenlos. Gestaltung der Bauten Material, Farben

6Material- und Farbgestaltung sind im gegenseitigen Einvernehmen rechtzeitig abzusprech …

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Art. 19BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 2

3 Bau- und Nutzungsordnung IV. Definition

§ 33 Ausnützungsziffer § 34 Gewerbeanteil § 35 Gewerbe § 36 Arealüberbauung § 37 Abstände V. Bauvorschriften

§ 38 Öffentliche Einrichtungen auf Privatgrund § 39 Technische Bauvorschriften § 40 Wohnhygiene § 41 Ausstattung Autoabstellplätze / Zufahrten § 41a Gewerbezone GE für Verkaufsnutzungen Grosszelg § 42 Ausstattung Fahrräder, Kinderwagen, Spielplätze, Umgebungselemente VI. Schutzvorschriften

§ 43 Ortsbildschutz § 44 Aussenraumgestaltung § 45 Umweltschutz VII. Vollzug / Verfahren

§ 46 Vollzug § 47 Gebühren § 48 Gutachten im Baubewilligungsverfahren § 49 Baubewilligungspflicht § 50 Sicherheits- und Schutzvorkehrungen § 51 Verantwortung Gemeinde VIII. Schluss- / Übergangsbestimmungen

§ 52 Inkrafttreten § 53 Aufhebung bisherigen Rechts 4 Bau- und Nutzungsordnung

Die Einwohnergemeinde Würenlos, gestützt auf § 15 des Gesetzes über Raumplanung, Umweltschutz und Bauwesen des Kantons Aargau (BauG) vom 19. Januar 1993 1), erlässt die nachstehende Bau- und Nutzungsordnung (BNO)

I. Geltungsbereich

§ 17Grün- und Uferschutzzone GUZ
§ 17a Spezialzone Kloster Fahr SPKF
§ 18
§ 19

Tabelle von S. 2 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

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Art. 20BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 14

Zweck

1Die Spezialzone Gärtnerei und Gartenbau ist für den Pflanzenbau und den Landschaftsgartenbau bestimmt. Wohnungen sind nur für an den Standort gebundenes Personal und den Betriebsinhaber zulässig. Nutzung

2Bauten und Anlagen sind gestattet, soweit sie der zulässigen Nutzung dienen und betriebsüblich sind. Es gilt die Empfindlichkeitsstufe III. 1) Baumasse

3Für Hauptgebäude sind höchstens zwei Vollgeschosse erlaubt.

4Standort, Gebäudehöhen und -längen richten sich nach den örtlichen Verhältnissen sowie den bau-, feuerpolizeilichen und wohnhygienischen Erfordernissen.

5Gegenüber den angrenzenden Grundstücken ist ein Grenzabstand aus der halben Gebäudehöhe, mindestens aber 4 m, einzuhalten.

6In bestehenden Bauten (Stand 1. Jan. 2006) können Umnutzungen zu Wohnzwecken und für nicht störendes Gewerbe (Empfindlichkeitsstufe II) gestattet werden. Neubauten gemäss § 20 Abs. 1 und 2 sind nicht zulässig, solange in den bestehenden und für die geplante Nutzung geeigneten Bauten noch Fremdnutzung stattfindet. 1) Umnutzungen von nicht mehr benötigten Bauten und Räumen Nachnutzung

7Bei einer Aufgabe des Betriebes leitet der Gemeinderat das Verfahren auf Umzonung ein. 1)

_____________________________________ 1) Änderung durch Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung vom 10. Dezember 2007. Genehmigt durch den Regierungsrat am 4. Juni 2008. 15 Bau- und Nutzungsordnung

Spezialzone Flüehügel SPFH § 20a 1) Nutzung

1Die Spezialzone Flüehügel ist für Dienstleistungsbauten und Wohnungen bestimmt. Gewerbliche bzw. industrielle Betriebe sind nic …

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Art. 40BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 27

1Die Wohnungsausrichtung ist auf die örtlichen Verhältnisse wie Lärm, Besonnung, Raumnutzung, Einpassung usw. abzustimmen. Wohnungsanordnung

2Ausschliesslich nach Norden orientierte Wohnungen sind nicht zulässig. Wohnungsausrichtung 28 Bau- und Nutzungsordnung

Bodenflächen

3Arbeits-, Wohn- und Schlafräume haben folgende Mindestflächen aufzuweisen. Erstes und zweites Zimmer je mind. 10 m² Drittes und folgendes Zimmer je mind. 8 m² Geschlossene Küchen dürfen nicht kleiner als 6 m² sein. Raumhöhe

4Wohn-, Schlaf- und Arbeitsräume müssen auf mind. 5 m² ihrer Grundfläche eine lichte Höhe von 2,30 m aufweisen. Fensterflächen

5Wohn-, Schlaf- und Arbeitsräume müssen Fenster aufweisen, die direkt ins Freie führen und geöffnet werden können. Dabei hat die Fensterfläche (Rahmenlichtmass) mindestens 1/10 der betreffenden Bodenfläche, mindestens aber 0,8 m² zu betragen. Räume, die zu Wintergärten, Veranden oder verglasten Balkonen Fenster oder Türen aufweisen, bedürfen aus wohnhygienischen Gründen einer andern direkt nach aussen führenden Lüftungsmöglichkeit.

6Für Badezimmer und Aborte wird eine künstliche Belüftung und Belichtung zugelassen, wenn deren einwandfreie Wirkung gewährleistet ist. Künstliche Belichtung/ Belüftung Abstellräume

7Zu jeder Wohnung sind Abstellräume von mindestens 10 % der entsprechenden Wohnfläche vorzusehen. Davon sind in Mehrfamilienhäusern, ab Dreizimmerwohnungen, mindestens 4 m² innerhalb der Wohnung anzuordnen. Die restliche Fläche darf im Estrich oder auf dem gleichen Geschoss wie die Wohnung angeordnet werden …

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Art. 41BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 29

1Die Autoabstellplätze sind auf Grund der gesamten Bruttogeschossfläche gemäss ABauV (inkl. Dach- und Attikageschosse) zu errechnen. Anzahl Autoabstellplätze

2Bei grösseren Mehrfamilienhäusern und Gesamtüberbauungen sollen die Autoabstellplätze, mit Ausnahme der Besucherparkplätze, in Sammelgaragen untergebracht werden. Anordnung Autoabstellplätze Lassen sich die Parkplätze gut in die Gesamtanlage einfügen und beeinträchtigen sie die Wohnqualität nicht wesentlich, können sie ganz oder teilweise oberirdisch angeordnet werden.

3Garagen und Abstellplätze sind so anzuordnen, dass bewohnte Räume dem unmittelbaren Einfluss von Lärm und Abgasen möglichst entzogen sind. Fusswege und Zufahrten sind bei Mehrfamilienhäusern möglichst zu trennen.

4Die Autoabstellplätze sind so anzulegen, dass kein Wasser auf die Strasse fliesst. Entwässerung

5Der Garagenvorplatz muss von der Strassen-, bzw. Trottoirlinie (Strassenmark) gemessen eine Tiefe von mind. 5,50 m aufweisen. Bei Garagentoren, die beim Öffnen den Aussenraum nicht tangieren, ist eine Vorplatztiefe von 5,00 m nötig (siehe Anhang I). Vorplätze Garagen

6In Hanglagen können Garagenbauten ausnahmsweise parallel zur Strasse oder zum Trottoir erstellt werden. In diesem Fall kann der Grenzabstand auf 2,00 m reduziert werden, sofern die Verkehrssicherheit gewährt bleibt (siehe Anhang I). Garagen in Hanglagen Ausfahrtsrampen

7Ausfahrtsrampen dürfen auf eine Länge von 5,00 m, gemessen ab Strassen- bzw. Trottoirrand, höchstens 5 % und im Übrigen höchstens 12 % Neigung aufweisen (im Gebäudeinnern 15 %). …

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Art. 48BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 33

Der Gemeinderat ist berechtigt, auf Kosten des Baugesuchstellers neutrale Fachgutachten einzuholen, insbesondere wenn: Gutachten im Baubewilligungsverfahren

a)Das Ortsbild wesentlich berührt wird

b)Ungewohnte architektonische Lösungen vorgelegt werden

c)Spezielle Industriebauten erstellt werden

d)Schwierige juristische Probleme aufgeworfen werden

e)Die vorgesehenen Schall- und Wärmeschutzdämmungen ungenügend erscheinen

f)Gebäude mit lärmempfindlichen Räumen in lärmvorbelasteten Gebieten vorgesehen sind oder ortsfeste Anlagen mit Emissionen errichtet oder geändert werden

g)Bauten in senkungs- oder rutschgefährdeten Gebieten erstellt werden

h)Spezielle Natur- und Umweltinteressen berührt werden

2Der Gutachter ist nach Anhören der Beteiligten durch den Gemeinderat zu bestimmen. 34 Bau- und Nutzungsordnung

Baubewilligungspflicht

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

«Die Gewerbezone GE ist für Dienstleistungsbauten, gewerbliche und kleinindustrielle Bauten bestimmt.» · Art. 15

Empfindlichkeitsstufe III

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 8). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Gebäudeabstand≥ 7 mArt. 15, S. 100.90
Vollgeschosse≤ 5 VollgeschosseArt. 8, S. 70.80
Gebäudehöhe≤ 12 mArt. 8, S. 70.80
Firsthöhe≤ 12 mArt. 8, S. 70.80
Grenzabstand (klein)≥ 5 mArt. 8, S. 70.80
Grenzabstand (gross)≥ 5 mArt. 8, S. 70.80
Grünflächenziffer≥ 10 %Art. 15, S. 100.75

Extrahiert aus der BZO Würenlos (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone GE

Was gilt in der Zone GE in Würenlos?
Vollgeschosse ≤ 5 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 12 m, Firsthöhe ≤ 12 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m. Insgesamt sind 7 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Würenlos erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone GE sein?
Laut BZO Würenlos: Vollgeschosse ≤ 5 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 12 m, Firsthöhe ≤ 12 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone GE einhalten?
Gebäudeabstand ≥ 7 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Grenzabstand (gross) ≥ 5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Würenlos. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Würenlos?
10 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal), Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben, Energienachweis. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Würenlos ein?
Zuständig ist Bauverwaltung, Schulstrasse 26, 5436 Würenlos. Ablauf nach der Einreichung →

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