← alle Gemeinden
Baugesuch prüfen →
Würenlos
Gebäudeabstand in Würenlos
Der Gebäudeabstand ist in Würenlos in 1 von 10 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 7 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 15 der Bau- und Zonenordnung.
Der Gebäudeabstand ist der Mindestabstand zwischen zwei Gebäuden. Er ergibt sich oft aus der Summe der Grenzabstände, das Reglement kann ihn eigenständig festlegen.
Extrahiert aus der BZO Würenlos (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist der Gebäudeabstand in Würenlos?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 7 m, festgelegt in 1 von 10 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht der Gebäudeabstand in der Bauordnung Würenlos?
Meist in Art. 15 der Bau- und Zonenordnung Würenlos, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.