Zone LWZ · Würenlos
Aargau · BFS 4048 · Gemeindeprofil · alle 10 Zonen
Die Zone LWZ in Würenlos (Aargau) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben
- Bauprofile (Profilierung)
- Katasterplan 1:500 mit Projekteintrag und Grenzvermassung
- Sämtliche Projektpläne 1:100 mit definierten Inhalten
- Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)
- Energienachweis
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Pläne A4 gefaltet, unterschrieben, vollständig
- Grundbuchauszug
- Kommunale Reglemente als Prüfgrundlage
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Würenlos, in denen «LWZ» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 7BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 6
Das Gemeindegebiet ist in folgende, im Bauzonen-/Kulturlandplan eingetragene Zonen eingeteilt:
Bauzonenplan
Nutzungszonen 1) D Dorfzone braun K Kernzone grau-braun E2 Wohnzone E2 hellgelb W2 Wohnzone W2 lachs W3 Wohnzone W3 orange WG Wohn- und Gewerbezone rot GE Gewerbezone lila ÖB Zone für öff. Bauten und Anlagen grau GUZ Grün- und Uferzone grün
rot schraffiert SPST Spezialzone Steinbruchareal grün-braun SZBG Schutzzone Bickguet ocker SPGG Spezialzone Gärtnerei + Gartenbau hellgrün schwarz schraffiert - Flächen mit
Sondernutzungsplanpflicht blau bandiert - Flächen mit
Erschliessungsplanpflicht violett bandiert - Flächen mit
Gestaltungsplanpflicht orange bandiert
Überlagerte Zonen OSZ Ortsbildschutzzone punktiert bandiert
Lärmvorbelastung strich-punktiert
Schutzobjekte - Siehe Bauzonenplan Symbole
_____________________________________ Dorfzone Kernzone Wohnzone E2 Wohnzone W2 Wohnzone W3 Wohn- und Gewerbezone Gewerbezone Zone für öff. Bauten und Anlagen braun grau-braun hellgelb lachs orange rot lila grau Grün- und Uferzone grün T Spezialzone Steinbruchareal G Schutzzone Bickguet G Spezialzone Gärtnerei + Gartenbau rot schraffiert grün-braun ocker hellgrün schwarz schraffiert 1) Ergänzung der Tabelle im Sinne von § 17a, § 20a und § 20b wie folgt:
SPKF Spezialzone Kloster Fahr olive
SPFH Spezialzone Flüehügel altrosa
SPTH Spezialzone Sportanlagen Tägerhard hellblau 7 Bau- und Nutzungsordnung
Kulturlandp …
Art. 21BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 17
Landwirtschaftszone LWZ
1Die Landwirtschaftszone ist für die überwiegend bodenabhängige Produktion in den Bereichen Acker- und Futterbau, Tierhaltung, Gemüse-, Obst- und Rebbau sowie den produzierenden Gartenbau bestimmt. Zulässige Produktion
2Die Zulässigkeit von weiteren Produktionsmethoden und Nutzungsformen richtet sich nach dem eidgenössischen und dem kantonalen Recht. Weitere Produktion
3Ersatzaufforstungen sowie Anlagen zum ökologischen Ausgleich (z. B. Terrainveränderungen) bis 50 a sind zulässig soweit keine überwiegenden, insbesondere landwirtschaftlichen, Interessen entgegenstehen. Ersatzaufforstungen Bauten, Anlagen
4Für alle Bauten und Anlagen ist ein in Abwägung sämtlicher Interessen optimaler Standort zu wählen. Sie haben sich in Bezug auf Ausmass, Gestaltung, Stellung sowie Umgebungsbepflanzung ins Landschaftsbild einzufügen. Baumasse
5Für Wohngebäude sind höchstens zwei Geschosse erlaubt. Im Übrigen werden Gebäudehöhen und Gebäudelängen vom Gemeinderat unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse, der bau- und feuerpolizeilichen sowie wohnhygienischen Erfordernisse festgelegt. Es gilt für alle Bauten gegenüber den angrenzenden privaten Grundstücken generell ein Grenzabstand aus der halben Gebäudehöhe, mindestens aber 4 m.
6Es gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe III. Empfindlichkeitsstufe
Weitere Landwirtschaftszonen Rebbauzone R
Art. 22BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 17
Zweck
1Die Rebbauzone R ist ausschliesslich für den Rebbau bestimmt. Wo keine Reben angepflanzt sind, gelten die Bestimmungen der Landwirtschaftszone (LWZ) und der Landschaftsschutzzone (LSZ). Bauten
2Eingeschossige Rebhäuschen für die Bewirtschaftung sind zugelassen. Ihre Fläche muss im Verhältnis zur bewirtschafteten Rebfläche sein und darf maximal 6 m² betragen.
3Es gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe III. Empfindlichkeitsstufe 18 Bau- und Nutzungsordnung
Schutzzonen- und Objekte
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 2 Vollgeschosse | Art. 21, S. 17 | 0.90 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 4 m | Art. 21, S. 17 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Würenlos (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.