Zone WG · Würenlos
Aargau · BFS 4048 · Gemeindeprofil · alle 10 Zonen
Die Zone WG in Würenlos (Aargau) ist mit 7 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 10.5 m, Firsthöhe ≤ 13 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.6, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 40 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben
- Bauprofile (Profilierung)
- Katasterplan 1:500 mit Projekteintrag und Grenzvermassung
- Sämtliche Projektpläne 1:100 mit definierten Inhalten
- Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)
- Energienachweis
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Pläne A4 gefaltet, unterschrieben, vollständig
- Grundbuchauszug
- Kommunale Reglemente als Prüfgrundlage
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Würenlos, in denen «WG» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 7BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 6
Das Gemeindegebiet ist in folgende, im Bauzonen-/Kulturlandplan eingetragene Zonen eingeteilt:
Bauzonenplan
Nutzungszonen 1) D Dorfzone braun K Kernzone grau-braun E2 Wohnzone E2 hellgelb W2 Wohnzone W2 lachs W3 Wohnzone W3 orange WG Wohn- und Gewerbezone rot GE Gewerbezone lila ÖB Zone für öff. Bauten und Anlagen grau GUZ Grün- und Uferzone grün
rot schraffiert SPST Spezialzone Steinbruchareal grün-braun SZBG Schutzzone Bickguet ocker SPGG Spezialzone Gärtnerei + Gartenbau hellgrün schwarz schraffiert - Flächen mit
Sondernutzungsplanpflicht blau bandiert - Flächen mit
Erschliessungsplanpflicht violett bandiert - Flächen mit
Gestaltungsplanpflicht orange bandiert
Überlagerte Zonen OSZ Ortsbildschutzzone punktiert bandiert
Lärmvorbelastung strich-punktiert
Schutzobjekte - Siehe Bauzonenplan Symbole
_____________________________________ Dorfzone Kernzone Wohnzone E2 Wohnzone W2 Wohnzone W3 Wohn- und Gewerbezone Gewerbezone Zone für öff. Bauten und Anlagen braun grau-braun hellgelb lachs orange rot lila grau Grün- und Uferzone grün T Spezialzone Steinbruchareal G Schutzzone Bickguet G Spezialzone Gärtnerei + Gartenbau rot schraffiert grün-braun ocker hellgrün schwarz schraffiert 1) Ergänzung der Tabelle im Sinne von § 17a, § 20a und § 20b wie folgt:
SPKF Spezialzone Kloster Fahr olive
SPFH Spezialzone Flüehügel altrosa
SPTH Spezialzone Sportanlagen Tägerhard hellblau 7 Bau- und Nutzungsordnung
Kulturlandp …
Art. 8BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 7
Bauweise
1Wenn die Bau- und Nutzungsordnung oder Spezialbauvorschriften nichts anderes bestimmen, gilt die zonengemässe Überbauung.
2In den einzelnen Zonen darf hinsichtlich Ausnutzungsziffer, Geschosszahl, Grenzabstand sowie Empfindlichkeitsstufe (ES) wie folgt gebaut werden: 8 Bau- und Nutzungsordnung
Tabelle Bauzonenplan 1) Zone Ausnutzung AZ Baumassenziffer BZ Max. Gewerbeanteil in % Vollgeschosszahl Max. Gebäudehöhe in m Max. Firsthöhe in m Max. Kniestockhöhe in cm Kleiner Grenzabstand in m Grosser Grenzabstand in m Max. Gebäudelänge in m Empfindlichkeitsstufe Paragraph D K E2 W2 W3 WG GE SPGG ÖB GUZ SPST
SZBG 0,55 2 7,50 12,50 80 4 7 0,60 ∗ 8,50 13,50 80 4 7 0,45 20 2 7,20 10,70 80 4 8 0,55 20 2 7,50 11,00 80 4 8 30 0,60 30 3 10,50 13,00 80 5 10 30 0,60 60 3 10,50 13,00 80 4 8 40 5 12,00 12,00 80 5 5 0,55 2 80
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 7) verbindlich lesbar.
siehe § 16 siehe § 17 siehe § 18 siehe § 19 III III II II II III III III II II II II 9 10 11 12 13 14 15 20 16 17 18 19 17 18
* siehe Paragraph 10 Abs. 5
Empfindlichkeitsstufen
3In den im Bauzonenplan speziell dargestellten lärmvorbelasteten Flächen gilt die Empfindlichkeitsstufe III. Lärmarten
4Für die einzelnen Lärmarten gelten die in den Anhängen der LSV 2) festgelegten Belastungsgrenzwerte. Geschosshöhen
5In den Zonen D, K und WG dürfen gewerblich genutzte Erdgeschosse eine Höhe von 4,00 m aufweisen.
_____________________________________ 1) Änderung und Ergänzung der Tabelle im Sinne von § 17a, § 20a und § 20b wie folgt:
SPGG (…) Empf.stufe II / III geändert
SPKF siehe § 17a Empf. …
Art. 13BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 10
Nutzung
1Die Wohnzone W3 ist für Reiheneinfamilienhäuser, Gruppen- und Mehrfamilienhäuser bestimmt.
2Freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser sind nicht zulässig (Ausnahme auf Restparzellen).
3Mit den gleichen Abständen sind auch zweigeschossige Bauten zugelassen. Zweigeschossige Bauten
4Es sind nur nicht störende Betriebe zulässig. Zulässige Betriebe
Wohn- und Gewerbezone WG
Art. 14BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 10
Nutzung
1Die Zone WG ist für Wohnungen, Büroräume, grössere Läden, Kleinund Mittelgewerbe sowie Landwirtschaftsbetriebe bestimmt.
2Reine Wohnbauten oder Bauten mit Wohnungen im Erdgeschoss werden nach den Bestimmungen der Wohnzone W3 behandelt. Reine Wohnbauten
3Mässig störende Betriebe sind zulässig. Zulässige Betriebe Gewerbeanteil
4Der Gewerbeanteil ist in allen Geschossen zulässig. Er ist möglichst gegen die Strassen anzuordnen. Lager
5Es sind keine reinen Lagerbauten zulässig. Gewerbezone GE § 15 Nutzung
1Die Gewerbezone GE ist für Dienstleistungsbauten, gewerbliche und kleinindustrielle Bauten bestimmt. Wohnungen sind nur für an den Standort gebundenes Personal und den Betriebsinhaber zulässig. Lager
2Reine Lagerbauten (z. B. Hochregal-Lager) ohne zugehörige Produktionsstätte, fensterlose Bauten, Verteilzentren, reine Umschlagplätze und Ablagerungen sind nicht gestattet.
3Mässig störende Betriebe sind zulässig. Zulässige Betriebe 11 Bau- und Nutzungsordnung
Abstände
4Bauten desselben gewerblichen Betriebs müssen, vorbehältlich von anderslautenden feuerpolizeilichen Vorschriften, unter sich einen Gebäudeabstand von mindestens 7,00 m einhalten.
5Die projektierten Bauvorhaben sind bereits im Entwurfsstadium bezüglich Situation, Bauvolumen und Fassadengestaltung mit der Baubehörde abzusprechen. Die beratende Begleitung des Projektverfassers durch die Gemeinde erfolgt als Dienstleistung kostenlos. Gestaltung der Bauten Material, Farben
6Material- und Farbgestaltung sind im gegenseitigen Einvernehmen rechtzeitig abzusprech …
Art. 35BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 25
1Als nicht störende Betriebe gelten in Wohnquartiere passende Kleinbetriebe mit geringem Zubringerverkehr wie Läden, Büros und Geschäfte, die keine erheblich grösseren Auswirkungen entfalten, als sie aus dem Wohnen entstehen. nicht störende Betriebe
2Als mässig störend gelten Betriebe mit Auswirkungen, die im Rahmen herkömmlicher Handwerks- und Gewerbebetriebe bleiben, auf die üblichen Arbeitszeiten während des Tages beschränkt sind und nur vorübergehend auftreten. mässig störende Betriebe Betriebe, die ein hohes Mass von quartierfremdem Verkehr verursachen, gelten nicht als mässig störend.
_____________________________________ 1) Allgemeine Verordnung zum Baugesetz (ABauV) vom 23. Februar 1994 (SAR 713.111) 26 Bau- und Nutzungsordnung
Arealüberbauung § 36 Bewilligung
1Arealüberbauungen werden gesamthaft bewilligt. Zonenzulässigkeit
2Arealüberbauungen sind nur in den Zonen W3, WG und K auf einer zusammenhängenden Fläche möglich, welche eine minimale anrechenbare Landfläche von 4'000 m² aufweist. Abstände
3Die ausserhalb der Arealüberbauung gelegenen Parzellen dürfen nicht mehr als bei zonengemässer Regelbauweise betroffen werden.
4Die Ausnützungsziffer wird um 0,05 erhöht. Ausnützungsbonus Spielflächen
5Die gemeinschaftlichen Spiel- und Erholungsflächen müssen mindestens eine Fläche von 15 % der gesamten Bruttogeschossfläche gemäss ABauV (inkl. Dach- und Attikageschoss) aufweisen.
6Die Gemeinschaftsräume für Freizeitbeschäftigung und dergleichen müssen mindestens eine …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«Die Zone WG ist für Wohnungen, Büroräume, grössere Läden, Klein- und Mittelgewerbe sowie Landwirtschaftsbetriebe bestimmt.» · Art. 14
Empfindlichkeitsstufe III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 8). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Ausnützungsziffer | ≤ 0.6 | Art. 8, S. 7 | 0.85 |
| Vollgeschosse | ≤ 3 Vollgeschosse | Art. 8, S. 7 | 0.85 |
| Gebäudehöhe | ≤ 10.5 m | Art. 8, S. 7 | 0.85 |
| Firsthöhe | ≤ 13 m | Art. 8, S. 7 | 0.85 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 4 m | Art. 8, S. 7 | 0.85 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 8 m | Art. 8, S. 7 | 0.85 |
| Gebäudelänge | ≤ 40 m | Art. 8, S. 7 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Würenlos (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.