Zone K · Winkel
Zürich · BFS 72 · Gemeindeprofil · alle 8 Zonen
Die Zone K in Winkel (Zürich) ist mit 7 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 7.5 m, Firsthöhe ≤ 7 m, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 27 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Katasterplan nicht älter als 6 Monate, rot eingetragen und vermasst
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- Exemplarzahlen: Kernunterlagen 4-fach (kommunales Verfahren)
- Grundbuchauszug im Original, nicht älter als 6 Monate
- Unterschrift von Bauherrschaft, Projektverfasser und Grundeigentümer
- Wasseranschlussgesuch inkl. Schemas (4-fach)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier (Abgabe am Schalter)
- Gebühren: Gebührentarif Bauwesen (710.1), in Kraft seit 1. Januar 2020
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Bau und Planung
- 044 864 81 06
- bauabteilung@winkel.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Winkel, in denen «K» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO Winkel · S. 14
1 Bauten haben sich in allen Belangen gut in die herkömmliche Bausubstanz einzuordnen.
Art. 2BZO Winkel · S. 10
2 Zoneneinteilung
Das Gemeindegebiet wird, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen ist, in folgende Zonen eingeteilt: Bauzonen Kernzone
K Quartiererhaltungszone
Q Wohnzone I
W I Wohnzone II
W II Wohnzone III
W III Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG Zone für öffentliche Bauten
öB Weitere Zone Freihaltezone
F
Art. 3BZO Winkel · S. 21
3 Die Sonderbauvorschriften können beansprucht werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
a)Bauten und Anlagen sowie deren Umschwung sind gemäss den Anforderungen von § 71 PBG besonders gut zu gestalten sowie zweckmässig auszustatten und auszurüsten.
b)Das Bebauungskonzept wird in einem das gesamte Gebiet der Quartiererhaltungszone Tüfwis / Spichergasse umfassenden Gestaltungsplan gemäss §§ 83 ff. PBG festgehalten. Eine Aufteilung auf mehrere Gestaltungspläne ist nicht gestattet.
c)Ein Gestaltungsplan im Sinne von lit. b darf den Rahmen der Bau- und Zonenordnung und dieser Sonderbauvorschriften nicht überschreiten.
Art. 4BZO Winkel · S. 12
4 Abweichungen können bewilligt oder angeordnet werden: zur gestalterischen Verbesserung, im Interesse der Wohnhygiene, der Verkehrssicherheit, des Ortsbildes oder sofern dies für die geänderte Nutzweise des Gebäudes erforderlich ist.
Art. 5BZO Winkel · S. 15
5 Bei Bauprojekten mit besonders guter Einordnung und Gestaltung können Abweichungen von der ortsüblichen Gestaltung zugelassen werden.
Art. 6BZO Winkel · S. 14
6 Besondere Gebäude im Sinne von § 273 PBG können ungeachtet der rot schraffierten Flächen und unter den Voraussetzungen von Ziffer 10.1.6 sowie 10.1.8 erstellt werden. Im Übrigen gilt ein allseitiger Grenzabstand von mindestens 3.5 m.
Art. 10.1.9BZO Winkel · S. 33
10.1.9 Verglaste Balkone, Veranden und Vorbauten
Soweit eine Ausnützungsbeschränkung besteht (Überbauungs- oder Baumassenziffer), können verglaste Balkone, Veranden und Vorbauten ohne heiztechnische Installationen gemäss § 10 lit. c) der Allgemeinen Bauverordnung und der Wärmedämmvorschriften, unter Vorbehalt der Bestimmungen über die Quartiererhaltungszone, bis zu 10% der Summe aller dem Wohnen und Arbeiten dienenden Räume, inkl. inneren Trennwänden und Erschliessungsflächen, zusätzlich, ohne Anrechnung an die Ausnützungsbestimmungen, erstellt werden.
Art. 36BZO Winkel · S. 36
36 Erläuterungen und Hinweise zur BZO
Anhang 1
Erläuterungen und Hinweise zur BZO
zu Ziffer 1.1
Der Zonenplan, die Kernzonenpläne sowie die weiteren Ergänzungspläne sind Bestandteil der Bau- und Zonenordnung und können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Die Wiedergabe des Zonenplanes bzw. der Kernzonenpläne im Anhang ist ohne Rechtsverbindlichkeit.
Waldabstandslinien §§ 66, 262 PBG Gewässerabstandslinien § 67 PBG Gewässerabstand § 21 WWG Abstand von Verkehrsanlagen § 264 bis 267 PBG Abstand von Strassen bei
fehlenden Baulinien § 265 PBG Kernzonen § 50 PBG Gestaltungspläne § 83 bis 89, 48 PBG
Art. 53BZO Winkel · S. 53
53 Anhang 2 II. Zum Aufenthalt von Menschen bestimmte Räume
Geltungsbereich § 299 PBG Ausstattung und Ausrüstung § 300 PBG
§§ 3+4 ABV
ABV-S Besonnung, Belichtung und Belüftung §§ 301+302 PBG
§ 8 BBV I Schallschutz, Wärmedämmung §§ 13-17 BBV I Mindestfläche von Räumen § 303 PBG Raumhöhe § 304 PBG Innere Erschliessungen § 305 PBG Abschrankungen § 20 BBV I Küchen § 306 PBG
§ 36 BBV I
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 3.1). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 2 Vollgeschosse | Art. 4.2, S. 13 | 0.60 |
| Gebäudehöhe | ≤ 7.5 m | Art. 4.2, S. 13 | 0.60 |
| Firsthöhe | ≤ 7 m | Art. 4.2, S. 13 | 0.60 |
| Dachneigung | ≤ 45 Grad | Art. 4.2, S. 13 | 0.60 |
| Gebäudelänge | ≤ 27 m | Art. 4.2, S. 13 | 0.60 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 8 m | Art. 4.2, S. 13 | 0.60 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 4 m | Art. 4.2, S. 13 | 0.60 |
Extrahiert aus der BZO Winkel (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.