Zone W II · Winkel
Zürich · BFS 72 · Gemeindeprofil · alle 8 Zonen
Die Zone W II in Winkel (Zürich) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 4.8 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 25 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Katasterplan nicht älter als 6 Monate, rot eingetragen und vermasst
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- Exemplarzahlen: Kernunterlagen 4-fach (kommunales Verfahren)
- Grundbuchauszug im Original, nicht älter als 6 Monate
- Unterschrift von Bauherrschaft, Projektverfasser und Grundeigentümer
- Wasseranschlussgesuch inkl. Schemas (4-fach)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier (Abgabe am Schalter)
- Gebühren: Gebührentarif Bauwesen (710.1), in Kraft seit 1. Januar 2020
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Bau und Planung
- 044 864 81 06
- bauabteilung@winkel.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Winkel, in denen «W II» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO Winkel · S. 31
1 Der Grundabstand erhöht sich in den Wohnzonen W I, W II und W III um einen Viertel der Fassadenmehrlänge über 16.0 m, jedoch höchstens um 6.0 m.
2In der Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG sowie in der Quartiererhaltungszone Tüfwis / Spichergasse bei der Inanspruchnahme der Sonderbauvorschriften gemäss Ziffer 5.7 Abs. 1 bis 8 erhöht sich der Grundabstand um einen Viertel der Fassadenmehrlänge über 25.0 m, jedoch höchstens um 6.0 m.
Art. 2BZO Winkel · S. 10
2 Zoneneinteilung
Das Gemeindegebiet wird, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen ist, in folgende Zonen eingeteilt: Bauzonen Kernzone
K Quartiererhaltungszone
Q Wohnzone I
W I Wohnzone II
W II Wohnzone III
W III Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG Zone für öffentliche Bauten
öB Weitere Zone Freihaltezone
F
Art. 24BZO Winkel · S. 24
24
Zone
W I W II W III
Anrechenbares Untergeschoss1) max.
Art. 64BZO Winkel · S. 64
64
Technischer Anhang
Wohnzone W I und W II
Untergeschossausbau gemäss Ziffern 6.2.1 und 6.3.1 BZO sowie Freilegung des anrechenbaren Untergeschosses gemäss Ziffern 6.2.2 und 6.3.2
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe II
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 3.1). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Gebäudehöhe | ≤ 4.8 m | Art. 6.1, S. 24 | 0.60 |
| Grünflächenziffer | ≥ 35 % | Art. 6.1, S. 24 | 0.60 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 10 m | Art. 6.1, S. 24 | 0.60 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 5 m | Art. 6.1, S. 24 | 0.60 |
| Gebäudelänge | ≤ 25 m | Art. 6.1, S. 24 | 0.60 |
Extrahiert aus der BZO Winkel (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.