Zone W III · Winkel
Zürich · BFS 72 · Gemeindeprofil · alle 8 Zonen
Die Zone W III in Winkel (Zürich) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 8.1 m, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 30 m, Baumassenziffer ≤ 2.1 m3/m2. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Katasterplan nicht älter als 6 Monate, rot eingetragen und vermasst
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- Exemplarzahlen: Kernunterlagen 4-fach (kommunales Verfahren)
- Grundbuchauszug im Original, nicht älter als 6 Monate
- Unterschrift von Bauherrschaft, Projektverfasser und Grundeigentümer
- Wasseranschlussgesuch inkl. Schemas (4-fach)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier (Abgabe am Schalter)
- Gebühren: Gebührentarif Bauwesen (710.1), in Kraft seit 1. Januar 2020
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Bau und Planung
- 044 864 81 06
- bauabteilung@winkel.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Winkel, in denen «W III» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO Winkel · S. 31
1 Der Grundabstand erhöht sich in den Wohnzonen W I, W II und W III um einen Viertel der Fassadenmehrlänge über 16.0 m, jedoch höchstens um 6.0 m.
2In der Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG sowie in der Quartiererhaltungszone Tüfwis / Spichergasse bei der Inanspruchnahme der Sonderbauvorschriften gemäss Ziffer 5.7 Abs. 1 bis 8 erhöht sich der Grundabstand um einen Viertel der Fassadenmehrlänge über 25.0 m, jedoch höchstens um 6.0 m.
Art. 2BZO Winkel · S. 10
2 Zoneneinteilung
Das Gemeindegebiet wird, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen ist, in folgende Zonen eingeteilt: Bauzonen Kernzone
K Quartiererhaltungszone
Q Wohnzone I
W I Wohnzone II
W II Wohnzone III
W III Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG Zone für öffentliche Bauten
öB Weitere Zone Freihaltezone
F
Art. 6.4BZO Winkel · S. 27
6.4 Wohnzone W III
Die Wohnzone W III ist für eine Überbauung mit freistehenden und zusammengebauten Wohnhäusern vorgesehen.
Art. 24BZO Winkel · S. 24
24
Zone
W I W II W III
Anrechenbares Untergeschoss1) max.
Art. 30BZO Winkel · S. 24
30
Kleiner Grundabstand, bei Gebäudehöhe bis max. 11.0 m
Gebäudelänge / Gesamtlänge max. m 20.0 25.0 30.0
1) Für den Ausbau des Untergeschosses bleiben die Bestimmungen über die Freilegung von Untergeschossen in den jeweiligen Zonenbestimmungen vorbehalten.
2) In der Wohnzone W III, ausser in dem im Zonenplan speziell bezeichneten Gebiet "Maas", kann die Gebäudehöhe über einem Drittel der gesamten Gebäudegrundfläche auf 11.0 m erhöht werden. Bau- und Zonenordnung vom 21. September 2015
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe II
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 3.1). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Gebäudehöhe | ≤ 8.1 m | Art. 6.1, S. 24 | 0.60 |
| Baumassenziffer | ≤ 2.1 m3/m2 | Art. 6.1, S. 24 | 0.60 |
| Grünflächenziffer | ≥ 30 % | Art. 6.1, S. 24 | 0.60 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 8 m | Art. 6.1, S. 24 | 0.60 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 4 m | Art. 6.1, S. 24 | 0.60 |
| Gebäudelänge | ≤ 30 m | Art. 6.1, S. 24 | 0.60 |
Extrahiert aus der BZO Winkel (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.