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Art. 5 · Quartiererhaltungszone
BZO Winkel · S. 15 · Original-PDF
5 Bei Bauprojekten mit besonders guter Einordnung und Gestaltung können Abweichungen von der ortsüblichen Gestaltung zugelassen werden. 5 Quartiererhaltungszone
Die der Quartiererhaltungszone zugewiesenen Quartiere Angelrain und Tüfwis / Spichergasse sollen in ihrer Nutzungsstruktur und baulichen Gliederung erhalten werden. 5 Für oberirdische Gebäude und Gebäudeteile gilt ein Abstand von Strassen, Plätzen und öffentlichen Wegen von mindestens 3.5 m soweit der Abstand nicht durch Baulinien festgelegt ist.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.