Zone K · Wil
St. Gallen · BFS 3427 · Gemeindeprofil · alle 14 Zonen
Die Zone K in Wil (St. Gallen) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 9.5 m, Firsthöhe ≤ 13.5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 40 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan
- Grundrisse aller Geschosse
- Ansichten / Fassadenpläne
- Schnitte mit gewachsenem und gestaltetem Terrain
- Kanalisations-/Entwässerungsplan
- Höhenangaben und Niveaupunkt
- Farbcode und Unterzeichnung der Planunterlagen
- Brandschutzpläne mit Brandschutznachweis
- Baugesuchsformular G1 (kantonal einheitlich), unterzeichnet
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Unterlagen 3-fach in Papierform UND digital einreichen
- Kommunaler Gebührentarif für das Bauwesen
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier
- Ablauf nach der Einreichung
- Departement Bau, Umwelt und Verkehr · Bereich Bewilligungen
- 071 914 47 19
- bewilligungen@stadtwil.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Wil, in denen «K» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 5BZO Baureglement Wil SG · S. 3
1Die Baukommission entscheidet über Baugesuche und Baueinsprachen sowie Beitragsgesuche für denkmalpflegerische Massnahmen, soweit nicht die Abteilung Bewilligungen zuständig ist.
2Verfügungen und Entscheide der Baukommission können mit Rekurs bei der zuständigen kantonalen Behörde angefochten werden.
Departement Bau, Umwelt und Verkehr
Art. 6BZO Baureglement Wil SG · S. 3
1Das Departement Bau, Umwelt und Verkehr bereitet die Geschäfte des Stadtrates vor.
2In die Zuständigkeit der Abteilung Bewilligungen fallen:
a)die Vorbereitung der Entscheide und Beschlüsse der Baukommission;
b)der Vollzug der Beschlüsse der Baukommission;
c)die Bauaufsicht und die Baukontrolle;
d)der Vollzug der gesetzlichen und reglementarischen Vorschriften des Bauwesens, des Feuerschutzes, des Gewässerschutzes, des Umweltschutzes, des Strassenwesens, vorbehältlich einer ausdrücklichen anderweitigen Zuständigkeit.
3Im Weiteren fällt in die Zuständigkeit der Abteilung Bewilligungen, sofern keine wichtigen öffentlichen Interessen berührt sind, keine Einsprache erhoben wurde oder keine Ausnahmebewilligung erforderlich ist, die Beschlussfassung über:
a)Kleinbauten gemäss Art. 42; 3
b)geringfügige Veränderungen an bestehenden Bauten;
c)Korrekturpläne, wenn die Abweichung von den bewilligten Baugesuchsplänen geringfügig ist;
d)andere bewilligungspflichtige Sachverhalte von geringfügiger Bedeutung, die von der Baukommission festgelegt werden.
4Verfügungen und Entscheide der Abteilung Bewilligungen können mit Rekurs bei der zuständigen kantonalen Behörde angefochten werden.
II. Planungsvorschriften
1. Planungsinstrumente
Ortsplanung
Art. 11BZO Baureglement Wil SG · S. 6
1Der Zonenplan teilt das Gebiet der Politischen Gemeinde in folgende Nutzungszonen auf:
Zonen des Baugebiets:
a)Kernzonen – Altstadtzone A BauR-W – Kernzone K BauR-W – Kernzone K BauR-B
b)Weilerzone We
c)Wohnzonen – eingeschossige Wohnzone W1 BauR-W – zweigeschossige Wohnzone W2 – dreigeschossige Wohnzone W3 – viergeschossige Wohnzone W4
d)Wohn-Gewerbe-Zone – zweigeschossige Wohn-Gewerbezone WG2 – dreigeschossige Wohn-Gewerbezone WG3 – viergeschossige Wohn-Gewerbezone WG4
e)Gewerbe-Industriezone GI
f)Industriezone I
g)Gewerbe-Industriezone für publikumsarme Nutzungen GI pN
h)Zone für öffentliche Bauten und Anlagen OeBA i) Grünzonen – Grünzone GZ BauR-W – Grünzone Schrebergärten (Bauzone) GZSG BauR-W 6 – Grünzone Freihaltung GF BauR-B j) Intensiverholungszonen – Intensiverholungszone Dauerstandplatz IED – Intensiverholungszone Reiten IER – Intensiverholungszone Allmend IEA
Zonen ausserhalb des Baugebiets:
k)Grünzonen – Grünzone GZ BauR-W – Grünzone Schutz GS BauR-B l) Landwirtschaftszone L
m)Intensivlandwirtschaftszone Rislen IL R
2Soweit im Zonenplan keine andere Zuordnung von einzelnen Zonen oder Teilen von Zonen festgelegt ist, gelten je Zonenart die Empfindlichkeitsstufen gemäss Art. 32 Einführungsgesetz zur eidgenössischen Umweltschutzgesetzgebung (EZzUSG, sGS 672.1) vom 1. Januar 2012.
a)Zonen des Baugebiets
Art. 12 – 15 nicht genehmigt
Altstadtzone
a)Zweck
–Grünzone GZ BauR-W
–Grünzone Schutz GS BauR-B Altstadtzone
a)Zweck Art. 7 BauR-W Die Altstadtzone bezwe …
Art. 40BZO Baureglement Wil SG · S. 20
1Anbauten sind Bauteile, welche an ein Gebäude angebaut werden und eine Gebäudegrundfläche von maximal 50,00 m2, eine Gebäudehöhe von höchstens 4,00 m und eine Firsthöhe von höchstens 6,00 m aufweisen.
2Als Nebenbauten gelten unbewohnte Baukörper mit höchstens 4,00 m Gebäudehöhe und höchstens 6,00 m Firsthöhe, die mit dem Hauptgebäude nicht verbunden sind und eine Gebäudegrundfläche von maximal 75,00 m2 aufweisen.
3Bei Anbauten mit anrechenbarer Geschossfläche gilt ein Grenzabstand von 3,00 m, bei solchen ohne anrechenbare Geschossfläche und bei Nebenbauten ein Grenzabstand von 2,00 m.
4An- und Nebenbauten können mit schriftlicher Zustimmung der 20 Nachbarn den Grenzabstand unterschreiten oder zusammengebaut werden.
5Nebenbauten müssen gegenüber anderen Bauten auf dem gleichen Grundstück keinen Gebäudeabstand einhalten. Vorbehalten bleiben feuerpolizeiliche Auflagen.
Vorbauten
Art. 45BZO Baureglement Wil SG · S. 15
BauR-W Als Kleinbauten gelten kleine, unbewohnte, eingeschossige An- und Nebenbauten, wie Fahrradunterstände, Holzschöpfe, Ställe und Gehege für einzelne Kleintiere, mit folgenden Höchstmassen:
–Grundfläche 5,0 m
–Gebäudehöhe 2,0 m
–Firsthöhe 2,5 m Kleinbauten haben einzuhalten:
–Grenzabstand 1,0 m
–Gebäudeabstand zum Hauptgebäude 2,0 m
Grünzone Schutz Art. 16 BauR-B
1Die Grünzonen Schutz dienen der Erhaltung von Lebensräumen geschützter Tiere und Pflanzen. Es ist unzulässig, deren Lebensbedingungen durch Massnahmen oder Eingriffe zu beeinträchtigen.
2Neue Bauten und Anlagen sind nur zulässig, soweit es der Schutzzweck erfordert.
Gebäudehöhe Wohnbauten 7,50 m Firsthöhe Wohnbauten 11,50 m Gebäudehöhe Scheunen 9,00 m Firsthöhe Scheunen 12,00 m Gebäudelänge 70,00 m Grenzabstand allseitig 4,00 m Firsthöhe Scheunen 12,00 m Gebäudelänge 70,00 m Grenzabstand allseitig 4,00 m
2Die maximale Gebäudelänge kann überschritten werden, wenn die Bauten architektonisch gegliedert, gut gestaltet sind und sich sorgfältig in das Landschaftsbild integrieren.
3Innerhalb des Siedlungsgebiets sowie in Ortsbild- oder Landschaftsschutzgebieten dürfen Silos nur in begründeten Ausnahmefällen die zulässige Firsthöhe für Scheune überschreiten. 15
Intensivlandwirtschaftszone Rislen DRITTER TEIL: Natur- und Heimatschutz4
Ortsbildschutzgebiete Ortsbildschutzgebiete Art. 23 BauR-W
1Das Ortsbild der im Schutzplan besonders bezeichneten Gebiete gilt als Schutzgegenstand im Sinne von Art. 98 des Baugesetzes und ist zu erhalten.
2Bauten und Anlagen in …
Art. 51BZO Baureglement Wil SG · S. 24
1Die vorgeschriebenen Kinderspielplätze gemäss Art. 73 BauG müssen eine Grösse von mindestens 20% der anrechenbaren Wohngeschossfläche aufweisen, wovon ein Viertel der Spielfläche mit einem Hartbelag zu versehen ist. Dabei können sinnvoll gestaltete Wege und Plätze, welche sich für das Spiel eignen, angerechnet werden. Spielplätze sind entsprechend den Anforderungen für Kleinkinder, Kinder und Jugendliche aufzuteilen und zu gestalten.
2Sind Ersatzabgaben im Sinn von Art. 74 des Baugesetzes zu leisten, so 24 betragen diese Fr. 300.– je fehlenden m2.
Zweiradverkehr
Art. 59BZO Baureglement Wil SG · S. 27
1Das Baugesuch muss enthalten:
a)Beschreibung des Bauvorhabens, soweit die beabsichtigte Ausführung aus den Plänen nicht ersichtlich ist;
b)eine vom Grundbuchgeometer unterzeichnete Grundbuchplankopie mit eingetragenen Massen des Baukörpers und der beabsichtigten Anlage der Zweirad- und Motorfahrzeug-Abstellflächen sowie der Zufahrtsstrassen und Zugangswege;
c)Grundrisse aller Geschosse im Massstab 1:100, ausnahmsweise 1:50 oder 1:200, mit Angabe der Feuerstätten und der Zweckbestimmung der einzelnen Räume, der Mauerstärken und der Fensterund Bodenflächen;
d)Schnitt- und Fassadenpläne im Massstab 1:100, ausnahmsweise 1:50 oder 1:200, mit Angabe des natürlichen und des neuen Terrainverlaufes, der auf die Meereshöhe bezogenen Höhenkoten und des Niveaupunktes, Längenprofil von Garagezufahrten;
e)Umgebungsplan, welcher die Grundzüge der Umgebungsgestaltung aufzeigt, wie Terrainveränderungen, Pflanzungen, Kinderspielflächen, versiegelte und unversiegelte Fläche;
f)Kanalisationseingabe mit Angabe von Leitungsdurchmesser, -material und Gefälle;
g)Kaminpläne im Massstab 1:50;
h)Schutzraum-Eingabe nach den gesetzlichen Vorschriften; i) Berechnung der Ausnützungs- und / oder Baumassenziffer mit nachvollziehbaren Schemaplänen; j) Bauinstallationsplan;
k)Ergänzende Unterlagen entsprechend der Spezialgesetzgebung.
2Bei allen Fassadenänderungen wie beim Einbau von Fenstern, Türen, Vorplatzüberdachungen und dergleichen ist ein Plan einzureichen, in dem die vollständige Fassade samt den beabsichtigten Änderungen ersichtlich ist. B …
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 3 Vollgeschosse | Art. 12, S. 6 | 0.90 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 4 m | Art. 12, S. 6 | 0.90 |
| Gebäudehöhe | ≤ 9.5 m | Art. 12, S. 6 | 0.90 |
| Firsthöhe | ≤ 13.5 m | Art. 12, S. 6 | 0.90 |
| Gebäudelänge | ≤ 40 m | Art. 12, S. 6 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Wil (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone K
Was gilt in der Zone K in Wil?
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone K sein?
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone K einhalten?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Wil?
Wo reiche ich das Baugesuch in Wil ein?
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