Zone I · Wil
St. Gallen · BFS 3427 · Gemeindeprofil · alle 14 Zonen
Die Zone I in Wil (St. Gallen) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 21 m, Firsthöhe ≤ 21 m, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Baumassenziffer ≤ 8 m3/m2. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan
- Grundrisse aller Geschosse
- Ansichten / Fassadenpläne
- Schnitte mit gewachsenem und gestaltetem Terrain
- Kanalisations-/Entwässerungsplan
- Höhenangaben und Niveaupunkt
- Farbcode und Unterzeichnung der Planunterlagen
- Brandschutzpläne mit Brandschutznachweis
- Baugesuchsformular G1 (kantonal einheitlich), unterzeichnet
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Unterlagen 3-fach in Papierform UND digital einreichen
- Kommunaler Gebührentarif für das Bauwesen
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier
- Ablauf nach der Einreichung
- Departement Bau, Umwelt und Verkehr · Bereich Bewilligungen
- 071 914 47 19
- bewilligungen@stadtwil.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Wil, in denen «I» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 2BZO Baureglement Wil SG · S. 2
1Das Baureglement bildet die Grundlage für eine zweckmässige Nutzung des Bodens und eine geordnete bauliche Entwicklung der Gemeinde.
2Das Baureglement bezweckt ergänzend zu den übergeordneten Zielen der Raumplanung insbesondere:
a)eine geordnete, nach innen ausgerichtete Siedlungsentwicklung und die bedarfsgerechte Sicherstellung von geeignetem Boden für die landwirtschaftliche Nutzung;
b)eine ansprechende und einladende Ortsgestaltung;
c)eine qualitätsvoll verdichtete Bauweise an ortsbaulich geeigneten Standorten;
d)die Schaffung gesunder Wohnungen und Arbeitsplätze;
e)die Sicherung stadtnaher Naherholungsräume und -anlagen;
f)eine auf die Bebauung abgestimmte Erschliessung des Baugebietes;
g)Möglichkeiten für ein reduziertes Angebot von Abstellplätzen des motorisierten Individualverkehrs;
h)die Wahrung der Sicherheit von Bauten sowie den Schutz des Menschen und der Umwelt vor übermässig negativen Einflüssen; i) einen haushälterischen Umgang mit Energie und die Erhaltung der Biodiversität.
Zuständigkeiten Stadtparlament
Art. 11BZO Baureglement Wil SG · S. 6
1Der Zonenplan teilt das Gebiet der Politischen Gemeinde in folgende Nutzungszonen auf:
Zonen des Baugebiets:
a)Kernzonen – Altstadtzone A BauR-W – Kernzone K BauR-W – Kernzone K BauR-B
b)Weilerzone We
c)Wohnzonen – eingeschossige Wohnzone W1 BauR-W – zweigeschossige Wohnzone W2 – dreigeschossige Wohnzone W3 – viergeschossige Wohnzone W4
d)Wohn-Gewerbe-Zone – zweigeschossige Wohn-Gewerbezone WG2 – dreigeschossige Wohn-Gewerbezone WG3 – viergeschossige Wohn-Gewerbezone WG4
e)Gewerbe-Industriezone GI
f)Industriezone I
g)Gewerbe-Industriezone für publikumsarme Nutzungen GI pN
h)Zone für öffentliche Bauten und Anlagen OeBA i) Grünzonen – Grünzone GZ BauR-W – Grünzone Schrebergärten (Bauzone) GZSG BauR-W 6 – Grünzone Freihaltung GF BauR-B j) Intensiverholungszonen – Intensiverholungszone Dauerstandplatz IED – Intensiverholungszone Reiten IER – Intensiverholungszone Allmend IEA
Zonen ausserhalb des Baugebiets:
k)Grünzonen – Grünzone GZ BauR-W – Grünzone Schutz GS BauR-B l) Landwirtschaftszone L
m)Intensivlandwirtschaftszone Rislen IL R
2Soweit im Zonenplan keine andere Zuordnung von einzelnen Zonen oder Teilen von Zonen festgelegt ist, gelten je Zonenart die Empfindlichkeitsstufen gemäss Art. 32 Einführungsgesetz zur eidgenössischen Umweltschutzgesetzgebung (EZzUSG, sGS 672.1) vom 1. Januar 2012.
a)Zonen des Baugebiets
Art. 12 – 15 nicht genehmigt
Altstadtzone
a)Zweck
–Grünzone GZ BauR-W
–Grünzone Schutz GS BauR-B Altstadtzone
a)Zweck Art. 7 BauR-W Die Altstadtzone bezwe …
Art. 19BZO Baureglement Wil SG · S. 12
1In Industriezonen gelten die nachstehenden Vorschriften als Regelbauweise: GI I Maximale Gebäudehöhe 16,00 m 21,00 m Maximale Firsthöhe 20,00 m 21,00 m Grenzabstand allseitig 4,00 m 4,00 m Gebäudeabstand zwischen Bauten eines Betriebes auf demselben Grundstück 5,00 m 5,00 m Baumassenziffer 6,00 8,00 Baumassenziffer 6,00 8,00
2Gegenüber Zonen mit Wohnanteil haben Gewerbe- und Industriebauten einen Grenzabstand entsprechend der halben Gebäudehöhe, mindestens aber von 5,00 m einzuhalten.
3Der Grenzabstand erhöht sich um das Ausmass der Hälfte der Mehrhöhe über 10,00 m Gebäudehöhe.
4Technisch bedingte Aufbauten dürfen die zulässige Gebäude- und Firsthöhe überschreiten, wenn sie im Orts- und Landschaftsbild nicht stören und sorgfältig in die architektonische Gestaltung integriert sind.
Gewerbe-Industriezone für publikumsarme Nutzungen
| GI | I | |
|---|---|---|
| Maximale Gebäudehö- he | 16,00 m | 21,00 m |
| Maximale Firsthöhe | 20,00 m | 21,00 m |
| Grenzabstand allseitig | 4,00 m | 4,00 m |
| Gebäudeabstand zwi- schen Bauten eines Betriebes auf demsel- ben Grundstück | 5,00 m | 5,00 m |
| Baumassenziffer | 6,00 | 8,00 |
Tabelle von S. 12 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Art. 59BZO Baureglement Wil SG · S. 27
1Das Baugesuch muss enthalten:
a)Beschreibung des Bauvorhabens, soweit die beabsichtigte Ausführung aus den Plänen nicht ersichtlich ist;
b)eine vom Grundbuchgeometer unterzeichnete Grundbuchplankopie mit eingetragenen Massen des Baukörpers und der beabsichtigten Anlage der Zweirad- und Motorfahrzeug-Abstellflächen sowie der Zufahrtsstrassen und Zugangswege;
c)Grundrisse aller Geschosse im Massstab 1:100, ausnahmsweise 1:50 oder 1:200, mit Angabe der Feuerstätten und der Zweckbestimmung der einzelnen Räume, der Mauerstärken und der Fensterund Bodenflächen;
d)Schnitt- und Fassadenpläne im Massstab 1:100, ausnahmsweise 1:50 oder 1:200, mit Angabe des natürlichen und des neuen Terrainverlaufes, der auf die Meereshöhe bezogenen Höhenkoten und des Niveaupunktes, Längenprofil von Garagezufahrten;
e)Umgebungsplan, welcher die Grundzüge der Umgebungsgestaltung aufzeigt, wie Terrainveränderungen, Pflanzungen, Kinderspielflächen, versiegelte und unversiegelte Fläche;
f)Kanalisationseingabe mit Angabe von Leitungsdurchmesser, -material und Gefälle;
g)Kaminpläne im Massstab 1:50;
h)Schutzraum-Eingabe nach den gesetzlichen Vorschriften; i) Berechnung der Ausnützungs- und / oder Baumassenziffer mit nachvollziehbaren Schemaplänen; j) Bauinstallationsplan;
k)Ergänzende Unterlagen entsprechend der Spezialgesetzgebung.
2Bei allen Fassadenänderungen wie beim Einbau von Fenstern, Türen, Vorplatzüberdachungen und dergleichen ist ein Plan einzureichen, in dem die vollständige Fassade samt den beabsichtigten Änderungen ersichtlich ist. B …
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Gebäudehöhe | ≤ 21 m | Art. 19, S. 12 | 0.95 |
| Firsthöhe | ≤ 21 m | Art. 19, S. 12 | 0.95 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 4 m | Art. 19, S. 12 | 0.90 |
| Gebäudeabstand | ≥ 5 m | Art. 19, S. 12 | 0.90 |
| Baumassenziffer | ≤ 8 m3/m2 | Art. 19, S. 12 | 0.95 |
Extrahiert aus der BZO Wil (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone I
Was gilt in der Zone I in Wil?
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone I sein?
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone I einhalten?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Wil?
Wo reiche ich das Baugesuch in Wil ein?
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