Zone Grünzone · Wil

St. Gallen · BFS 3427 · Gemeindeprofil · alle 14 Zonen

Die Zone Grünzone in Wil (St. Gallen) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 1 Vollgeschosse, Grenzabstand (klein) ≥ 3 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan
  • Grundrisse aller Geschosse
  • Ansichten / Fassadenpläne
  • Schnitte mit gewachsenem und gestaltetem Terrain
  • Kanalisations-/Entwässerungsplan
  • Höhenangaben und Niveaupunkt
  • Farbcode und Unterzeichnung der Planunterlagen
  • Brandschutzpläne mit Brandschutznachweis
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular G1 (kantonal einheitlich), unterzeichnet
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Unterlagen 3-fach in Papierform UND digital einreichen
  • Kommunaler Gebührentarif für das Bauwesen

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Wil, in denen «Grünzone» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 11BZO Baureglement Wil SG · S. 6

1Der Zonenplan teilt das Gebiet der Politischen Gemeinde in folgende Nutzungszonen auf:

Zonen des Baugebiets:

a)Kernzonen – Altstadtzone A BauR-W – Kernzone K BauR-W – Kernzone K BauR-B

b)Weilerzone We

c)Wohnzonen – eingeschossige Wohnzone W1 BauR-W – zweigeschossige Wohnzone W2 – dreigeschossige Wohnzone W3 – viergeschossige Wohnzone W4

d)Wohn-Gewerbe-Zone – zweigeschossige Wohn-Gewerbezone WG2 – dreigeschossige Wohn-Gewerbezone WG3 – viergeschossige Wohn-Gewerbezone WG4

e)Gewerbe-Industriezone GI

f)Industriezone I

g)Gewerbe-Industriezone für publikumsarme Nutzungen GI pN

h)Zone für öffentliche Bauten und Anlagen OeBA i) Grünzonen – Grünzone GZ BauR-W – Grünzone Schrebergärten (Bauzone) GZSG BauR-W 6 – Grünzone Freihaltung GF BauR-B j) Intensiverholungszonen – Intensiverholungszone Dauerstandplatz IED – Intensiverholungszone Reiten IER – Intensiverholungszone Allmend IEA

Zonen ausserhalb des Baugebiets:

k)Grünzonen – Grünzone GZ BauR-W – Grünzone Schutz GS BauR-B l) Landwirtschaftszone L

m)Intensivlandwirtschaftszone Rislen IL R

2Soweit im Zonenplan keine andere Zuordnung von einzelnen Zonen oder Teilen von Zonen festgelegt ist, gelten je Zonenart die Empfindlichkeitsstufen gemäss Art. 32 Einführungsgesetz zur eidgenössischen Umweltschutzgesetzgebung (EZzUSG, sGS 672.1) vom 1. Januar 2012.

a)Zonen des Baugebiets

Art. 12 – 15 nicht genehmigt

Altstadtzone

a)Zweck

–Grünzone GZ BauR-W

–Grünzone Schutz GS BauR-B Altstadtzone

a)Zweck Art. 7 BauR-W Die Altstadtzone bezwe …

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Art. 21BZO Baureglement Wil SG · S. 12

1Gegenüber der Grenze von Grundstücken in anderen Zonen beträgt der Grenzabstand die Hälfte der Gebäudehöhe. Im Übrigen ist die Bauweise nicht beschränkt.

2In den im Zonenplan besonders bezeichneten Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen gilt die Empfindlichkeitsstufe IV (AMP-Areal). 12

Art. 22 – 24 nicht genehmigt

Grünzone Grünzone Art. 18 BauR-W

1Soweit der Zweck der Grünzone im Zonenplan nicht besonders bezeichnet ist, sind Bauten, welche der Zweck der Zone erfordert, auf ein Vollgeschoss und eine maximale Gebäudegrundfläche von 50 m2 beschränkt. Sie haben einen Grenzabstand von mindestens 3 m einzuhalten und sind gut in die Umgebung einzufügen. Vorbehalten bleiben allenfalls besondere Bau- und Schutzvorschriften.

2Die im Zonenplan als Grünzone Schrebergärten bezeichneten Flächen dienen der Schaffung und Erhaltung von Schrebergärtenanlagen. Zulässig sind Kleinbauten nach Art. 45 dieses Reglements. Die Anzahl der Bauten auf einem Grundstück ist nicht beschränkt.

GII
Maximale Gebäudehö- he16,00 m21,00 m
Maximale Firsthöhe20,00 m21,00 m
Grenzabstand allseitig4,00 m4,00 m
Gebäudeabstand zwi- schen Bauten eines Betriebes auf demsel- ben Grundstück5,00 m5,00 m
Baumassenziffer6,008,00

Tabelle von S. 12 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

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Art. 27BZO Baureglement Wil SG · S. 14

Die Intensiverholungszone Allmend dient als Standort für öffentliche Freiluftveranstaltungen wie Zirkus, Jahrmärkte und dergleichen sowie zur Parkierung. Es sind nur temporäre Bauten und Anlagen zulässig.

b)Zonen ausserhalb des Baugebietes

Art. 28 – 29 nicht genehmigt

Grünzone Grünzone Art. 18 BauR-W

1Soweit der Zweck der Grünzone im Zonenplan nicht besonders bezeichnet ist, sind Bauten, welche der Zweck der Zone erfordert, auf ein Vollgeschoss und eine maximale Gebäudegrundfläche von 50 m2 beschränkt. Sie haben einen Grenzabstand von mindestens 3 m einzuhalten und sind gut in die Umgebung einzufügen. Vorbehalten bleiben allenfalls besondere Bau- und Schutzvorschriften.

2Die im Zonenplan als Grünzone Schrebergärten bezeichneten Flächen dienen der Schaffung und Erhaltung von Schrebergärtenanlagen. Zulässig sind Kleinbauten nach Art. 45 dieses Reglements. Die Anzahl der Bauten auf einem Grundstück ist nicht beschränkt. 14

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Art. 45BZO Baureglement Wil SG · S. 15

BauR-W Als Kleinbauten gelten kleine, unbewohnte, eingeschossige An- und Nebenbauten, wie Fahrradunterstände, Holzschöpfe, Ställe und Gehege für einzelne Kleintiere, mit folgenden Höchstmassen:

–Grundfläche 5,0 m

–Gebäudehöhe 2,0 m

–Firsthöhe 2,5 m Kleinbauten haben einzuhalten:

–Grenzabstand 1,0 m

–Gebäudeabstand zum Hauptgebäude 2,0 m

Grünzone Schutz Art. 16 BauR-B

1Die Grünzonen Schutz dienen der Erhaltung von Lebensräumen geschützter Tiere und Pflanzen. Es ist unzulässig, deren Lebensbedingungen durch Massnahmen oder Eingriffe zu beeinträchtigen.

2Neue Bauten und Anlagen sind nur zulässig, soweit es der Schutzzweck erfordert.

Gebäudehöhe Wohnbauten 7,50 m Firsthöhe Wohnbauten 11,50 m Gebäudehöhe Scheunen 9,00 m Firsthöhe Scheunen 12,00 m Gebäudelänge 70,00 m Grenzabstand allseitig 4,00 m Firsthöhe Scheunen 12,00 m Gebäudelänge 70,00 m Grenzabstand allseitig 4,00 m

2Die maximale Gebäudelänge kann überschritten werden, wenn die Bauten architektonisch gegliedert, gut gestaltet sind und sich sorgfältig in das Landschaftsbild integrieren.

3Innerhalb des Siedlungsgebiets sowie in Ortsbild- oder Landschaftsschutzgebieten dürfen Silos nur in begründeten Ausnahmefällen die zulässige Firsthöhe für Scheune überschreiten. 15

Intensivlandwirtschaftszone Rislen DRITTER TEIL: Natur- und Heimatschutz4

Ortsbildschutzgebiete Ortsbildschutzgebiete Art. 23 BauR-W

1Das Ortsbild der im Schutzplan besonders bezeichneten Gebiete gilt als Schutzgegenstand im Sinne von Art. 98 des Baugesetzes und ist zu erhalten.

2Bauten und Anlagen in …

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Art. 66BZO Baureglement Wil SG · S. 29

Mit dem Inkrafttreten dieses Baureglements werden folgende Erlasse aufgehoben:

a)Baureglement der Stadt Wil vom 25. November 1992 samt Nachträgen5;

b)Baureglement der Gemeinde Bronschhofen vom 14. Dezember 20124;

c)Parkplatzreglement der Stadt Wil vom 9. Dezember 1980.

Stadt Wil

______________________________________________________________________________________ Vom Stadtrat für die öffentliche Auflage beschlossen am 23. Oktober 2013 bzw. 2. Juli 2014

______________________________________________________________________________________ 1. Öffentliche Auflage vom 12. November bis 11. Dezember 2013 2. Öffentliche Auflage vom 19. August bis 17. September 2014 ______________________________________________________________________________________ Vom Stadtparlament erlassen am 3. März 2016

______________________________________________________________________________________ Dem fakultativen Referendum unterstellt vom 11. März bis 11. April 2016

______________________________________________________________________________________ Vom Baudepartement des Kantons St.Gallen genehmigt am 18. Mai 2020 bzw. 21. Dezember 2020 Mit Ermächtigung: Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation ______________________________________________________________________________________ Vom Stadtrat in Kraft gesetzt am 3. Februar 2021

Inkrafttreten: 1. März 2021

5 nur teilweise aufgehoben (gemäss Genehmigungsverfügung vom 18. Mai 2020 bzw. 21. Dezember 2020) 29 Anhang 1

Auszug Ge …

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe II

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 15 BauR-B). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Vollgeschosse≤ 1 VollgeschosseArt. 18 BauR-W, S. 140.90
Grenzabstand (klein)≥ 3 mArt. 18 BauR-W, S. 140.90

Extrahiert aus der BZO Wil (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Grünzone

Was gilt in der Zone Grünzone in Wil?
Vollgeschosse ≤ 1 Vollgeschosse, Grenzabstand (klein) ≥ 3 m. Insgesamt sind 2 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Wil erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone Grünzone sein?
Laut BZO Wil: Vollgeschosse ≤ 1 Vollgeschosse. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone Grünzone einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 3 m, nach der Bau- und Zonenordnung Wil. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Wil?
14 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular G1 (kantonal einheitlich), unterzeichnet, Situationsplan, Grundrisse aller Geschosse. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Wil ein?
Baugesuche in Wil laufen über Papier. Zuständig ist Departement Bau, Umwelt und Verkehr · Bereich Bewilligungen, Hauptstrasse 20, 9552 Bronschhofen. Ablauf nach der Einreichung →

Weitere Zonen in Wil