Zone W1 · Wil

St. Gallen · BFS 3427 · Gemeindeprofil · alle 14 Zonen

Die Zone W1 in Wil (St. Gallen) ist mit 7 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 1 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 5 m, Firsthöhe ≤ 9 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.4, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 25 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan
  • Grundrisse aller Geschosse
  • Ansichten / Fassadenpläne
  • Schnitte mit gewachsenem und gestaltetem Terrain
  • Kanalisations-/Entwässerungsplan
  • Höhenangaben und Niveaupunkt
  • Farbcode und Unterzeichnung der Planunterlagen
  • Brandschutzpläne mit Brandschutznachweis
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular G1 (kantonal einheitlich), unterzeichnet
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Unterlagen 3-fach in Papierform UND digital einreichen
  • Kommunaler Gebührentarif für das Bauwesen

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Wil, in denen «W1» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 11BZO Baureglement Wil SG · S. 6

1Der Zonenplan teilt das Gebiet der Politischen Gemeinde in folgende Nutzungszonen auf:

Zonen des Baugebiets:

a)Kernzonen – Altstadtzone A BauR-W – Kernzone K BauR-W – Kernzone K BauR-B

b)Weilerzone We

c)Wohnzonen – eingeschossige Wohnzone W1 BauR-W – zweigeschossige Wohnzone W2 – dreigeschossige Wohnzone W3 – viergeschossige Wohnzone W4

d)Wohn-Gewerbe-Zone – zweigeschossige Wohn-Gewerbezone WG2 – dreigeschossige Wohn-Gewerbezone WG3 – viergeschossige Wohn-Gewerbezone WG4

e)Gewerbe-Industriezone GI

f)Industriezone I

g)Gewerbe-Industriezone für publikumsarme Nutzungen GI pN

h)Zone für öffentliche Bauten und Anlagen OeBA i) Grünzonen – Grünzone GZ BauR-W – Grünzone Schrebergärten (Bauzone) GZSG BauR-W 6 – Grünzone Freihaltung GF BauR-B j) Intensiverholungszonen – Intensiverholungszone Dauerstandplatz IED – Intensiverholungszone Reiten IER – Intensiverholungszone Allmend IEA

Zonen ausserhalb des Baugebiets:

k)Grünzonen – Grünzone GZ BauR-W – Grünzone Schutz GS BauR-B l) Landwirtschaftszone L

m)Intensivlandwirtschaftszone Rislen IL R

2Soweit im Zonenplan keine andere Zuordnung von einzelnen Zonen oder Teilen von Zonen festgelegt ist, gelten je Zonenart die Empfindlichkeitsstufen gemäss Art. 32 Einführungsgesetz zur eidgenössischen Umweltschutzgesetzgebung (EZzUSG, sGS 672.1) vom 1. Januar 2012.

a)Zonen des Baugebiets

Art. 12 – 15 nicht genehmigt

Altstadtzone

a)Zweck

–Grünzone GZ BauR-W

–Grünzone Schutz GS BauR-B Altstadtzone

a)Zweck Art. 7 BauR-W Die Altstadtzone bezwe …

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Art. 66BZO Baureglement Wil SG · S. 29

Mit dem Inkrafttreten dieses Baureglements werden folgende Erlasse aufgehoben:

a)Baureglement der Stadt Wil vom 25. November 1992 samt Nachträgen5;

b)Baureglement der Gemeinde Bronschhofen vom 14. Dezember 20124;

c)Parkplatzreglement der Stadt Wil vom 9. Dezember 1980.

Stadt Wil

______________________________________________________________________________________ Vom Stadtrat für die öffentliche Auflage beschlossen am 23. Oktober 2013 bzw. 2. Juli 2014

______________________________________________________________________________________ 1. Öffentliche Auflage vom 12. November bis 11. Dezember 2013 2. Öffentliche Auflage vom 19. August bis 17. September 2014 ______________________________________________________________________________________ Vom Stadtparlament erlassen am 3. März 2016

______________________________________________________________________________________ Dem fakultativen Referendum unterstellt vom 11. März bis 11. April 2016

______________________________________________________________________________________ Vom Baudepartement des Kantons St.Gallen genehmigt am 18. Mai 2020 bzw. 21. Dezember 2020 Mit Ermächtigung: Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation ______________________________________________________________________________________ Vom Stadtrat in Kraft gesetzt am 3. Februar 2021

Inkrafttreten: 1. März 2021

5 nur teilweise aufgehoben (gemäss Genehmigungsverfügung vom 18. Mai 2020 bzw. 21. Dezember 2020) 29 Anhang 1

Auszug Ge …

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Art. 172BZO Baureglement Wil SG · S. 10

1Es gilt offene Bauweise mit nachstehenden Vorschriften: W1 W2

1Formulierung gemäss Genehmigungsverfügung des Baudepartements vom 18. Mai 2020 / 21. Dezember 2020

2Die Vorschriften der W1 bestimmen sich nach Art. 13 BauR-W (nur Zonenplan Wil) 10

2Bei Reihenhäusern in der Zone W1 ist eine gesamte Gebäudelänge bis 30,00 m gestattet, wenn sich diese gut in das Strassen- und Quartierbild einfügt.

3Der Mehrlängenzuschlag für Gebäudeseiten über 25,00 m beträgt 1/6 der Mehrlänge, höchstens aber 3,00 m. In der Zone W23 sowie für Bauten mit einer maximalen Gebäudehöhe von 5,00 m wird der Mehrlängenzuschlag nicht angewendet.

Wohn-Gewerbezonen

W1W2
Vollgeschosse12
Ausnützungs- ziffer0,400,55
Gebäudehöhe5,00 m7,50 m
Firsthöhe9,00 m11,50 m
Gebäudelänge25,00 m30,00 m
Kleiner Grenzabstand4,00 m4,00 m
Grosser Grenzabstand6,00 m6,00 m

Tabelle von S. 10 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

W3W4
Vollgeschosse34
Ausnützungs- ziffer0,650,80
Gebäudehöhe10,00 m12,50 m
Firsthöhe14,00 m16,50 m
Gebäudelänge40,00 m50,00 m
Kleiner Grenzabstand5,00 m6,00 m
Grosser Grenzabstand10,00 m12,00 m

Tabelle von S. 10 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

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Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Vollgeschosse≤ 1 VollgeschosseArt. 172, S. 100.95
Ausnützungsziffer≤ 0.4Art. 172, S. 100.95
Gebäudehöhe≤ 5 mArt. 172, S. 100.95
Firsthöhe≤ 9 mArt. 172, S. 100.95
Gebäudelänge≤ 25 mArt. 172, S. 100.95
Grenzabstand (klein)≥ 4 mArt. 172, S. 100.95
Grenzabstand (gross)≥ 6 mArt. 172, S. 100.95

Extrahiert aus der BZO Wil (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone W1

Was gilt in der Zone W1 in Wil?
Vollgeschosse ≤ 1 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 5 m, Firsthöhe ≤ 9 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.4, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 25 m. Insgesamt sind 7 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Wil erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone W1 sein?
Laut BZO Wil: Vollgeschosse ≤ 1 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 5 m, Firsthöhe ≤ 9 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone W1 einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Grenzabstand (gross) ≥ 6 m, nach der Bau- und Zonenordnung Wil. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Wil?
14 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular G1 (kantonal einheitlich), unterzeichnet, Situationsplan, Grundrisse aller Geschosse. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Wil ein?
Baugesuche in Wil laufen über Papier. Zuständig ist Departement Bau, Umwelt und Verkehr · Bereich Bewilligungen, Hauptstrasse 20, 9552 Bronschhofen. Ablauf nach der Einreichung →

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