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Art. 5 · Zuständigkeiten Baukommission
BZO Baureglement Wil SG · S. 3 · Original-PDF
1Die Baukommission entscheidet über Baugesuche und Baueinsprachen sowie Beitragsgesuche für denkmalpflegerische Massnahmen, soweit nicht die Abteilung Bewilligungen zuständig ist.
2Verfügungen und Entscheide der Baukommission können mit Rekurs bei der zuständigen kantonalen Behörde angefochten werden.
Departement Bau, Umwelt und Verkehr
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.