Art. 2 · Zielsetzung
BZO Baureglement Wil SG · S. 2 · Original-PDF
1Das Baureglement bildet die Grundlage für eine zweckmässige Nutzung des Bodens und eine geordnete bauliche Entwicklung der Gemeinde.
2Das Baureglement bezweckt ergänzend zu den übergeordneten Zielen der Raumplanung insbesondere:
a)eine geordnete, nach innen ausgerichtete Siedlungsentwicklung und die bedarfsgerechte Sicherstellung von geeignetem Boden für die landwirtschaftliche Nutzung;
b)eine ansprechende und einladende Ortsgestaltung;
c)eine qualitätsvoll verdichtete Bauweise an ortsbaulich geeigneten Standorten;
d)die Schaffung gesunder Wohnungen und Arbeitsplätze;
e)die Sicherung stadtnaher Naherholungsräume und -anlagen;
f)eine auf die Bebauung abgestimmte Erschliessung des Baugebietes;
g)Möglichkeiten für ein reduziertes Angebot von Abstellplätzen des motorisierten Individualverkehrs;
h)die Wahrung der Sicherheit von Bauten sowie den Schutz des Menschen und der Umwelt vor übermässig negativen Einflüssen; i) einen haushälterischen Umgang mit Energie und die Erhaltung der Biodiversität.
Zuständigkeiten Stadtparlament
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.