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Art. 2 · Zielsetzung

BZO Baureglement Wil SG · S. 2 · Original-PDF

1Das Baureglement bildet die Grundlage für eine zweckmässige Nutzung des Bodens und eine geordnete bauliche Entwicklung der Gemeinde.

2Das Baureglement bezweckt ergänzend zu den übergeordneten Zielen der Raumplanung insbesondere:

a)eine geordnete, nach innen ausgerichtete Siedlungsentwicklung und die bedarfsgerechte Sicherstellung von geeignetem Boden für die landwirtschaftliche Nutzung;

b)eine ansprechende und einladende Ortsgestaltung;

c)eine qualitätsvoll verdichtete Bauweise an ortsbaulich geeigneten Standorten;

d)die Schaffung gesunder Wohnungen und Arbeitsplätze;

e)die Sicherung stadtnaher Naherholungsräume und -anlagen;

f)eine auf die Bebauung abgestimmte Erschliessung des Baugebietes;

g)Möglichkeiten für ein reduziertes Angebot von Abstellplätzen des motorisierten Individualverkehrs;

h)die Wahrung der Sicherheit von Bauten sowie den Schutz des Menschen und der Umwelt vor übermässig negativen Einflüssen; i) einen haushälterischen Umgang mit Energie und die Erhaltung der Biodiversität.

Zuständigkeiten Stadtparlament

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.