Zone WG5/85% · Wädenswil

Zürich · BFS 293 · Gemeindeprofil · alle 19 Zonen

Hinweis: Wädenswil, Schönenberg und Hütten sind 2019 fusioniert. Laut Fusionsvertrag gilt die Bauordnung jeder früheren Gemeinde für ihr Gebiet weiter, bis eine gemeinsame vorliegt. Ausgewertet ist hier die Bau- und Zonenordnung der Stadt Wädenswil (erlassen 17. Januar 1994, nachgeführt bis 24. Juli 2020); sie gilt für das Stadtgebiet mit PLZ 8820. Für Vorhaben in Hütten (8825) und Schönenberg (8824) gelten deren eigene Bauordnungen, die hier nicht erfasst sind. Die Gesamtrevision der Nutzungsplanung hat die Baudirektion am 5. Januar 2026 genehmigt; sie entfaltet Vorwirkung, in Kraft gesetzt ist sie noch nicht.

Die Zone WG5/85% in Wädenswil (Zürich) ist mit 7 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 5 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 16.5 m, Firsthöhe ≤ 6.5 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.85, Grenzabstand (klein) ≥ 7 m, Gebäudelänge ≤ 60 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
  • Umgebungsplan nach städtischem Merkblatt
  • Separater Grünflächenziffer-Plan
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Wädenswil, in denen «WG5/85%» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 3BZO Wädenswil · S. 8

Grundmasse Grundmasse Zonen: W2/30% W2/40% W3/55% W4/70%

Ausnützungsziffer 30% 40% 55% 70%
Zuschlag für Gewerbe max. (Art. 7) --- --- --- ---
Empfindlichkeitsstufe II II II II
Vollgeschosse max. 2 2 3 4
Anrechenbare Dachgeschosse max. 2 2 * 2 2
Anrechenbare Untergeschosse max. --- 1 * 1 1

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 8) verbindlich lesbar.

Zusätzlich mögliche Vollgeschosse bei Arealüberbauung (Art. 25) --- 1 1 2 Gebäudehöhe bei Normalbebauung max. 7.5 m 7.5 m 10.5 m 13.5 m Firsthöhe max. 5.5 m 5.5 m 6.5 m 6.5 m Gebäudelänge max. 30 m 30 m ** 40 m 50 m Gesamtlänge bei geschlossener Überbauung bzw. Grenzbau max. 30 m 40 m 50 m 60 m Grundgrenzabstand klein min. 4 m 4 m 5 m 6 m Grundgrenzabstand gross min. 8 m 8 m 10 m 12 m Grundgrenzabstand klein min. 4 m 4 m 5 m 6 m Grundgrenzabstand gross min. 8 m 8 m 10 m 12 m

* In Unter- und Dachgeschossen, die nicht ein Vollgeschoss ersetzen, dürfen die Nutzflächen im Sinne von § 255 Abs. 1 PBG zusammengerechnet max. die Hälfte der in den Vollgeschossen zulässigen Nutzflächen betragen.

** Im Quartierplan-Gebiet Mühlebach-Baumgarten gilt eine max. Gebäudelänge von 20 m.

2 Bau- und Zonenordnung (BZO) Zonen: WG3/55% WG4/70% WG5/85%

Ausnützungsziffer 55% 70% 85%
Zuschlag für Gewerbe max. (Art. 7) 15% 15% 15%
Empfindlichkeitsstufe III III III
Vollgeschosse max. 3 4 5

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 8) verbindlich lesbar.

Anrechenbare Dachgeschosse max. 2 2 2 Anrechenbare Untergeschosse max. 1 1 1 Zusätzlich mögliche Vollgeschosse bei Arealüberbauung (Art. 26) 1 2 1 Gebäudehöhe bei Normalbebauung max. 10.5 m 13.5 m 16.5 m Firsthöhe max. 6.5 m 6.5 m 6.5 m Gebäudelänge max. 40 m 50 m 60 m Gesamtlänge bei geschlossener Überbau …

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Art. 7BZO Wädenswil · S. 10

Wohnzonen mit Gewerbe (WG3/55%, WG4/70%, WG5/85%) 1In den Wohnzonen mit Gewerbe (WG3/55%, WG4/70%, WG5/85%) gelten zusätzlich zur Grundordnung gemäss Art. 3 folgende Bestimmungen: ˗ Es sind höchstens mässig störende Betriebe gestattet. Es sind insbesondere auch Schulen und Ausbildungsstätten zulässig.

2Für dauernd gewerblich genutzte Gebäudeteile erhöht sich die Ausnützungsziffer um 15% gemäss Art. 3.

3Für ausschliesslich gewerblich genutzte Gebäudeteile im Erdgeschoss bzw. bis zu 4 m Gebäudehöhe, reduziert sich der Grenzabstand auf 4 m. Zulässigkeit von Gewerbe Ausnützungsbonus für Gewerbe Abstandsreduktion für Gewerbe

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Art. 24BZO Wädenswil · S. 17

Zulässigkeit, Mindestfläche, Anforderungen 1Arealüberbauungen sind in allen Zonen zulässig, soweit sie nicht durch Eintrag im Zonenplan ausgeschlossen sind.

2Die Mindestarealfläche beträgt 4'000 m2

3Zusätzlich zu den Bestimmungen gemäss § 71 PBG müssen die folgenden Anforderungen erfüllt werden: ˗ Einhalten des Standards Minergie und ˗ Erfüllen der Anforderungen des alters- und behindertengerechten Bauens zumindest im Folgenden über das gesetzliche Mindestmass hinausgehenden Umfang: ˗ stufenlose Zugänge alle Wohnungen und ˗ Anpassbarkeit aller Wohnungen an die Ansprüche des altersund behindertengerechten Bauens. Zulässigkeit Mindestfläche Anforderungen Gebäudehöhe Ausnützungszuschlag Gebäudelänge Abstände Freifläche 1Die zulässige Gebäudehöhe beträgt: ˗ in der Zone W2/40%: max. 10.50 m ˗ in den Zonen W3/55%, WG3/55%: max. 13.50 m ˗ in den Zonen W4/70%, WG4/70%, WG5/85%: max. 19.50 m

2Die Ausnützungsziffer der Regelbauweise darf um maximal 1/10 erhöht werden.

3Die Gebäude- und die Gesamtlänge sind, ausser bei Terrassenhäusern i.S.v. Art. 6 BZO, nicht beschränkt.

4Die zonengemässen Abstände gelten nur gegenüber Nachbargrundstücken.

5Freiflächen sind zusammenhängend zu gestalten und haben der Arealüberbauung als benützbare Aussenräume zu dienen.

11 Bau- und Zonenordnung (BZO) F. Gestaltungspläne und Sonderbauvorschriften

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Art. 35BZO Wädenswil · S. 21

Inkrafttreten und Ersatz für bisheriges Recht 1Diese Bau- und Zonenordnung wird am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung der rechtskräftigen Genehmigung durch die Baudirektion verbindlich und ersetzt die Bauordnung mit Zonenplan vom 17. Januar 1994. Der Stadtrat publiziert das Datum der Inkraftsetzung.

2Der Stadtrat ist berechtigt, der Baudirektion Teilgenehmigungen der Bauund Zonenordnung zu beantragen.

3Erlassen vom Gemeinderat am 17. Januar 1994. Vom Regierungsrat am 15. Juni 1994 mit Beschluss Nr. 1716 genehmigt; in Kraft seit dem 11. Juli 1994.

4Teilrevisionen nach dem 11. Juli 1994 siehe folgende Seiten. Inkrafttreten Ersatz für bisheriges Recht Teilgenehmigung Erlass / Genehmigung / Inkraftsetzung Teilrevisionen

15 Bau- und Zonenordnung (BZO)

Vom Gemeinderat festgesetzt am 08. Juli 2019

Namens des Gemeinderats:

Die Präsidentin:

Die Sekretärin:

Von der Baudirektion genehmigt

Für die Baudirektion:

BDV Nr.

16 Bau- und Zonenordnung (BZO) VI. Teilrevisionen seit dem 11. Juli 1994 Gemeinderatsbeschluss: Genehmigung Inkrafttreten Bemerkungen 18.03.1991 RRB 2660/24.07.1991 Privater Gestaltungsplan Pro Ciné 01.02.1993 RRB 1509/26.05.1993 Privater Gestaltungsplan Landgut Schloss Au 12.05.1997 RRB 1783/20.08.1997 05.09.1997 Öffentlicher Gestaltungsplan Giessen 19.01.1998 RRB 1823/12.08.1998 04.10.1998 Umzonung Einsiedlerstrasse; 2. DG in Wohnzonen; Erholungszone Schönegg; Aussichtsschutz Schönegg; Aussichtsschutz MüllerThurgau-Strasse; Lärmschutzanordnungen; Einzonung Strasshus-Aamüli; …

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Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Ausnützungsziffer≤ 0.85Art. 3, S. 80.95
Vollgeschosse≤ 5 VollgeschosseArt. 3, S. 80.95
Gebäudehöhe≤ 16.5 mArt. 3, S. 80.95
Firsthöhe≤ 6.5 mArt. 3, S. 80.95
Gebäudelänge≤ 60 mArt. 3, S. 80.95
Grenzabstand (klein)≥ 7 mArt. 3, S. 80.95
Grenzabstand (gross)≥ 14 mArt. 3, S. 80.95

Extrahiert aus der BZO Wädenswil (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone WG5/85%

Was gilt in der Zone WG5/85% in Wädenswil?
Vollgeschosse ≤ 5 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 16.5 m, Firsthöhe ≤ 6.5 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.85, Grenzabstand (klein) ≥ 7 m, Gebäudelänge ≤ 60 m. Insgesamt sind 7 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Wädenswil erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone WG5/85% sein?
Laut BZO Wädenswil: Vollgeschosse ≤ 5 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 16.5 m, Firsthöhe ≤ 6.5 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone WG5/85% einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 7 m, Grenzabstand (gross) ≥ 14 m, nach der Bau- und Zonenordnung Wädenswil. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Wädenswil?
13 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Wädenswil ein?
Baugesuche in Wädenswil laufen über eBaugesucheZH. Zuständig ist Baubewilligungen, Planen und Bauen, Florhofstrasse 3, 8820 Wädenswil. Ablauf nach der Einreichung →

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