Zone WG3/55% · Wädenswil
Zürich · BFS 293 · Gemeindeprofil · alle 19 Zonen
Die Zone WG3/55% in Wädenswil (Zürich) ist mit 7 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 10.5 m, Firsthöhe ≤ 6.5 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.55, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 40 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Umgebungsplan nach städtischem Merkblatt
- Separater Grünflächenziffer-Plan
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBaugesucheZH
- Ablauf nach der Einreichung
- Baubewilligungen, Planen und Bauen
- 044 789 73 15
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Wädenswil, in denen «WG3/55%» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 3BZO Wädenswil · S. 8
Grundmasse Grundmasse Zonen: W2/30% W2/40% W3/55% W4/70%
Ausnützungsziffer 30% 40% 55% 70% Zuschlag für Gewerbe max. (Art. 7) --- --- --- --- Empfindlichkeitsstufe II II II II Vollgeschosse max. 2 2 3 4 Anrechenbare Dachgeschosse max. 2 2 * 2 2 Anrechenbare Untergeschosse max. --- 1 * 1 1
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 8) verbindlich lesbar.
Zusätzlich mögliche Vollgeschosse bei Arealüberbauung (Art. 25) --- 1 1 2 Gebäudehöhe bei Normalbebauung max. 7.5 m 7.5 m 10.5 m 13.5 m Firsthöhe max. 5.5 m 5.5 m 6.5 m 6.5 m Gebäudelänge max. 30 m 30 m ** 40 m 50 m Gesamtlänge bei geschlossener Überbauung bzw. Grenzbau max. 30 m 40 m 50 m 60 m Grundgrenzabstand klein min. 4 m 4 m 5 m 6 m Grundgrenzabstand gross min. 8 m 8 m 10 m 12 m Grundgrenzabstand klein min. 4 m 4 m 5 m 6 m Grundgrenzabstand gross min. 8 m 8 m 10 m 12 m
* In Unter- und Dachgeschossen, die nicht ein Vollgeschoss ersetzen, dürfen die Nutzflächen im Sinne von § 255 Abs. 1 PBG zusammengerechnet max. die Hälfte der in den Vollgeschossen zulässigen Nutzflächen betragen.
** Im Quartierplan-Gebiet Mühlebach-Baumgarten gilt eine max. Gebäudelänge von 20 m.
2 Bau- und Zonenordnung (BZO) Zonen: WG3/55% WG4/70% WG5/85%
Ausnützungsziffer 55% 70% 85% Zuschlag für Gewerbe max. (Art. 7) 15% 15% 15% Empfindlichkeitsstufe III III III Vollgeschosse max. 3 4 5
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 8) verbindlich lesbar.
Anrechenbare Dachgeschosse max. 2 2 2 Anrechenbare Untergeschosse max. 1 1 1 Zusätzlich mögliche Vollgeschosse bei Arealüberbauung (Art. 26) 1 2 1 Gebäudehöhe bei Normalbebauung max. 10.5 m 13.5 m 16.5 m Firsthöhe max. 6.5 m 6.5 m 6.5 m Gebäudelänge max. 40 m 50 m 60 m Gesamtlänge bei geschlossener Überbau …
Art. 7BZO Wädenswil · S. 10
Wohnzonen mit Gewerbe (WG3/55%, WG4/70%, WG5/85%) 1In den Wohnzonen mit Gewerbe (WG3/55%, WG4/70%, WG5/85%) gelten zusätzlich zur Grundordnung gemäss Art. 3 folgende Bestimmungen: ˗ Es sind höchstens mässig störende Betriebe gestattet. Es sind insbesondere auch Schulen und Ausbildungsstätten zulässig.
2Für dauernd gewerblich genutzte Gebäudeteile erhöht sich die Ausnützungsziffer um 15% gemäss Art. 3.
3Für ausschliesslich gewerblich genutzte Gebäudeteile im Erdgeschoss bzw. bis zu 4 m Gebäudehöhe, reduziert sich der Grenzabstand auf 4 m. Zulässigkeit von Gewerbe Ausnützungsbonus für Gewerbe Abstandsreduktion für Gewerbe
Art. 24BZO Wädenswil · S. 17
Zulässigkeit, Mindestfläche, Anforderungen 1Arealüberbauungen sind in allen Zonen zulässig, soweit sie nicht durch Eintrag im Zonenplan ausgeschlossen sind.
2Die Mindestarealfläche beträgt 4'000 m2
3Zusätzlich zu den Bestimmungen gemäss § 71 PBG müssen die folgenden Anforderungen erfüllt werden: ˗ Einhalten des Standards Minergie und ˗ Erfüllen der Anforderungen des alters- und behindertengerechten Bauens zumindest im Folgenden über das gesetzliche Mindestmass hinausgehenden Umfang: ˗ stufenlose Zugänge alle Wohnungen und ˗ Anpassbarkeit aller Wohnungen an die Ansprüche des altersund behindertengerechten Bauens. Zulässigkeit Mindestfläche Anforderungen Gebäudehöhe Ausnützungszuschlag Gebäudelänge Abstände Freifläche 1Die zulässige Gebäudehöhe beträgt: ˗ in der Zone W2/40%: max. 10.50 m ˗ in den Zonen W3/55%, WG3/55%: max. 13.50 m ˗ in den Zonen W4/70%, WG4/70%, WG5/85%: max. 19.50 m
2Die Ausnützungsziffer der Regelbauweise darf um maximal 1/10 erhöht werden.
3Die Gebäude- und die Gesamtlänge sind, ausser bei Terrassenhäusern i.S.v. Art. 6 BZO, nicht beschränkt.
4Die zonengemässen Abstände gelten nur gegenüber Nachbargrundstücken.
5Freiflächen sind zusammenhängend zu gestalten und haben der Arealüberbauung als benützbare Aussenräume zu dienen.
11 Bau- und Zonenordnung (BZO) F. Gestaltungspläne und Sonderbauvorschriften
Art. 33BZO Wädenswil · S. 21
Besondere Lärmschutzanordnungen 1In der Zone WG3/55% an der Oberen Einsiedlerstrasse dürfen Lüftungsfenster von lärmempfindlichen Räumen nicht zur Lärmquelle (Einsiedlerstrasse) orientiert werden.
2In der Kernzone D im Gebiet Beichlen darf bei Umbauten der Anteil der Wohnfläche nicht vergrössert werden. Lüftungsfenster von lärmempfindlichen Räumen dürfen nicht auf die Schönenbergstrasse orientiert werden.
3In der Gewerbezone A im Gebiet Aamüli dürfen Lüftungsfenster von Räumen mit lärmempfindlicher Nutzung in der ersten Bautiefe entlang der Zugerstrasse nicht auf die Zugerstrasse und im nördlichsten Bereich nicht gegen die Nationalstrasse orientiert werden. Grundsatz V. Schlussbestimmungen
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Ausnützungsziffer | ≤ 0.55 | Art. 3, S. 8 | 0.95 |
| Vollgeschosse | ≤ 3 Vollgeschosse | Art. 3, S. 8 | 0.95 |
| Gebäudehöhe | ≤ 10.5 m | Art. 3, S. 8 | 0.95 |
| Firsthöhe | ≤ 6.5 m | Art. 3, S. 8 | 0.95 |
| Gebäudelänge | ≤ 40 m | Art. 3, S. 8 | 0.95 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 5 m | Art. 3, S. 8 | 0.95 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 10 m | Art. 3, S. 8 | 0.95 |
Extrahiert aus der BZO Wädenswil (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone WG3/55%
Was gilt in der Zone WG3/55% in Wädenswil?
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone WG3/55% sein?
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone WG3/55% einhalten?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Wädenswil?
Wo reiche ich das Baugesuch in Wädenswil ein?
Weitere Zonen in Wädenswil
ErholungszoneGAGBIAIBICKAKBKCKDKEOeW2/30%W2/40%W3/55%W4/70%WG4/70%WG5/85%