Zone W3/55% · Wädenswil
Zürich · BFS 293 · Gemeindeprofil · alle 19 Zonen
Die Zone W3/55% in Wädenswil (Zürich) ist mit 7 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 10.5 m, Firsthöhe ≤ 6.5 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.55, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 40 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Umgebungsplan nach städtischem Merkblatt
- Separater Grünflächenziffer-Plan
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBaugesucheZH
- Ablauf nach der Einreichung
- Baubewilligungen, Planen und Bauen
- 044 789 73 15
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Wädenswil, in denen «W3/55%» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 3BZO Wädenswil · S. 8
Grundmasse Grundmasse Zonen: W2/30% W2/40% W3/55% W4/70%
Ausnützungsziffer 30% 40% 55% 70% Zuschlag für Gewerbe max. (Art. 7) --- --- --- --- Empfindlichkeitsstufe II II II II Vollgeschosse max. 2 2 3 4 Anrechenbare Dachgeschosse max. 2 2 * 2 2 Anrechenbare Untergeschosse max. --- 1 * 1 1
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 8) verbindlich lesbar.
Zusätzlich mögliche Vollgeschosse bei Arealüberbauung (Art. 25) --- 1 1 2 Gebäudehöhe bei Normalbebauung max. 7.5 m 7.5 m 10.5 m 13.5 m Firsthöhe max. 5.5 m 5.5 m 6.5 m 6.5 m Gebäudelänge max. 30 m 30 m ** 40 m 50 m Gesamtlänge bei geschlossener Überbauung bzw. Grenzbau max. 30 m 40 m 50 m 60 m Grundgrenzabstand klein min. 4 m 4 m 5 m 6 m Grundgrenzabstand gross min. 8 m 8 m 10 m 12 m Grundgrenzabstand klein min. 4 m 4 m 5 m 6 m Grundgrenzabstand gross min. 8 m 8 m 10 m 12 m
* In Unter- und Dachgeschossen, die nicht ein Vollgeschoss ersetzen, dürfen die Nutzflächen im Sinne von § 255 Abs. 1 PBG zusammengerechnet max. die Hälfte der in den Vollgeschossen zulässigen Nutzflächen betragen.
** Im Quartierplan-Gebiet Mühlebach-Baumgarten gilt eine max. Gebäudelänge von 20 m.
2 Bau- und Zonenordnung (BZO) Zonen: WG3/55% WG4/70% WG5/85%
Ausnützungsziffer 55% 70% 85% Zuschlag für Gewerbe max. (Art. 7) 15% 15% 15% Empfindlichkeitsstufe III III III Vollgeschosse max. 3 4 5
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 8) verbindlich lesbar.
Anrechenbare Dachgeschosse max. 2 2 2 Anrechenbare Untergeschosse max. 1 1 1 Zusätzlich mögliche Vollgeschosse bei Arealüberbauung (Art. 26) 1 2 1 Gebäudehöhe bei Normalbebauung max. 10.5 m 13.5 m 16.5 m Firsthöhe max. 6.5 m 6.5 m 6.5 m Gebäudelänge max. 40 m 50 m 60 m Gesamtlänge bei geschlossener Überbau …
Art. 24BZO Wädenswil · S. 17
Zulässigkeit, Mindestfläche, Anforderungen 1Arealüberbauungen sind in allen Zonen zulässig, soweit sie nicht durch Eintrag im Zonenplan ausgeschlossen sind.
2Die Mindestarealfläche beträgt 4'000 m2
3Zusätzlich zu den Bestimmungen gemäss § 71 PBG müssen die folgenden Anforderungen erfüllt werden: ˗ Einhalten des Standards Minergie und ˗ Erfüllen der Anforderungen des alters- und behindertengerechten Bauens zumindest im Folgenden über das gesetzliche Mindestmass hinausgehenden Umfang: ˗ stufenlose Zugänge alle Wohnungen und ˗ Anpassbarkeit aller Wohnungen an die Ansprüche des altersund behindertengerechten Bauens. Zulässigkeit Mindestfläche Anforderungen Gebäudehöhe Ausnützungszuschlag Gebäudelänge Abstände Freifläche 1Die zulässige Gebäudehöhe beträgt: ˗ in der Zone W2/40%: max. 10.50 m ˗ in den Zonen W3/55%, WG3/55%: max. 13.50 m ˗ in den Zonen W4/70%, WG4/70%, WG5/85%: max. 19.50 m
2Die Ausnützungsziffer der Regelbauweise darf um maximal 1/10 erhöht werden.
3Die Gebäude- und die Gesamtlänge sind, ausser bei Terrassenhäusern i.S.v. Art. 6 BZO, nicht beschränkt.
4Die zonengemässen Abstände gelten nur gegenüber Nachbargrundstücken.
5Freiflächen sind zusammenhängend zu gestalten und haben der Arealüberbauung als benützbare Aussenräume zu dienen.
11 Bau- und Zonenordnung (BZO) F. Gestaltungspläne und Sonderbauvorschriften
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Ausnützungsziffer | ≤ 0.55 | Art. 3, S. 8 | 0.95 |
| Vollgeschosse | ≤ 3 Vollgeschosse | Art. 3, S. 8 | 0.95 |
| Gebäudehöhe | ≤ 10.5 m | Art. 3, S. 8 | 0.95 |
| Firsthöhe | ≤ 6.5 m | Art. 3, S. 8 | 0.95 |
| Gebäudelänge | ≤ 40 m | Art. 3, S. 8 | 0.95 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 5 m | Art. 3, S. 8 | 0.95 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 10 m | Art. 3, S. 8 | 0.95 |
Extrahiert aus der BZO Wädenswil (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone W3/55%
Was gilt in der Zone W3/55% in Wädenswil?
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone W3/55% sein?
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone W3/55% einhalten?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Wädenswil?
Wo reiche ich das Baugesuch in Wädenswil ein?
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