Art. 3 · Grundmasse
BZO Wädenswil · S. 8 · Original-PDF
Grundmasse Zonen: W2/30% W2/40% W3/55% W4/70%
Ausnützungsziffer 30% 40% 55% 70% Zuschlag für Gewerbe max. (Art. 7) --- --- --- --- Empfindlichkeitsstufe II II II II Vollgeschosse max. 2 2 3 4 Anrechenbare Dachgeschosse max. 2 2 * 2 2 Anrechenbare Untergeschosse max. --- 1 * 1 1
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 8) verbindlich lesbar.
Zusätzlich mögliche Vollgeschosse bei Arealüberbauung (Art. 25) --- 1 1 2 Gebäudehöhe bei Normalbebauung max. 7.5 m 7.5 m 10.5 m 13.5 m Firsthöhe max. 5.5 m 5.5 m 6.5 m 6.5 m Gebäudelänge max. 30 m 30 m ** 40 m 50 m Gesamtlänge bei geschlossener Überbauung bzw. Grenzbau max. 30 m 40 m 50 m 60 m Grundgrenzabstand klein min. 4 m 4 m 5 m 6 m Grundgrenzabstand gross min. 8 m 8 m 10 m 12 m Grundgrenzabstand klein min. 4 m 4 m 5 m 6 m Grundgrenzabstand gross min. 8 m 8 m 10 m 12 m
* In Unter- und Dachgeschossen, die nicht ein Vollgeschoss ersetzen, dürfen die Nutzflächen im Sinne von § 255 Abs. 1 PBG zusammengerechnet max. die Hälfte der in den Vollgeschossen zulässigen Nutzflächen betragen.
** Im Quartierplan-Gebiet Mühlebach-Baumgarten gilt eine max. Gebäudelänge von 20 m.
2 Bau- und Zonenordnung (BZO) Zonen: WG3/55% WG4/70% WG5/85%
Ausnützungsziffer 55% 70% 85% Zuschlag für Gewerbe max. (Art. 7) 15% 15% 15% Empfindlichkeitsstufe III III III Vollgeschosse max. 3 4 5
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 8) verbindlich lesbar.
Anrechenbare Dachgeschosse max. 2 2 2 Anrechenbare Untergeschosse max. 1 1 1 Zusätzlich mögliche Vollgeschosse bei Arealüberbauung (Art. 26) 1 2 1 Gebäudehöhe bei Normalbebauung max. 10.5 m 13.5 m 16.5 m Firsthöhe max. 6.5 m 6.5 m 6.5 m Gebäudelänge max. 40 m 50 m 60 m Gesamtlänge bei geschlossener Überbauung bzw. Grenzbau max. 50 m 60 m nicht beschränkt Grundgrenzabstand klein min. 5 m 6 m 7 m Grundgrenzabstand gross min. 10 m 12 m 14 m
2In den Zonen W2/30% und W2/40% erhöht sich die Ausnützungsziffer um 5 Prozentpunkte, sofern: ˗ bei bestehenden Gebäuden zusätzlicher, behindertengerechter Wohnraum mit separatem, behindertengerechtem Zugang geschaffen wird. ˗ bei Neubauten pro 500 m2 anrechenbare Grundstücksfläche mindestens eine behindertengerechte Wohnung mit separatem behindertengerechtem Zugang geschaffen wird.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.