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Art. 45

BZO Baureglement der Stadt Thun 2022 · S. 37 · Original-PDF

1Die Grünflächenziffer (GZ) ist je Parzelle einzuhalten; eine Nutzungsübertragung ist ausgeschlossen.

2Teile der Parzelle, die einer Zone ohne Grünflächenziffer angehören, sind nicht anzurechnen.

3Bei bestehenden Gebäuden mit gemeinsamer Grünfläche kann von der Grünflächenziffer abgewichen werden, sofern der gemeinsame Grünraum im Wesentlichen ungeschmälert erhalten bleibt und qualitativ aufgewertet wird. Vergleiche dazu Artikel 24 Absatz 1 litera b und Absatz 3.

Beispiel: Liegt ein Teil der Parzelle in der Uferschutzzone und der Hauptteil in der Zone Wohnen W3, so muss die Grünflächenziffer über den Hauptteil der Zone Wohnen W3 innerhalb der Parzelle eingehalten werden. Der Teil der Uferschutzzone kann nicht angerechnet werden.

Vergleiche Merkblatt Grünflächenziffer. 37

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.