Zone WG2/35 · Stallikon

Zürich · BFS 13 · Gemeindeprofil · alle 13 Zonen

Die Zone WG2/35 in Stallikon (Zürich) ist mit 7 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 8 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.35, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 40 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
  • Plan-Exemplarzahlen: 3-fach (Anzeigeverfahren) / 5-fach (ordentlich), unterschrieben
  • Katasterplan vom Ingenieurbüro Frick + Partner (Adliswil)
  • Projektpläne 1:100 mit alten/neuen Terrainhöhen und Nachbaranschluss
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Stallikon, in denen «WG2/35» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 1.1.2BZO Stallikon · S. 5

1.1.2 Bauzonen Kernzonen:

–Kernzone A KA ES III (Stallikon, Sellenbüren)

–Kernzone B KB ES III (Stallikon, Sellenbüren)

–Kernzone Weiler KW ES III (Gamlikon, Tägerst, Hinter-/ Vorderbuchenegg) Wohnzonen:

–Eingeschossige Wohnzone mit W1/15 ES II niedriger Ausnützung

–Zweigeschossige Wohnzone mit W2/30 ES II niedriger Ausnützung

–Zweigeschossige Wohnzone W2/35 ES II

–Dreigeschossige Wohnzone W3/50 ES II

–Zweigeschossige Wohnzone WG2/35 ES III mit Gewerbeerleichterung Quartiererhaltungszonen:

–Gütschli/Brunnenhof QA ES II

–Massholderen QB ES II Zonen für öffentliche Bauten:

–Zone für öffentliche Bauten A OeBA ES II

–Zone für öffentliche Bauten B OeBB ES III

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Art. 3.1BZO Stallikon · S. 21

3.1 Grundmasse Es gelten folgende Grundmasse: Zonen W1/15 W2/30 W2/35 W3/50 WG2/35

e)Dachneigung – 0 - 35°

f)Gebäudehöhe 5.5 m 7.5 m 7.5 m 10.5 m 8 m

g)max. Gebäudelänge 25 m 25 m 35 m 40 m 40 m

h)max. Gebäudebreite 16 m 16 m 3)

i)Kleiner Grenzabstand 5 m 4 m 4 m 5 m 5 m 3)

k)Grosser Grenzabstand 10 m 8 m 8 m 10 m 10 m 3)

l)Mehrlängenzuschlag ¼ der Mehrlänge über 16 m, max. 4 m 1) vgl. Ziffer 8.5 2) Der Ausbau zu Wohn- und Arbeitsräumen ist nur bis maximal 50% der nach § 255 Abs. 2 PBG zulässigen Geschossfläche erlaubt. 3) vgl. Ziffer 3.2.2

ZonenW1/15W2/30W2/35W3/50WG2/35
a) Ausnützung15%30%35%50%35%
b) Vollgeschosse12232
c) Dachgeschosse2 1)1111
d) anrechenbare Untergeschosse11 2)1 2)–1
e) Dachneigung–0 - 35°
f) Gebäudehöhe5.5 m7.5 m7.5 m10.5 m8 m
g) max. Gebäudelänge25 m25 m35 m40 m40 m
h) max. Gebäudebreite16 m16 m 3)
i) Kleiner Grenzabstand5 m4 m4 m5 m5 m 3)
k) Grosser Grenzabstand10 m8 m8 m10 m10 m 3)
l) Mehrlängenzuschlag¼ der Mehrlänge über 16 m, max. 4 m

Tabelle von S. 21 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

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Art. 3.2.2BZO Stallikon · S. 23

3.2.2 Gewerbeerleichterung In der Zone WG2/35 ist ein Wohnanteil von maximal 60% zulässig, wobei stark verkehrserzeugende Nutzungen mit Verkaufsflächen über 2'000 m2 nicht gestattet sind. Abweichend davon gilt für die Kleinbauzone Eichmatt gesamthaft einreduzierter Wohnanteil von maximal 20%. sistiert, von Genehmigung ausgenommen Für dauernd gewerblich genutzte Gebäude und Gebäudeteile in der Zone WG2/35 gilt eine Ausnützung von max. 45%. Für solche Gebäude oder Gebäudeteile, welche lediglich ein Vollgeschoss aufweisen, sowie entweder ein Flachdach haben oder die Firsthöhe 1.5 m nicht übersteigt, gilt

a)allseits ein Grenzabstand von 3.5 m ohne Mehrlängenzuschlag,

b)eine Gebäudebreite von 20 m und

c)eine zustimmungsfreie Bautiefe beim Zusammenbauen von max. 20 m.

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Art. 8.4.2BZO Stallikon · S. 29

8.4.2 Grenzbau Der Grenzbau ist erlaubt:

a)in allen Zonen, wenn an ein bestehendes Gebäude angebaut oder gleichzeitig gebaut wird;

b)in der Zone WG2/35 überdies, wenn freistehende Brandmauern verputzt oder mit Materialien verkleidet werden, welche den übrigen Fassaden entsprechen.

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Art. 9.1.1BZO Stallikon · S. 37

9.1.1 Zulässigkeit, Bedingungen Zulässig sind Arealüberbauungen in allen Zonen – mit Ausnahme der Kernzonen – ab Erreichen der minimalen Arealgrösse, wobei die folgende Anzahl Vollgeschosse nicht überschritten werden darf: Zonen minimale Arealfläche max. Zahl Vollgeschosse W1/15 4'000 m2 1 W2/30 4'000 m2 2 W2/35 4'000 m2 3 WG2/35 4'000 m2 3 W3/50 5'000 m2 3 W3/50 5'000 m2

Zonenminimale Arealflächemax. Zahl Vollgeschosse
W1/154'000 m21
W2/304'000 m22
W2/354'000 m23
WG2/354'000 m23
W3/505'000 m23

Tabelle von S. 37 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

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Art. 9.7.1BZO Stallikon · S. 45

9.7.1 Sonderbauvorschriften «Gewerbeförderung» Innerhalb des bezeichneten Teilgebiets der zweigeschossigen Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG2/35 Diebis sind alternativ zu den geltenden Bestimmungen und ohne gleichzeitige Inanspruchnahme der Arealbauweise folgende Nutzung und Bauweise zulässig: Zweck und Nutzung: Die Sonderbauvorschriften bezwecken eine erweiterte Gewerbeerleichterung bei Verzicht auf Wohnnutzung und dem Nachweis eines genügenden Schutzes gegenüber Gefährdungen gemäss Gefahrenkarte. Sie gelten in erster Linie für Gewerbe-, Handels- oder Dienstleistungsbetriebe. Nicht anwendbar sind diese für immissionsträchtige, verkehrs- bzw. flächenintensive Nutzungen wie reine Lagerhaltung, Logistik oder Transportwesen sowie für landwirtschaftliche Betriebe. Die Wohnnutzung ist nur für nachweislich standortgebundenes Betriebspersonal gestattet. Grundmasse:

a)Ausnützungsziffer 60%

b)Vollgeschosse 3

c)Dachgeschoss 1

d)Untergeschosse 1 1)

e)Dachneigung 0° 2)

f)Gebäudehöhe 11 m

g)Gebäudelänge frei

h)Gebäudebreite frei

i)Grenzabstand 5 m

l)Mehrlängenzuschlag ¼ der Mehrlänge über 16 m, max. 4m

m)Empfindlichkeitsstufe ES III 1) Die Abgrabungsregelungen gemäss Ziffer 8.8 gelangen nicht zur Anwendung. 2) Extensive Begrünung zwingend.

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

«In der Zone WG2/35 ist ein Wohnanteil von maximal 60% zulässig, wobei stark verkehrserzeugende Nutzungen mit Verkaufsflächen über 2'000 m2 nicht gestattet sind.» · Art. Art. 3.2.2

Wortgetreu aus dem Reglement. Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Ausnützungsziffer≤ 0.35Art. 3.1, S. 210.95
Vollgeschosse≤ 2 VollgeschosseArt. 3.1, S. 210.95
Grenzabstand (klein)≥ 5 mArt. 3.1, S. 210.90
Gebäudehöhe≤ 8 mArt. 3.1, S. 210.95
Gebäudelänge≤ 40 mArt. 3.1, S. 210.95
Grenzabstand (gross)≥ 10 mArt. 3.1, S. 210.90
Dachneigung0 °Art. 9.7.1, S. 450.90

Extrahiert aus der BZO Stallikon (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone WG2/35

Was gilt in der Zone WG2/35 in Stallikon?
Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 8 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.35, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 40 m. Insgesamt sind 7 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Stallikon erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone WG2/35 sein?
Laut BZO Stallikon: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 8 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone WG2/35 einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Grenzabstand (gross) ≥ 10 m, nach der Bau- und Zonenordnung Stallikon. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Stallikon?
16 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Stallikon ein?
Baugesuche in Stallikon laufen über eBaugesucheZH. Zuständig ist Bauamt, Reppischtalstrasse 53, 8143 Stallikon. Ablauf nach der Einreichung →

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