Art. 3.2.2 · Gewerbeerleichterung
BZO Stallikon · S. 23 · Original-PDF
3.2.2 Gewerbeerleichterung In der Zone WG2/35 ist ein Wohnanteil von maximal 60% zulässig, wobei stark verkehrserzeugende Nutzungen mit Verkaufsflächen über 2'000 m2 nicht gestattet sind. Abweichend davon gilt für die Kleinbauzone Eichmatt gesamthaft einreduzierter Wohnanteil von maximal 20%. sistiert, von Genehmigung ausgenommen Für dauernd gewerblich genutzte Gebäude und Gebäudeteile in der Zone WG2/35 gilt eine Ausnützung von max. 45%. Für solche Gebäude oder Gebäudeteile, welche lediglich ein Vollgeschoss aufweisen, sowie entweder ein Flachdach haben oder die Firsthöhe 1.5 m nicht übersteigt, gilt
a)allseits ein Grenzabstand von 3.5 m ohne Mehrlängenzuschlag,
b)eine Gebäudebreite von 20 m und
c)eine zustimmungsfreie Bautiefe beim Zusammenbauen von max. 20 m.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.