Zone KB · Stallikon

Zürich · BFS 13 · Gemeindeprofil · alle 13 Zonen

Die Zone KB in Stallikon (Zürich) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 9 m, Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, Gebäudelänge ≤ 40 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
  • Plan-Exemplarzahlen: 3-fach (Anzeigeverfahren) / 5-fach (ordentlich), unterschrieben
  • Katasterplan vom Ingenieurbüro Frick + Partner (Adliswil)
  • Projektpläne 1:100 mit alten/neuen Terrainhöhen und Nachbaranschluss
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Stallikon, in denen «KB» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 1.1.2BZO Stallikon · S. 5

1.1.2 Bauzonen Kernzonen:

–Kernzone A KA ES III (Stallikon, Sellenbüren)

–Kernzone B KB ES III (Stallikon, Sellenbüren)

–Kernzone Weiler KW ES III (Gamlikon, Tägerst, Hinter-/ Vorderbuchenegg) Wohnzonen:

–Eingeschossige Wohnzone mit W1/15 ES II niedriger Ausnützung

–Zweigeschossige Wohnzone mit W2/30 ES II niedriger Ausnützung

–Zweigeschossige Wohnzone W2/35 ES II

–Dreigeschossige Wohnzone W3/50 ES II

–Zweigeschossige Wohnzone WG2/35 ES III mit Gewerbeerleichterung Quartiererhaltungszonen:

–Gütschli/Brunnenhof QA ES II

–Massholderen QB ES II Zonen für öffentliche Bauten:

–Zone für öffentliche Bauten A OeBA ES II

–Zone für öffentliche Bauten B OeBB ES III

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Art. 2.1BZO Stallikon · S. 11

2.1 Ziel und Zweck In den Kernzonen A (KA) und Weiler (KW) sind historisch gewachsene Siedlungsstrukturen bestehend aus Gebäuden und Freiräumen zu erhalten, nach Möglichkeit aufzuwerten und zu ergänzen. Erneuerungen, Umnutzungen und Ersatz- oder Ergänzungsbauten sind zu ermöglichen. Die Kernzone B (KB) bildet den harmonischen Hintergrund der KA und das ortsbauliche Bindeglied zum weiteren Siedlungsgebiet.

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Art. 2.3BZO Stallikon · S. 11

2.3 Gestaltungsgrundsätze Bauliche Veränderungen an Bauten, Anlagen und Umschwung in den Kernzonen A (KA) und Weiler (KW) sind für sich und in ihrem Zusammenhang mit der baulichen und landschaftlichen Umgebung im Ganzen und in ihren einzelnen Teilen so zu gestalten, dass eine besonders gute Gesamtwirkung und Einordnung erreicht werden. Diese Anforderungen gelten auch für die Materialwahl und die Farbgebung. Eine neuartige, vom Ortstypischen abweichende Formgebung oder einzelne solche Elemente können bei nachweislich guter Gestaltung und Einordnung oder zurückhaltender Erscheinung bewilligt werden. Bauten, Anlagen und Umschwung in der Kernzone B (KB) sind so zu gestalten, dass sich in Bezug auf die Kernzone A (KA) eine ortsbaulich verträgliche Massstäblichkeit und ein harmonisches Umfeld ergeben. Die kantonalrechtliche Abstandsverschärfung gegenüber Gebäuden mit brennbaren Aussenwänden findet keine Anwendung.

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Art. 16BZO Stallikon · S. 16

16 BAU- UND ZONENORDNUNG Als maximale Grundmasse gelten ferner: Zonen K A K B K W

a)Ausnützungsziffer – 1) 40% – 1)

b)Vollgeschosse 2 2 2

c)Dachgeschosse 2 2) 1 2 2)

d)anrechenbare Untergeschosse 1 1 1

e)Dachneigung Satteldächer min. 35° 3) 0° bis 45° 4) Satteldächer min. 35° 3)

f)Gebäudehöhe 9 m 9 m 7.5 m

g)Gebäudelänge 40 m 5) 40 m 30 m 5)

h)Gebäudebreite 16 m 5) 16 m 16 m 5)

i)Grosser Grenzabstand 6 m 6 m 6) 5 m

k)Kleiner Grenzabstand 3.5 m 3.5 m 6) 3.5 m

l)Mehrlängenzuschlag ¼ der Mehrlänge über 16 m, max 3.5 m 1) In der Kernzone A (KA schützenswertes Ortsbild) und in den Weilerkern-zonen (KW) wird gemäss § 50 Abs. 2 PBG auf eine Nutzungsziffer verzichtet. In diesen Zonen hat die Massstäblichkeit Priorität (Orientierung am Bestand). A 2) Ziffer 8.5 gilt in den Kernzonen KA und KW sinngemäss auch für das erste Dachgeschoss, wobei untergeordnet Dachflächenfenster und Aufbauten für die ergänzende Belichtung zugelassen werden können. Dacheinschnitte sind ausgeschlossen. 3) Konstruktiv bedingte Reduktionen der Neigung im unteren Dachteil sind gestattet. 4) Dachgestaltung gemäss Ziffer 3.3. 5) In begründeten Fällen, d.h. unter Abwägung der privaten und öffentlichen Interessen sowie unter Berücksichtigung ortsbaulicher Aspekte wie Massstäblichkeit und Orientierung am Bestand kann die Baubehörde in den Zonen KA und KW die max. zulässige Gebäudelänge um bis zu 5 m und die max. zulässige Gebäudebreite um bis zu 3 m verringern. 6) Die Baubehörde kann unter Abwägung der privaten und öffentlichen Interessen zu Gunsten des schützenswerten Ortsbildes der …

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Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Vollgeschosse≤ 2 VollgeschosseArt. 16, S. 160.90
Gebäudehöhe≤ 9 mArt. 16, S. 160.90
Gebäudelänge≤ 40 mArt. 16, S. 160.90
Grenzabstand (gross)≥ 6 mArt. 16, S. 160.90
Grenzabstand (klein)≥ 3.5 mArt. 16, S. 160.90

Extrahiert aus der BZO Stallikon (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone KB

Was gilt in der Zone KB in Stallikon?
Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 9 m, Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, Gebäudelänge ≤ 40 m. Insgesamt sind 5 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Stallikon erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone KB sein?
Laut BZO Stallikon: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 9 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone KB einhalten?
Grenzabstand (gross) ≥ 6 m, Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Stallikon. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Stallikon?
16 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Stallikon ein?
Baugesuche in Stallikon laufen über eBaugesucheZH. Zuständig ist Bauamt, Reppischtalstrasse 53, 8143 Stallikon. Ablauf nach der Einreichung →

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