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Art. 56 · Die Tourismuszone ist für Bauten und Anlagen bestimmt, die touristischen und …

BZO Baugesetz der Gemeinde Scuol · S. 29

1 Die Tourismuszone ist für Bauten und Anlagen bestimmt, die touristischen und kurörtlichen Interessen dienen wie Schwimmbäder, Eisfelder, Tennisanlagen, Sporthallen, Restaurants, touristische Unterkünfte, Sportbahnen und dergleichen. Ferienwohnungen (Parahotellerie) sind nicht zulässig.

2 Gegenüber angrenzenden Zonen gelten sinngemäss deren Grenz- und Gebäudeabstände, mindestens aber von 6 m. Die übrigen Zonenvorschriften der angrenzenden Zonen sind bei Umbauten und Erweiterungen angemessen zu berücksichtigen.

3 Neubauten oder Nutzungsänderungen werden nur bei Vorliegen eines entsprechenden Generellen Gestaltungsplanes bewilligt. Bei der Ausgestaltung des Generellen Gestaltungsplanes sind die Zonenvorschriften der angrenzenden Zonen angemessen zu berücksichtigen. Bauzone Nairs

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.