Zone Kernzone B · Root

Luzern · BFS 1065 · Gemeindeprofil · alle 19 Zonen

Hinweis: Per 1. Januar 2025 wurde Honau in die Gemeinde Root eingemeindet. Für den Ortsteil Honau gilt dessen eigenes Bau- und Zonenreglement weiter: Die Ortsplanung Root stammt aus dem Jahr 2020, die Ortsplanung Honau wurde 1994 letztmals gesamthaft revidiert. Die beiden Ortsplanungen werden erst im Rahmen einer laufenden Teilrevision technisch zusammengeführt. Werte aus dem BZR Root sind für Parzellen im Ortsteil Honau nicht anwendbar. Hinweis: Die hier erfasste Einwohnerzahl ist der BFS-Bestand per 31.12.2024 und damit noch ohne Honau.

Die Zone Kernzone B in Root (Luzern) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Überbauungs-/Bebauungsziffer ≤ 0.35. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Aktueller Situationsplan 1:500
  • Grundrisse, Fassaden und Schnitte mindestens 1:100
  • Umgebungsplan 1:100
  • Pläne der Abwasseranlagen 1:100
  • Baugespann spätestens am Tag der Einreichung
  • Schemaschnitt repräsentativer Fassadenbereich 1:50
  • Umgebungsplan gemäss Freiraumverordnung Root
  • Detaillierter Entwässerungsplan 1:50/1:100 mit Bemessungen
  • Kommunale Kanalisationsvorgaben (Siedlungsentwässerungs-Reglement)
  • Kolorierung, Datierung und Plannummerierung
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar
  • Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur)
  • Berechnung der Bauziffern
  • Energienachweis
  • Deklaration Erdbebensicherheit Kanton Luzern
  • Einreichung mindestens 3-fach plus elektronisch
  • Deklaration provisorische Anschlussgebühren (Online-Schalter)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Root, in denen «Kernzone B» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 5BZO Bau- und Zonenreglement · S. 6

Kernzonen (§ 44 PBG)

1Die Kernzonen bezwecken die Entwicklung und Gestaltung des erweiterten Dorfkerns mit einer verdichteten Zentrumsüberbauung. Die Überbauung soll einen städtebaulichen Akzent setzen und eine neue „Dorfmitte“ schaffen.

2In den Kernzonen ist eine gemischte Nutzung gemäss den Bestimmungen über die Mischzone (Art. 6 Abs. 1 und 2) zulässig. Nutzungen des Sexgewerbes sind nicht zulässig.

3Es gelten folgende Höchst- und Mindestmasse:

Kernzone A Kernzone B max. Gesamthöhe 20.5 m 3 18.0 m min. Fassadenhöhe für Neu- und Ersatzbauten4 5 11.5 m 8.5 m max. ÜZ 0.42 0.35 Grenzabstand 8.0 m 5.0 m

3Ein Gebäude mit einer Gesamthöhe von max. 29.0 m ist zulässig.

4Ausgenommen Bauten mit einer Gesamthöhe bis 4.5 m gemäss § 13 Abs. a PBV, welche nur Nebennutzflächen aufweisen.

5Im Rahmen von Gestaltungsplänen kann von der minimalen Fassadenhöhe abgewichen werden.

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4Entlang der Kantonsstrasse gelten ergänzend folgende Bestimmungen:

a.Innerhalb der im Zonenplan bezeichneten Bereiche sind im zur Strasse orientierten Erdgeschoss Gewerbe- und Dienstleistungsnutzungen mit Bezug zum angrenzenden öffentlichen Raum vorzusehen.

b.Im Erdgeschoss sind keine auf die Strasse orientierten Wohnungen zulässig.

c.Die zuständige Stelle kann zur Erhaltung und Aufwertung des Ortsbildes spezielle Auflagen zur Gestaltung des Strassenvorlandes (Raum zwischen Fahrbahn und Fassaden) und des Erdgeschosses erlassen.

5Die Kernzonen sind Gebiete mit Gestaltungsplanpflicht nach Art 31. Die Bauherrschaft hat auf eigene Kosten ein qualitätssicherndes Verfahr …

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Gesamthöhe≤ 18 mArt. 5, S. 60.90
Fassadenhöhe≥ 8.5 mArt. 5, S. 60.85
Überbauungs-/Bebauungsziffer≤ 0.35Art. 5, S. 60.90
Grenzabstand (klein)≥ 5 mArt. 5, S. 60.85

Extrahiert aus der BZO Root (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Kernzone B

Was gilt in der Zone Kernzone B in Root?
Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Überbauungs-/Bebauungsziffer ≤ 0.35. Insgesamt sind 4 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Root erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone Kernzone B einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Root. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Root?
18 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar, Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur), Aktueller Situationsplan 1:500. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Root ein?
Baugesuche in Root laufen über eBAGE+ Luzern (digital + 1 Papierexemplar). Zuständig ist Bauamt (Departement Bau und Infrastruktur), Platz 1a, 6039 Root D4. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone Kernzone B in der BZO Root?
1 Artikel der Bau- und Zonenordnung Root erwähnen die Zone Kernzone B namentlich, darunter Art. 5. BZO Root lesen →

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