Zone Wohnzone B · Root
Luzern · BFS 1065 · Gemeindeprofil · alle 19 Zonen
Die Zone Wohnzone B in Root (Luzern) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Überbauungs-/Bebauungsziffer ≤ 0.23. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Aktueller Situationsplan 1:500
- Grundrisse, Fassaden und Schnitte mindestens 1:100
- Umgebungsplan 1:100
- Pläne der Abwasseranlagen 1:100
- Baugespann spätestens am Tag der Einreichung
- Schemaschnitt repräsentativer Fassadenbereich 1:50
- Umgebungsplan gemäss Freiraumverordnung Root
- Detaillierter Entwässerungsplan 1:50/1:100 mit Bemessungen
- Kommunale Kanalisationsvorgaben (Siedlungsentwässerungs-Reglement)
- Kolorierung, Datierung und Plannummerierung
- Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar
- Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur)
- Berechnung der Bauziffern
- Energienachweis
- Deklaration Erdbebensicherheit Kanton Luzern
- Einreichung mindestens 3-fach plus elektronisch
- Deklaration provisorische Anschlussgebühren (Online-Schalter)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBAGE+ Luzern (digital + 1 Papierexemplar)
- Ablauf nach der Einreichung
- Bauamt (Departement Bau und Infrastruktur)
- 041 455 56 13
- bauamt@gemeinde-root.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Root, in denen «Wohnzone B» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 7BZO Bau- und Zonenreglement · S. 8
Wohnzonen A, B und C (§ 45 PBG)
1In den Wohnzonen sind Wohnungen sowie nicht störende Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe zulässig, sofern sich diese baulich und mit ihren Auswirkungen in die Wohnumgebung einfügen. Massgebend sind dabei die durch den Charakter und die Qualität des Wohnquartiers bestimmten örtlichen Verhältnisse. Nutzungen des Sexgewerbes sind nicht zulässig.
8Ausgenommen Bauten mit einer Gesamthöhe bis 4.5 m gemäss § 13 Abs. a PBV, welche nur Nebennutzflächen aufweisen.
9Im Rahmen von Gestaltungsplänen kann von der minimalen Fassadenhöhe abgewichen werden.
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2In den Wohnzonen A bis C gelten folgende Höchst- und Mindestmasse:
Wohnzone A Wohnzone B Wohnzone C max. Gesamthöhe 12.0 m 15.0 m 18.0 m max. traufseitige Fassadenhöhe bei Gebäuden mit Schrägdach (ab 15° Dachneigung) 8.0 m 11.0 m 14.0 m max. Fassadenhöhe bei Gebäuden mit Flachdach (bis 15° Dachneigung)10 8.0 m 11.0 m 14.0 m Hangzuschlag zur Fassadenhöhe im geneigten Gelände11 2.0 m 2.0 m 2.0 m min. Fassadenhöhe für Neu- und Ersatzbauten12 13 5.5 m 8.5 m 11.5 m max. Überbauungsziffer (ÜZ) 0.25 0.23 0.23 max. ÜZ bei um min. 4.0 m reduzierter Gesamthöhe14 0.28 0.23 0.23 zusätzliche ÜZ gem. § 13 Bst. a PBV für Bauten mit einer Gesamthöhe bis 4.5 m, welche nur Nebennutzflächen aufweisen 0.06, mindestens jedoch 20 m2 anrechenbare Gebäudefläche
3Es gilt die Lärm-Empfindlichkeitsstufe II. Entlang von stark befahrenen Strassen ist in den im Zonenplan bezeichneten Gebieten die Lärm-Empfindlichkeitsstufe II auf III aufgestuft.
Art. 75BZO Bau- und Zonenreglement · S. 42
PBG26 Oberwil Sicherstellen einer guten Gestaltung und Eingliederung ins Orts- und Landschaftsbild unter angemessener Rücksichtnahme auf die siedlungshistorisch bedeutende Umgebung. Der Gestaltungsplan hat auf Grundlage eines qualitätssichernden Verfahrens gemäss Art. 3 zu beruhen. Die kantonale Denkmalpflege ist frühzeitig in die Lösungsfindung einzubeziehen. – Parz. 211 Überbauung im Rahmen eines Gesamtkonzepts, Gestaltung Siedlungsrand ÜZ: + 10 % Perlen Entwicklung des Arbeitsgebiets im Rahmen eines Gesamtkonzepts – Postmatt Überbauung im Rahmen eines Gesamtkonzepts ÜZ: + 20 % Teil Mischzone: Gesamthöhe: + 3.0 m Fassadenhöhe: + 3.0 m Teil Wohnzone B: Fassadenhöhe frei; Verzicht auf Zurückversetzung gem. Art. 34 Sonnwies 2 Überbauung im Rahmen eines Gesamtkonzepts, Gestaltung Siedlungsrand ÜZ: + 20 % Fassadenhöhe frei; Verzicht auf Zurückversetzung gem. Art. 34 Werkstrasse Überbauung im Rahmen eines Gesamtkonzepts, Sicherstellen der erforderlichen Lärmschutzmassnahmen Fassadenhöhe frei; Verzicht auf Zurückversetzung gem. Art. 34 Die Anwendung von Art.
6Abs. 5 BZR ist ausgeschlossen. Wiesterrasse Überbauung im Rahmen eines Gesamtkonzepts, Gestaltung Siedlungsrand, Sicherstellung eines angemessenen Abstands zur Hochspannungsleitung. Ein allfälliger Ersatzneubau des Bauernhauses Wies 3 (Parzelle Nr. 1508) muss eine hohe architektonische Qualität aufweisen. –
43 Bezeichnung Zweck und ergänzende Bestimmungen max. Abweichung nach
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Gesamthöhe | ≤ 15 m | Art. 7, S. 8 | 0.95 |
| Fassadenhöhe traufseitig | ≤ 11 m | Art. 7, S. 8 | 0.90 |
| Fassadenhöhe | ≤ 11 m | Art. 7, S. 8 | 0.90 |
| Fassadenhöhe | ≥ 8.5 m | Art. 7, S. 8 | 0.90 |
| Überbauungs-/Bebauungsziffer | ≤ 0.23 | Art. 7, S. 8 | 0.95 |
Extrahiert aus der BZO Root (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone Wohnzone B
Was gilt in der Zone Wohnzone B in Root?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Root?
Wo reiche ich das Baugesuch in Root ein?
Wo steht die Zone Wohnzone B in der BZO Root?
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