Zone Arbeitszone B · Root

Luzern · BFS 1065 · Gemeindeprofil · alle 19 Zonen

Hinweis: Per 1. Januar 2025 wurde Honau in die Gemeinde Root eingemeindet. Für den Ortsteil Honau gilt dessen eigenes Bau- und Zonenreglement weiter: Die Ortsplanung Root stammt aus dem Jahr 2020, die Ortsplanung Honau wurde 1994 letztmals gesamthaft revidiert. Die beiden Ortsplanungen werden erst im Rahmen einer laufenden Teilrevision technisch zusammengeführt. Werte aus dem BZR Root sind für Parzellen im Ortsteil Honau nicht anwendbar. Hinweis: Die hier erfasste Einwohnerzahl ist der BFS-Bestand per 31.12.2024 und damit noch ohne Honau.

Die Zone Arbeitszone B in Root (Luzern) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Überbauungs-/Bebauungsziffer ≤ 0.65. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Aktueller Situationsplan 1:500
  • Grundrisse, Fassaden und Schnitte mindestens 1:100
  • Umgebungsplan 1:100
  • Pläne der Abwasseranlagen 1:100
  • Baugespann spätestens am Tag der Einreichung
  • Schemaschnitt repräsentativer Fassadenbereich 1:50
  • Umgebungsplan gemäss Freiraumverordnung Root
  • Detaillierter Entwässerungsplan 1:50/1:100 mit Bemessungen
  • Kommunale Kanalisationsvorgaben (Siedlungsentwässerungs-Reglement)
  • Kolorierung, Datierung und Plannummerierung
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar
  • Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur)
  • Berechnung der Bauziffern
  • Energienachweis
  • Deklaration Erdbebensicherheit Kanton Luzern
  • Einreichung mindestens 3-fach plus elektronisch
  • Deklaration provisorische Anschlussgebühren (Online-Schalter)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Root, in denen «Arbeitszone B» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 10BZO Bau- und Zonenreglement · S. 10

Arbeitszonen (§ 46 PBG)

1In den Arbeitszonen sind folgende Nutzungen zulässig:

a.Arbeitszone A: Gewerbebetriebe, die nicht oder nur mässig stören, und Bürobauten, die ein Verkehrsaufkommen von maximal 15 Fahrten DTV pro 100 m2 realisierter Hauptnutzfläche aufweisen. Entlang der Bahnhofstrasse sind Nutzungen des Sexgewerbes nicht zulässig.

b.Arbeitszone B: Industrie- und Gewerbebetriebe, die in anderen Zonen nicht zulässig sind, arbeitsplatzintensiv sind und ein geringes Güterverkehrsaufkommen aufweisen, sowie Bürobauten, die ein Verkehrsaufkommen von maximal 15 Fahrten DTV pro 100 m2 realisierter Hauptnutzfläche aufweisen.

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c.Arbeitszone C: Industrie- und Gewerbebetriebe mit güterverkehrsintensiven Nutzungen, die ein Verkehrsaufkommen von maximal 3 Fahrten DTV pro 100 m2 realisierter Hauptnutzfläche aufweisen.

d.Arbeitszone D: Nutzungen, die in einem engen betrieblichen Zusammenhang zur Papier- und Folienproduktion stehen, und die in der Arbeitszone C zulässigen Nutzungen.

2Detailhandelsbetriebe sind nur in den Arbeitszonen A und B zulässig, wenn sie im Zusammenhang mit einem in der Zone ansässigen Produktions-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb stehen und die Nettofläche (gemäss § 169 Abs. 4 PBG) nicht mehr als 20% der gewerblichen Hauptnutzfläche, jedoch maximal 500 m2 beträgt.

3In der Arbeitszone A ist im Gebiet Oberfeld der Lebensmittelverkauf in Abweichung von Abs. 2 bis zu einer Nettofläche von gesamthaft 1'500 m2 und ein Verkehrsaufkommen von mehr als 15 Fahrten DTV pro 100 m2 realisierter Hauptnutzfläche zulässig. 4 …

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Gesamthöhe≤ 20 mArt. 10, S. 100.95
Fassadenhöhe≤ 17 mArt. 10, S. 100.95
Fassadenhöhe≥ 13.5 mArt. 10, S. 100.90
Grenzabstand (klein)≥ 5 mArt. 10, S. 100.95
Überbauungs-/Bebauungsziffer≤ 0.65Art. 10, S. 100.95
Grünflächenziffer≥ 15 %Art. 10, S. 100.95

Extrahiert aus der BZO Root (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Arbeitszone B

Was gilt in der Zone Arbeitszone B in Root?
Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Überbauungs-/Bebauungsziffer ≤ 0.65. Insgesamt sind 6 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Root erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone Arbeitszone B einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Root. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Root?
18 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar, Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur), Aktueller Situationsplan 1:500. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Root ein?
Baugesuche in Root laufen über eBAGE+ Luzern (digital + 1 Papierexemplar). Zuständig ist Bauamt (Departement Bau und Infrastruktur), Platz 1a, 6039 Root D4. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone Arbeitszone B in der BZO Root?
1 Artikel der Bau- und Zonenordnung Root erwähnen die Zone Arbeitszone B namentlich, darunter Art. 10. BZO Root lesen →

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