Root
Überbauungsziffer in Root
Die Überbauungsziffer ist in Root in 9 von 19 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 0.23 bis 0.65. Rechtsgrundlage ist meist Art. 10 der Bau- und Zonenordnung.
Die Überbauungsziffer ist das Verhältnis der anrechenbaren Gebäudefläche zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Sie begrenzt, wie viel Fläche der Parzelle überbaut werden darf.
| Zone | Überbauungsziffer | Fundstelle |
|---|---|---|
| Arbeitszone A | ≤ 0.65 | Art. 10, S. 10 |
| Arbeitszone B | ≤ 0.65 | Art. 10, S. 10 |
| Arbeitszone C | ≤ 0.65 | Art. 10, S. 10 |
| Kernzone A | ≤ 0.42 | Art. 5, S. 6 |
| Kernzone B | ≤ 0.35 | Art. 5, S. 6 |
| Mischzone | ≤ 0.25 | Art. 6, S. 7 |
| Wohnzone A | ≤ 0.25 | Art. 7, S. 8 |
| Wohnzone B | ≤ 0.23 | Art. 7, S. 8 |
| Wohnzone C | ≤ 0.23 | Art. 7, S. 8 |
Extrahiert aus der BZO Root (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist die Überbauungsziffer in Root?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 0.23 bis 0.65, festgelegt in 9 von 19 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht die Überbauungsziffer in der Bauordnung Root?
Meist in Art. 10 der Bau- und Zonenordnung Root, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.