Zone D4 · Root

Luzern · BFS 1065 · Gemeindeprofil · alle 19 Zonen

Hinweis: Per 1. Januar 2025 wurde Honau in die Gemeinde Root eingemeindet. Für den Ortsteil Honau gilt dessen eigenes Bau- und Zonenreglement weiter: Die Ortsplanung Root stammt aus dem Jahr 2020, die Ortsplanung Honau wurde 1994 letztmals gesamthaft revidiert. Die beiden Ortsplanungen werden erst im Rahmen einer laufenden Teilrevision technisch zusammengeführt. Werte aus dem BZR Root sind für Parzellen im Ortsteil Honau nicht anwendbar. Hinweis: Die hier erfasste Einwohnerzahl ist der BFS-Bestand per 31.12.2024 und damit noch ohne Honau.

Die Zone D4 in Root (Luzern) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Aktueller Situationsplan 1:500
  • Grundrisse, Fassaden und Schnitte mindestens 1:100
  • Umgebungsplan 1:100
  • Pläne der Abwasseranlagen 1:100
  • Baugespann spätestens am Tag der Einreichung
  • Schemaschnitt repräsentativer Fassadenbereich 1:50
  • Umgebungsplan gemäss Freiraumverordnung Root
  • Detaillierter Entwässerungsplan 1:50/1:100 mit Bemessungen
  • Kommunale Kanalisationsvorgaben (Siedlungsentwässerungs-Reglement)
  • Kolorierung, Datierung und Plannummerierung
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar
  • Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur)
  • Berechnung der Bauziffern
  • Energienachweis
  • Deklaration Erdbebensicherheit Kanton Luzern
  • Einreichung mindestens 3-fach plus elektronisch
  • Deklaration provisorische Anschlussgebühren (Online-Schalter)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Root, in denen «D4» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 11BZO Bau- und Zonenreglement · S. 12

Spezielle Arbeitszone D4

1Die Spezielle Arbeitszone D4 ist für nicht oder mässig störende Büro- und Gewerbebauten sowie Wohnen bestimmt. Zulässig sind ferner Versuchswerkstätten, Laboreinrichtungen, Schulungsräume und vergleichbare Nutzungen sowie Freizeitanlagen. Die im Detail zulässige Nutzung ist im Rahmen eines Bebauungsplanes festzulegen.

2Gestattet sind:

Spezielle Arbeitszone D4 max. Gesamthöhe 35 m Abstände, Umgebungsgestaltung, Eingliederung etc. werden vom Gemeinderat unter gebührender Beachtung der betrieblichen Erfordernisse und der privaten und öffentlichen Interessen festgelegt

3In der Speziellen Arbeitszone D4 gilt eine Bebauungsplanpflicht.

4Es gilt die Lärm-Empfindlichkeitsstufe III, sofern nicht im Zonenplan eine Aufstufung auf Lärm-Empfindlichkeitsstufe IV vorgesehen ist.

5Bauten und Anlagen sind durch Bepflanzungen zu durchgrünen. Insbesondere ist eine Bepflanzung entlang der Kantonsstrasse und der südwestlichen Bauzonengrenze zu gewährleisten.

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im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Gesamthöhe≤ 35 mArt. 11, S. 120.90

Extrahiert aus der BZO Root (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone D4

Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Root?
18 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar, Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur), Aktueller Situationsplan 1:500. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Root ein?
Baugesuche in Root laufen über eBAGE+ Luzern (digital + 1 Papierexemplar). Zuständig ist Bauamt (Departement Bau und Infrastruktur), Platz 1a, 6039 Root D4. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone D4 in der BZO Root?
1 Artikel der Bau- und Zonenordnung Root erwähnen die Zone D4 namentlich, darunter Art. 11. BZO Root lesen →

Weitere Zonen in Root