Zone W3 · Richterswil
Zürich · BFS 138 · Gemeindeprofil · alle 11 Zonen
Die Zone W3 in Richterswil (Zürich) ist mit 7 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 10.5 m, Firsthöhe ≤ 5 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.5, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 40 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Katasterplan 1:500
- Grundrisse/Fassaden 1:100 datiert
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- Ausschliesslich elektronische Eingabe ab 07.2026
- Grundbuchauszug
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBaugesucheZH
- Ablauf nach der Einreichung
- Planung und Bau
- 044 787 12 50
- planungundbau@richterswil.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Richterswil, in denen «W3» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO Richterswil · S. 4
Zoneneinteilung Zonen Abkürzung Farbe im Zonenplan ES gemäss LSV Zweigeschossige Wohnzone Dreigeschossige Wohnzone Zweigeschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung Dreigeschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung Kernzone Gewerbezone A Gewerbezone B Industriezone Zone für öffentliche Bauten Erholungszone Freihaltezone Reservezone W2 W3 WG2 WG3 K GA GB I OeB E F R Gelb Orange gelb/rosa orange/rosa braun rosa, A rotviolett, B violett grau blassgrün hellgrün weiss II II III III III III III IV II / III III - - Zonen und Empfindlichkeitsstufen
Art. 3BZO Richterswil · S. 5
Grundmasse
1) In den Wohnzonen gelten folgende Vorschriften: Bestimmung W2 WG2 W3 WG3 Ausnützungsziffer max.
–Grundmass Regelüberbauungen
–Bonus bei Regelüberbauungen für nachhaltige Siedlungserneuerung (Art. 9a)
–Bonus bei Arealüberbauungen (Art. 27)
–Bonus bei Arealüberbauungen mit preisgünstigem Wohnungsbau (Art. 27a) 30% -- 5% -- 30% -- 5% -- 50% 17% 5% 10% 60% 20% 5% 10%
Vollgeschosse max. 2 2 3 3 Dachgeschosse max. 1 1 1 1 Anrechenbare Untergeschosse, max. 1) 1 1 1 1
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 5) verbindlich lesbar.
Firsthöhe, max. 5.0 m 5.0 m 5.0 m 5.0 m Gebäudehöhe, max. 2) 7.5 m 7.5 m 10.5 m 10.5 m Gebäudelänge, max. 30.0 m 30.0 m 40.0 m 40.0 m Grundabstand klein, min, 4.0 m 4.0 m 5.0 m 5.0 m Grundabstand gross, min. 8.0 m 8.0 m 10.0 m 10.0 m 1) vergl. Art. 6, Abs. 2 2) Beträgt die durchschnittliche Hangneigung in Richtung der Falllinie gemessen mehr als 15° (alte Teilung), ist in den Zonen W2 und WG2 eine talseitige Gebäudehöhe von max. 8.1 m und in den Zonen W3 und WG3 eine talseitige Gebäudehöhe von max. 11.4 m zulässig.
2) Die Anordnung des grossen Grundabstandes kann frei gewählt werden.
Art. 5BZO Richterswil · S. 6
Mehrlängenzuschlag Maximaler Zuschlag, Berechnung bei kleinen Gebäudeabständen und Mehrlängenzuschlag bei nicht parallel zur Fassade verlaufenden Grenzen 1) Misst eine Fassadenlänge in den Zonen W2 und WG2 mehr als 20.0 m und in den Zonen W3 und WG3 mehr als 30.0 m, so ist der kleine Grundabstand um die Hälfte der Mehrlänge bis auf maximal 10.0 m zu vergrössern. 2) Bei der Berechung der für die Mehrlängenzuschläge massgeblichen Fassadenlängen werden die Fassadenlängen von Gebäuden, deren Gebäudeabstand 8.0 m unterschreiten, zusammengerechnet. 3) Bei nicht parallel zur Grenze stehenden Fassaden wird die mit dem Mehrlängenzuschlag angestrebte Verbesserung bezüglich der Wohnhygiene dann erfüllt, wenn die sich durch den Mehrlängenzuschlag ergebende Fläche zwischen dem Grundabstand und der Grundstücksgrenze mind. so gross ist, wie bei einer parallel zur Fassade verlaufenden Grenze (vgl. Skizze im Anhang 2).
Art. 9BZO Richterswil · S. 7
Dachgestaltung Dachaufbauten und Dacheinschnitte In den Zonen W2, WG2, W3 und WG3 sind Dachaufbauten und Dacheinschnitte nur im 1. Dachgeschoss zulässig und müssen sich in Bezug auf Gestaltung und Materialwahl gut ins Gesamtbild einordnen.
Art. 9aBZO Richterswil · S. 7
Sonderbauvorschriften für nachhaltige Siedlungs-
erneuerung Erleichterungen und Bedingungen 1) Mit dem Ziel der nachhaltigen Siedlungserneuerung können bestehende Bauten in den im Zonenplan bezeichneten Gebieten nach folgenden Sonderbauvorschriften im Sinne von § 79 PBG überbaut werden. 2) Abweichend von Art. 3 BZO können folgende Erleichterungen beansprucht werden:
a)Zusätzliches Vollgeschoss anstelle eines Dachgeschos-
ses oder eines Attikageschosses
b)Erhöhung zulässige Gebäudehöhe um max. 3 m
c)Erhöhung Ausnützungsziffer um max. 17% (W3) resp.
max. 20% (WG3) bei Aufstockung von 3 auf 4 Voll-
geschosse
d)Es ist kein Mehrhöhenzuschlag infolge Vergrösserung
der Gebäudehöhe zu beachten 3) Wird von den Sonderbauvorschriften Gebrauch gemacht, sind folgende Bedingungen zu erfüllen:
a)Stärkung der Quartierstruktur durch Beachtung und
Weiterentwicklung der gebietsspezifischen Gestaltungs-
merkmale gemäss Art. 9a Ziff. 4 und 5
b)Schaffung zusätzlicher Wohneinheiten
c)Sanierung der Gebäudehülle gemäss den kantonalen
Wärmedämmvorschriften für Neubauten
4) Für alle Gebiete gelten folgende einheitlichen Gestaltungsgrundsätze:
a)Beibehaltung Bebauungsmuster mit bestehenden
Gebäudestellungen
b)Kompakte viergeschossige Erscheinung ohne Dach-
oder Attikageschosse
c)Einheitliche Dachform mit Flachdächern oder schwach
geneigten Schrägdächern
5) In den einzelnen Gebieten sind überdies folgende gebietsspezifischen Verbesserungen anzustreben:
a)Bächlistrasse
–Erhaltung der begrünten Freiflächen …
Art. 27aBZO Richterswil · S. 15
Preisgünstiger Wohnungsbau Voraussetzungen 1) Bei Arealüberbauungen mit preisgünstigem Wohnungsbau in den Wohnzonen W3 und WG3 darf die Ausnützungsziffer in Abweichung von Art. 27 Abs. 3 nominal um 10% erhöht werden. 2) Dieser Bonus kann beansprucht werden, wenn mindestens ein Drittel aller Wohnungen als preisgünstige Familienwohnungen angeboten werden. Der langfristige Betrieb ist durch eine Genossenschaft oder eine andere Eigentümerschaft sicherzustellen. 3) Zusätzlich können folgende Erleichterungen beansprucht werden:
a)Vollgeschosse max. 4
b)Gebäudehöhe max. 13.5 m
c)Gesamthöhe max. 15.5 m 4) Im Übrigen gelten die Bestimmungen von Art. 26 und Art. 27 (exkl. Abs. 3). 5) Das für die Beurteilung und den Vollzug notwendige Regelwerk ist durch den Gemeinderat zu erlassen.
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Bau- und Zonenordnung
3.2 Terrassenhäuser
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Grenzabstand (klein) | ≥ 5 m | Art. 3, S. 5 | 0.97 |
| Ausnützungsziffer | ≤ 0.5 | Art. 3, S. 5 | 0.95 |
| Firsthöhe | ≤ 5 m | Art. 3, S. 5 | 0.97 |
| Gebäudelänge | ≤ 40 m | Art. 3, S. 5 | 0.97 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 10 m | Art. 3, S. 5 | 0.97 |
| Vollgeschosse | ≤ 3 Vollgeschosse | Art. 5, S. 5 | 0.95 |
| Gebäudehöhe | ≤ 10.5 m | Art. 5, S. 5 | 0.95 |
Extrahiert aus der BZO Richterswil (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone W3
Was gilt in der Zone W3 in Richterswil?
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone W3 sein?
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone W3 einhalten?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Richterswil?
Wo reiche ich das Baugesuch in Richterswil ein?
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