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Art. 27a · Preisgünstiger Wohnungsbau

BZO Richterswil · S. 15 · Original-PDF

Voraussetzungen 1) Bei Arealüberbauungen mit preisgünstigem Wohnungsbau in den Wohnzonen W3 und WG3 darf die Ausnützungsziffer in Abweichung von Art. 27 Abs. 3 nominal um 10% erhöht werden. 2) Dieser Bonus kann beansprucht werden, wenn mindestens ein Drittel aller Wohnungen als preisgünstige Familienwohnungen angeboten werden. Der langfristige Betrieb ist durch eine Genossenschaft oder eine andere Eigentümerschaft sicherzustellen. 3) Zusätzlich können folgende Erleichterungen beansprucht werden:

a)Vollgeschosse max. 4

b)Gebäudehöhe max. 13.5 m

c)Gesamthöhe max. 15.5 m 4) Im Übrigen gelten die Bestimmungen von Art. 26 und Art. 27 (exkl. Abs. 3). 5) Das für die Beurteilung und den Vollzug notwendige Regelwerk ist durch den Gemeinderat zu erlassen.

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Bau- und Zonenordnung

3.2 Terrassenhäuser

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.