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Richterswil

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Masse in Richterswil

Kleiner Grenzabstand in Richterswil

Der kleine Grenzabstand ist in Richterswil in 9 von 10 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 3.5 m bis 10 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 3 der Bau- und Zonenordnung.

Der kleine Grenzabstand ist der Mindestabstand einer Fassade zur Parzellengrenze. Er gilt in der Regel auf allen Seiten, auf denen nicht der grosse Grenzabstand verlangt ist.

ZoneKleiner GrenzabstandFundstelle
B≥ 10 mArt. 14, S. 9
Erholungszone≥ 5 mArt. 25, S. 14
Gewerbezone A≥ 3.5 mArt. 10, S. 8
Industriezone≥ 3.5 mArt. 10, S. 8
OeB≥ 5 mArt. 24, S. 13
W2≥ 4 mArt. 3, S. 5
W3≥ 5 mArt. 3, S. 5
WG2≥ 4 mArt. 3, S. 5
WG3≥ 5 mArt. 3, S. 5

Extrahiert aus der BZO Richterswil (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.

Häufige Fragen

Wie gross ist der kleine Grenzabstand in Richterswil?

Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 3.5 m bis 10 m, festgelegt in 9 von 10 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.

Wo steht der kleine Grenzabstand in der Bauordnung Richterswil?

Meist in Art. 3 der Bau- und Zonenordnung Richterswil, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.

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