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Richterswil

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Masse in Richterswil

Gebäudehöhe in Richterswil

Die Gebäudehöhe ist in Richterswil in 6 von 10 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 7.5 m bis 15 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 10 der Bau- und Zonenordnung.

Die Gebäudehöhe ist das Mass vom massgebenden Terrain bis zur Schnittlinie der Fassade mit der Dachfläche oder bis zur Oberkante des Dachrands. Wie genau gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht.

ZoneGebäudehöheFundstelle
Gewerbezone A≤ 8 mArt. 10, S. 8
Industriezone≤ 15 mArt. 10, S. 8
W2≤ 7.5 mArt. 3, S. 5
W3≤ 10.5 mArt. 5, S. 5
WG2≤ 7.5 mArt. 3, S. 5
WG3≤ 10.5 mArt. 5, S. 5

Extrahiert aus der BZO Richterswil (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.

Häufige Fragen

Wie gross ist die Gebäudehöhe in Richterswil?

Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 7.5 m bis 15 m, festgelegt in 6 von 10 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.

Wo steht die Gebäudehöhe in der Bauordnung Richterswil?

Meist in Art. 10 der Bau- und Zonenordnung Richterswil, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.

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