Richterswil
Ausnützungsziffer in Richterswil
Die Ausnützungsziffer ist in Richterswil in 5 von 10 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 0.3 bis 0.6. Rechtsgrundlage ist meist Art. 3 der Bau- und Zonenordnung.
Die Ausnützungsziffer (AZ) ist das Verhältnis der anrechenbaren Geschossfläche zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Sie begrenzt, wie viel Geschossfläche auf einer Parzelle gebaut werden darf.
| Zone | Ausnützungsziffer | Fundstelle |
|---|---|---|
| Kernzone Mülenen | ≤ 0.5 | Art. 17, S. 11 |
| W2 | ≤ 0.3 | Art. 3, S. 5 |
| W3 | ≤ 0.5 | Art. 3, S. 5 |
| WG2 | ≤ 0.3 | Art. 3, S. 5 |
| WG3 | ≤ 0.6 | Art. 3, S. 5 |
Extrahiert aus der BZO Richterswil (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist die Ausnützungsziffer in Richterswil?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 0.3 bis 0.6, festgelegt in 5 von 10 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht die Ausnützungsziffer in der Bauordnung Richterswil?
Meist in Art. 3 der Bau- und Zonenordnung Richterswil, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.