Zone B · Regensdorf

Zürich · BFS 96 · Gemeindeprofil · alle 23 Zonen

Die Zone B in Regensdorf (Zürich) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 8 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
  • Beglaubigter Katasterplan von Acht Grad Ost
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
  • eBaugesucheZH mit Eingabequittung
  • Grundbuchauszug im Original
  • Material- und Farbkonzept

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Regensdorf, in denen «B» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 1.1BZO Regensdorf · S. 5

1.1 Zoneneinteilung und Zuordnung der Lärmempfindlichkeitsstufen

1a Das Gemeindegebiet wird in folgende Zonen eingeteilt, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen ist, und es sich nicht um Wald handelt. Den Zonen werden Empfindlichkeitsstufen (ES) zugeordnet.

1b Bauzonen

ES

• Kernzone K III

• Quartiererhaltungszone QE II

• Zentrumszone:

–Zentrumszone

–Zentrumszone

–Zentrumszone

–Zentrumszone

III III III III

• Wohnzonen:

–Wohnzone

–Wohnzone

–Wohnzone

–Wohnzone

–Wohnzone

–Wohnzone

–Wohnzone

–Wohnzone

–sofern auch mässige störende Betriebe zulässig

–Wohnzone mit Gewerbeerleichterung

Z3.5 Z5.0 Z-BN A Z-BN B

II II II II II II II II III III

• Gewerbe- und Industriezonen:

–Gewerbezone

–Industriezone

–Industriezone

–sofern höchstens mässig störende Betriebe zulässig

W0.8 W1.0 W1.2 W1.5 W1.8 W2.2 W2.5 W3.5

WG2.5

IV IV IV III

• Zone für öffentliche Bauten OeB *)

• Kommunale Freihaltezone F –

• Erholungszonen

–Erholungszone

–Erholungszone

G 3.5 I 5.0 I 8.0

– III

Ea Eb

*) ES-Zuordnung gemäss Bezeichnung im Zonenplan

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Art. 2.3BZO Regensdorf · S. 10

2.3 aufgehoben mit GV-Entscheid vom 19. März 2012, mit Wirkung seit 3. April 2013 2.4a Dachgestaltung

1Es sind nur Satteldächer mit beidseitig gleicher, ortsüblicher und auf die benachbarten Altbauten abgestimmter Neigung zulässig. Legt der Kernzonenplan die Hauptfirstrichtung fest, ist diese einzuhalten. Für Besondere Gebäude sind auch andere Dachformen zulässig.

2Alle Dächer sind in herkömmlicher Weise auszubilden und mit braunroten Ziegeln einzudecken.

3In der Kernzone sind Dachaufbauten nur in der unteren Dachhälfte zulässig. Sie sind in Material und Farbe der Baute und dem Dach anzupassen.

4In der Kernzone «Altburg» sind nur folgende Typen zugelassen:

a)Schlepphauben mit einer Höhe von höchstens 90 cm

b)Giebellukarnen mit einer Breite von maximal 1.20 m.

5Ansonsten gelten folgende Massvorschriften:

b)Für Schleppgauben eine Höhe von höchstens 1.25 m, vom Ziegel der Schleppgaube bis zum Ziegel des Hauptdaches gemessen. Sie müssen die Form eines liegenden Rechtecks aufweisen.

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Art. 2.5BZO Regensdorf · S. 12

2.5 Nutzweise

1Es sind Wohnungen, Büros, Ateliers, Praxen und Läden sowie höchstens mässig störende Gewerbe zulässig.

2Mindestens die Hälfte der Geschossflächen in Dach-, Voll- und Untergeschossen ist für Wohnzwecke zu nutzen.

3In der Kernzone von Regensdorf darf die im Kernzonenplan angegebene maximale Baumasse um einen Fünftel (Gewerbebonus) erhöht werden, sofern die Mehrnutzung dauernd gewerblich genutzt wird.

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Art. 3BZO Regensdorf · S. 14

3. Quartiererhaltungszonen 3.1 Ringstrasse und Nelkenstrasse 3.1a Grundsatz

Sämtliche Bauten und Anlagen haben sich besonders gut in die jeweilige bauliche Struktur einzuordnen. Dabei ist die charakteristische Umgebungsgestaltung beizubehalten. 3.1b Ausnutzung

1Bestehende Bauten dürfen ungeachtet von Abstandsvorschriften umgebaut oder unter Beibehaltung der Gebäudeabmessungen und der Lage ersetzt werden.

2Aussenisolationen und Dachsanierungen sind zulässig.

3Eingeschossige Anbauten, deren grösste Höhe 5.0 m nicht übersteigt, sind bis zu einer Gebäudegrundfläche von 50 m2 erlaubt. Dabei ist ein Grenzabstand von mindestens 2.5 m einzuhalten. 3.1c Nutzweise

1Es sind Wohnungen, Büros, Ateliers und Praxen zulässig.

2Die für Wohnzwecke genutzte Geschossfläche muss mindestens drei Viertel der Geschossfläche in Dach-, Voll- und Untergeschossen betragen.

3Nutzungsverlagerungen innerhalb des Quartiers sind zulässig. 3.2 Sonnhalde 3.2a Quartierspezifische Merkmale

Die in den 1970er Jahren erbaute Göhner-Siedlung ist ein aussergewöhnlich gutes Beispiel für die gelungene Verwendung von standardisierten Fertigbauteilen im Wohnungsbau und ein bedeutender Zeuge der wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und bautechnischen Entwicklung in der 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts. Die Siedlung besteht aus einem Quartierzentrum und charakteristischen Wohnzeilen in zwei Hauptausrichtungen. Die drei bis acht geschossige Gebäudestufung mit Dachgärten und die parkähnlich modellierte Landschafts- und Umgebungsgestaltung mildern die Wirkung der grossmassstäblichen Zeilenb …

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Art. 4.4BZO Regensdorf · S. 17

4.4 Nutzweise

1Es sind Wohnungen, Büros, Praxen, Handels- und Dienstleistungsbetriebe, Verwaltungen sowie höchstens mässig störende Gewerbebetriebe zulässig.

2Die Geschossflächen in Dach-, Voll- und Untergeschossen sind insgesamt zu mindestens je einem Drittel auf Wohnnutzung und übrige Nutzungen aufzuteilen.

3Im Erdgeschoss ist Wohnnutzung nicht zulässig.

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Art. 9BZO Regensdorf · S. 9

9

Bezeichnung im Kernzonenplan A B C

Gebäudehöhe max. 7.0m 8.0m 9.0m

Vollgeschosse max.

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Art. 9.1BZO Regensdorf · S. 24

9.1 Arealüberbauungen

1Mit Ausnahme der Wohnzonen W0.8 und W1.0 sowie der Zentrumszonen Z-BN A und Z-BN B sind in allen Wohnzonen und Zentrumszonen Arealüberbauungen zugelassen, sofern keine Sonderbauvorschriften bestehen.

2Die Arealflächen müssen eine Mindestgrösse von 4'000 m2 aufweisen.

3Gegenüber Grundstücken und Gebäuden ausserhalb der Arealüberbauung sind die zonengemässen Abstände einzuhalten. Für die übrigen Bauabstände gilt das Planungs- und Baugesetz.

4Der Ausnützungszuschlag beträgt:

–in der Zone W1.2 0.1 m3/m2

–in den Zonen W1.5 und W1.8 0.2 m3/m2

–in den Zonen W2.2, W2.5 und WG2.5 0.3 m3/m2

–in den Zonen Z3.5, W3.5 und Z5.0 0.4 m3/m2

5Bei Arealen in unterschiedlichen Zonen sind Nutzungsverlagerungen zulässig, wobei die zonengemässe Ausnützung der Regelüberbauung in keiner Zone um mehr als einen Fünftel überschritten werden darf.

6In den Zonen W1.8, W2.2, W2.5, WG2.5 und W3.5 darf die Gebäudehöhe um 2.5 m erhöht werden.

7Die Gebäudelänge darf überschritten werden.

8Veränderungen an bestehenden Arealüberbauungen sind nur zulässig, wenn

a)die ursprüngliche Grundkonzeption beibehalten und die baulichen Massnahmen dem Gesamtbild der Bebauung entsprechen oder

b)eine neue Arealüberbauung vorgelegt wird.

9Im Übrigen gelten die Bauvorschriften für die Regelbauweise.

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Art. 9.2BZO Regensdorf · S. 24

9.2 Aussichtsschutz

Im Aussichtsschutzbereich südlich des Aussichtspunktes Adlikerbüel dürfen Bauten und Anlagen sowie Bepflanzungen, ausgenommen einzelne hochstämmige Bäume, die Höhenkote von 448 m ü.M. nicht überschreiten.

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Art. 10BZO Regensdorf · S. 10

10

b)Für Giebellukarnen eine Breite von maximal 1.50 m. Sie müssen die Form eines stehenden Rechtecks aufweisen.

6In der Kernzone sind keine Dacheinschnitte zulässig.

7Die Gesamtbreite von Dachaufbauten darf in der Kernzone «Altburg» höchstens einen Drittel, in den übrigen Kernzonen zusammen höchstens zwei Fünftel der betreffenden Fassadenlänge betragen.

8Einzelne in der Dachfläche liegende Fenster in stehender Rechteckform sind in der Kernzone bis 0.3 m2 Glasfläche zulässig. 2.4b Fassadengestaltung

1Für Neu- und Umbauten sind die herkömmlichen Materialien wie Holz, Verputz, Riegelwerk usw. zu verwenden. Grelle oder ausgefallene Farben und reflektierende Materialien sind unzulässig.

2Die Fensterfläche darf höchstens einen Viertel der Fassadenfläche betragen.

3Fenster haben eine hochrechteckige Form aufzuweisen, sind mit Sprossen zu unterteilen und mit Fenstereinfassungen zu versehen, wo dies der herkömmlichen Bauart entspricht.

4Bei gut gestalteten Neubauten, Umnutzungen und Ersatzbauten von ehemaligen Ökonomiegebäuden resp. -teilen sind andere Fensterformate zulässig. Auf Fenstergewände, Fensterläden und Fenstersprossen kann verzichtet werden. 2.4c Umgebungsgestaltung

1Die herkömmliche Umgebungsgestaltung, namentlich Höfe, Gärten, Mauern etc. ist zu erhalten und bei Umbauten, Neubauten und Renovationen zu übernehmen oder zu verbessern.

2Veränderungen des gewachsenen Terrains sind auf ein Minimum zu beschränken.

3Mit Rücksicht auf das Ortsbild, die Bebauung und die Aussenraumqualität sind Lagerflächen, Abstellplätze und Aussenve …

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Art. 26BZO Regensdorf · S. 26

26 10.4 Gestaltung

Abstellplätze haben sich gut in die Umgebung einzuordnen. Offene Abstellplätze sind nach Möglichkeit so zu gestalten, dass das Meteorwasser direkt versickert. Sie sind durch eine angemessene Anzahl Bäume zu beschatten. 10.5 Kinderwagen, Fahrräder und Mofas

Bei Wohn- und Geschäftsbauten sind in der Nähe des Hauseinganges ausreichende, gut zugängliche Abstellplätze für Kinderwagen, Fahrräder und Mofas zu erstellen und dauernd zur Verfügung zu halten.

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Art. 28BZO Regensdorf · S. 28

28 11a. Entwicklungsgebiet Bahnhof Nord 11a.1 Zentrumszone mit Gestaltungsplanpflicht

1Das Gebiet Bahnhof Nord wird von einem Industriegebiet zu einem Zentrumsgebiet mit einem hohen Wohnanteil und einer neuen, entsprechend hohen Siedlungsqualität entwickelt.

2In den Zonen Z-BN A und Z-BN B gelten folgende Grundmasse für Hauptgebäude:

• Baumasse max. gemäss Ergänzungsplan Zentrumszone Bahnhof Nord

• Gesamthöhe max. 25.0 m

• Allseitiger Grundabstand min. 5.0 m

3Für das im Zonenplan bezeichnete Gebiet Bahnhof Nord sind Gestaltungspläne aufzustellen, die je eine zweckmässige Fläche umfassen und dem städtebaulichen Konzept entsprechen.

4Das städtebauliche Konzept ist mit Leitlinien des Gemeinderats und einem Entwicklungsvertrag zwischen Gemeinde und Grundeigentümern zu sichern. Es enthält die Grundzüge der Bebauung und Gestaltung und regelt die Erschliessung samt deren Etappierung und Finanzierung.

5Der Gemeinderat kann, vorab aus Gründen der Etappierung, unter sichernden Nebenbestimmungen den jeweiligen Verhältnissen angepasste Übergangslösungen bewilligen, insbesondere Abweichungen zur Gestaltung, zu den Nutzungen, zum Aussenraum oder zur Erschliessung.

6Gestaltungspläne, die vom städtebaulichen Konzept abweichen, bedürfen der Zustimmung der Gemeindeversammlung. 11a.2 Bebauung und Gestaltung

1Das Gebiet wird gemäss Ergänzungsplan «Zentrumszone Bahnhof Nord» in Teilbaufelder aufgeteilt, die so angeordnet sind, dass Raum für die Furttalpromenade mit Adressbildungs-Potenzial geschaffen wird. Auf der Furttalpromenade sind eine …

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Art. 29BZO Regensdorf · S. 29

29

6An die im Plan bezeichneten Punkte mit Anbaupflicht ist mit mindestens einem Geschoss anzubauen.

7Die Anbaupflichtpunkte sind in Abhängigkeit der Realisation der zulässigen Baumasse eines Baufeldes zu bebauen. Bei:

• nicht mehr als 25% der Baumasse

1Anbaupflichtpunkt

• zwischen 25–50% der Baumasse

2Anbaupflichtpunkte

• zwischen 50–75% der Baumasse

3Anbaupflichtpunkte

• mehr als 75% der Baumasse

4Anbaupflichtpunkte

Für Teilbaufelder mit weniger als 4 Anbaupflichtpunkten ist die Realisation der zulässigen Baumasse entsprechend auf die Anzahl Anbaupflichtpunkte abzustimmen.

8Dies gilt nur soweit, als das Bauen an Anbaupflichtpunkte nicht durch Bestandesbauten verunmöglicht ist. 11a.3 Aussenraum

1Ergänzend zu den Bestimmungen der Bau- und Zonenordnung und zu den Leitlinien legt der Gemeinderat ein Aussenraum-Richtprojekt fest. Es enthält Festlegungen zur Gestaltung der Flächen ausserhalb der Baufelder und Vorgaben zur Gestaltung des Aussenraums auf den Baufeldern.

2 30% des gesamten Planungsperimeters sind als Freiflächen auszuweisen (Aufenthalts-, Spiel- und Grünflächen). Ausser auf Baufeld M sind dabei mit dem Gestaltungsplan mindestens 20% der Baufeldflächen als solche Flächen zu sichern.

3Die Situierung der Aussenräume auf den Baufeldern und deren Durchwegung sind in den einzelnen Gestaltungsplänen zu regeln.

4Es sind hochwertige und qualitätsvolle Aussenräume zu realisieren. 11a.4 Nutzweise

1Es sind Wohnungen, Büros, Praxen, Handels- und Dienstleistungsbetriebe, Verwaltungen sowie höchstens mässig störende Ge …

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Art. 1997BZO Regensdorf · S. 26

1997. 10.3 Besondere Verhältnisse

1Bei besonderen örtlichen oder betrieblichen Verhältnissen sowie bei gesicherter Mehrfachnutzung von Abstellplätzen kann die vorgeschriebene Abstellplatzzahl reduziert oder erhöht werden, eine etappenweise Realisierung bewilligt oder eine Maximalzahl festgelegt werden.

2Anlass für Reduktionen sind insbesondere:

–gestalterische Gründe, namentlich in Kernzonen

–ungenügende Strassenkapazitäten oder verkehrstechnische Probleme mit Einoder Ausfahrten

–die Überschreitung der massgeblichen Immissionsgrenzwerte (NOx). In diesem Fall ist die vorgeschriebene Abstellplatzzahl um weitere 20% zu reduzieren.

–Anstrengungen der Bauherrschaft zur Reduktion des Privatverkehrs wie Mobilitätskonzepte, Firmenbusse, Finanzierung zusätzlicher Kurse des Ortsbusses und dergleichen

3Für Fahrzeuge, die ausschliesslich Betriebszwecken dienen, kann die Zahl der zulässigen Abstellplätze angemessen erhöht werden (z.B. Autovermietung, Reparaturwerkstätte, Speditionsfirma).

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Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Vollgeschosse≤ 3 VollgeschosseArt. 2.2, S. 100.90
Gebäudehöhe≤ 8 mArt. 10, S. 100.85

Extrahiert aus der BZO Regensdorf (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone B

Was gilt in der Zone B in Regensdorf?
Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 8 m. Insgesamt sind 2 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Regensdorf erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone B sein?
Laut BZO Regensdorf: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 8 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Regensdorf?
15 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Regensdorf ein?
Baugesuche in Regensdorf laufen über eBaugesucheZH. Zuständig ist Gemeindeverwaltung Regensdorf, Watterstrasse 116, 8105 Regensdorf. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone B in der BZO Regensdorf?
13 Artikel der Bau- und Zonenordnung Regensdorf erwähnen die Zone B namentlich, darunter Art. 1.1, Art. 2.3, Art. 2.5. BZO Regensdorf lesen →

Weitere Zonen in Regensdorf