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Art. 2.5 · Nutzweise

BZO Regensdorf · S. 12 · Original-PDF

2.5 Nutzweise

1Es sind Wohnungen, Büros, Ateliers, Praxen und Läden sowie höchstens mässig störende Gewerbe zulässig.

2Mindestens die Hälfte der Geschossflächen in Dach-, Voll- und Untergeschossen ist für Wohnzwecke zu nutzen.

3In der Kernzone von Regensdorf darf die im Kernzonenplan angegebene maximale Baumasse um einen Fünftel (Gewerbebonus) erhöht werden, sofern die Mehrnutzung dauernd gewerblich genutzt wird.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.