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Art. 9.2 · Aussichtsschutz

BZO Regensdorf · S. 24 · Original-PDF

9.2 Aussichtsschutz

Im Aussichtsschutzbereich südlich des Aussichtspunktes Adlikerbüel dürfen Bauten und Anlagen sowie Bepflanzungen, ausgenommen einzelne hochstämmige Bäume, die Höhenkote von 448 m ü.M. nicht überschreiten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.