Zone W2A · Otelfingen
Zürich · BFS 94 · Gemeindeprofil · alle 13 Zonen
Die Zone W2A in Otelfingen (Zürich) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Ausnützungsziffer ≤ 0.3, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 20 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Original-Katasterkopie mit Baulinien, max. 1 Jahr alt (Müller Ingenieure AG)
- Farbliche Plandarstellung inkl. Zweckänderungen
- Höhenkurvenplan mit Höhenfixpunkt
- Entwässerungsplan mit Farbcode braun/blau
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- Einreichung mindestens 4-fach plus alle Unterlagen als PDF
- Grundbuchauszug: Original + 3 Kopien, max. 1 Jahr alt
- Originalunterschriften aller Grundeigentümer auf sämtlichen Planunterlagen
- Material- und Farbkonzept mit genauer Farbbezeichnung
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier
- Ablauf nach der Einreichung
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Otelfingen, in denen «W2A» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO Otelfingen · S. 5
Zonen und Empfindlichkeitsstufen Das Gemeindegebiet wird in folgende Zonen eingeteilt, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen oder Wald ist.
Bauzonen
Zonenbezeichnung Kürzel AZ max. ES a) Kernzonen
–Kernzone I
–Kernzone II
III III
K I K II
40 40
W1 W2A W2B W2C W3 WG2 WG3
20 30 30 35 55 35 55
II II II II II II III b) Wohnzonen
–eingeschossige Wohnzone
–zweigeschossige Wohnzone
–zweigeschossige Wohnzone
–zweigeschossige Wohnzone
–dreigeschossige Wohnzone
–zweigeschossige Wohn- und Gewerbezone
–dreigeschossige Wohn- und Gewerbezone
III III
G I c) Gewerbe- und Industriezone
–Gewerbezone
–Industriezone d) Zone für öffentliche Bauten Ö
III
Besondere Zonen
Zonenbezeichnung Kürzel
–Erholungszone Golf
–Freihaltezone
–Reservezone E F R
Art. 21BZO Otelfingen · S. 11
anrechenbare Dachgeschosse bei erreichter Vollgeschosszahl
Grenzabstände
–grosser Grundabstand min. m
–kleiner Grundabstand min. m 9 5 9 5 9 5 9 5 11 6 6 6 6 6
2In der WG2 und WG3 kann der Gemeinderat bei besonderen betrieblichen Erfordernissen eine geringere Grünflächenziffer bewilligen.
3Ein Ausbau zu Wohn- und Arbeitsräumen im 1. Untergeschoss bis zu max. 50 % der nach § 255 Abs. 3 PBG zulässigen Geschossfläche eines durchschnittlichen Vollgeschosses ist möglich, soweit eine genügende Belichtung unter Beachtung der Vorschriften gemäss Art. 27 BZO sichergestellt werden kann.
4Bei Flachdächern ist die Fassadenhöhe an der Gebäudefassade mit zurückversetztem Attikageschoss zu messen. Wenn das massgebende Terrain ein Gefälle von mehr als 10 %, gemessen innerhalb der Fassadenlinie, aufweist, ist bei Flachdachbauten die Fassadenhöhe talseitig zu messen. Seite | 11
| Zone | W1 | W2A | W2B | W2C | W3 | WG2 | WG3 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ausnützungsziffer max. % | 20 | 30 | 30 | 35 | 55 | 35 | 55 |
| Grünflächenziffer mind. % | 30 | 30 | 30 | 30 | 30 | 30 | 30 |
| Vollgeschosse max. | 1 | 2 | 2 | 2 | 3 | 2 | 3 |
| Anrechenbare UG max. | 1 | 1 | 1 | 1 | |||
| anrechenbare Dachgeschosse bei erreichter Vollgeschosszahl max. | 1 | 1 | 1 | 2 | 2 | 2 | 2 |
| traufseitige Fassadenhöhe max. m | 4.8 | 7.0 | 7.5 | 8.1 | 11.4 | 8.1 | 11.4 |
| Gesamthöhe max. m | 8.3 | 10.5 | 12.0 | 14.1 | 18.4 | 14.1 | 18.4 |
| Gesamtgebäudelänge max. m | 20 | 20 | 25 | 30 | 40 | 30 | 40 |
| Grenzabstände - grosser Grundabstand min. m - kleiner Grundabstand min. m | 9 5 | 9 5 | 9 5 | 9 5 | 11 6 | 6 6 | 6 6 |
Tabelle von S. 11 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Art. 24BZO Otelfingen · S. 12
Bauweise
1Die geschlossene Bauweise ist ausser in den Wohnzonen W1 und W2A bis zur maximal zulässigen Gesamtgebäudelänge gestattet, wenn an ein bestehendes Gebäude angebaut oder gleichzeitig gebaut wird.
2In dem im Zonenplan bezeichneten Gebiet sind Terrassenhäuser nicht zulässig.
Art. 25BZO Otelfingen · S. 12
Mehrlängenzuschlag Bei Fassadenlängen von mehr als 25 m, in der W2A von mehr als 16 m, erhöht sich der Grundabstand um ¼ der Mehrlänge. Ist der Gebäudeabstand geringer als 7.0 m, so ist für den Mehrlängenzuschlag die massgebliche Fassadenlänge von benachbarten Hauptgebäuden zusammenzurechnen. Er beträgt im Maximum 5.0 m. Klein- und Anbauten werden nicht eingerechnet.
Art. 26BZO Otelfingen · S. 12
Gesamtgebäudelänge
1Die Gesamtgebäudelänge beinhaltet die Summe der einzelnen Gebäudelängen aller zusammengebauten Gebäude, wobei Kleinbauten und Anbauten unter Vorbehalt von Abs. 2 nicht beachtet werden und den Zusammenbau unterbrechen. Stehen Gebäude näher als 7.0 m, werden die beiden entsprechenden Fassadenlängen zur Gesamtgebäudelänge zusammengerechnet.
2Wird in der W2A die Gesamtgebäudelänge durch Anbauten überschritten, muss der von der talseitigen Fassadenansicht wahrnehmbare Versatz zwischen Hauptgebäude und Anbauten mindestens 1.5 m betragen. Werden Anbauten jedoch fassadenbündig erstellt, werden sie an die Gesamtgebäudelänge angerechnet.
Art. 43BZO Otelfingen · S. 15
Anzahl Abstellplätze für Personenwagen
1Die Anzahl Abstellplätze für Personenwagen richtet sich nach:
–der Nutzweise und Ausnützung des Grundstückes,
–der Erschliessungsgüte mit dem öffentlichen Verkehr sowie
–den örtlichen Verhältnissen. Seite | 15
2Der Grenzbedarf ist eine Ausgangsgrösse bei der Berechnung der Abstellplätze für Personenwagen. Er wird aufgrund der folgenden spezifischen Bedarfswerte ermittelt. Grundlage für die Berechnung nach Flächen ist die anrechenbare Geschossfläche: Nutzungsart Grenzbedarf für Bewohner, Beschäftigte Grenzbedarf für Besucher, Kunden Wohnen Je Wohneinheit (WE) WE mit mehr als 3.5 Zimmer, zusätzlich 1 Parkplatz 0.5 Parkplätze 10% für Besucher bei MFH Verkaufsgeschäfte Lebensmittel, nicht Lebensmittel mind. 1 PP/Laden
1PP/150 m2 aGF
1PP/200 m2 aGF 1 PP/30 m2 aGF1)
1PP/70 m2 aGF1) Gastbetriebe Restaurant, Café Saal, Konferenz Hotel 1 PP/40 Sitzplätze -
1PP/7 Zimmer 1 PP/6 Sitzplätze
1PP/10 Sitzplätze
1PP/2 Zimmer Dienstleistungen publikumsorientiert2) nicht publikumsorientiert, Gewerbe3) mind. 1 PP/Betrieb
1PP/80 m2 aGF
1PP/80 m2 aGF 1 PP/100 m2 aGF
1PP/300 m2 aGF Industrie Produktion, Lager mind. 1 PP/Betrieb
1PP/ 150 m2 aGF - 1) Anlieferung / Güterumschlag separat 2) z.B. Praxis, Coiffeur, Post, öffentliche Verwaltung mit Schalterbetrieb 3) z.B. Handwerksbetrieb ohne Laden
3Bei anderen Nutzungen oder besonderen Verhältnissen bestimmt sich der Grenzbedarf unter Beachtung der einschlägigen Normen. In Sonderfällen entscheidet der Gemeinderat. Er kann insbesondere auch eine Obergrenze für Abstellplätze für Per …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«Die Wohnzonen sind für Wohnbauten bestimmt. Es sind nur zulässig: Nicht störende Betriebe bis maximal einen Drittel der Bruttogeschossflächen.» · Art. Art. 28
Empfindlichkeitsstufe II
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 1). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Ausnützungsziffer | ≤ 0.3 | Art. 21, S. 11 | 0.95 |
| Grünflächenziffer | ≥ 30 % | Art. 21, S. 11 | 0.95 |
| Vollgeschosse | ≤ 2 Vollgeschosse | Art. 21, S. 11 | 0.95 |
| Gebäudelänge | ≤ 20 m | Art. 21, S. 11 | 0.95 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 9 m | Art. 21, S. 11 | 0.90 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 5 m | Art. 21, S. 11 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Otelfingen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.