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Art. 43 · Anzahl Abstellplätze für Personenwagen

BZO Otelfingen · S. 15 · Original-PDF

1Die Anzahl Abstellplätze für Personenwagen richtet sich nach:

–der Nutzweise und Ausnützung des Grundstückes,

–der Erschliessungsgüte mit dem öffentlichen Verkehr sowie

–den örtlichen Verhältnissen. Seite | 15

2Der Grenzbedarf ist eine Ausgangsgrösse bei der Berechnung der Abstellplätze für Personenwagen. Er wird aufgrund der folgenden spezifischen Bedarfswerte ermittelt. Grundlage für die Berechnung nach Flächen ist die anrechenbare Geschossfläche: Nutzungsart Grenzbedarf für Bewohner, Beschäftigte Grenzbedarf für Besucher, Kunden Wohnen Je Wohneinheit (WE) WE mit mehr als 3.5 Zimmer, zusätzlich 1 Parkplatz 0.5 Parkplätze 10% für Besucher bei MFH Verkaufsgeschäfte Lebensmittel, nicht Lebensmittel mind. 1 PP/Laden

1PP/150 m2 aGF

1PP/200 m2 aGF 1 PP/30 m2 aGF1)

1PP/70 m2 aGF1) Gastbetriebe Restaurant, Café Saal, Konferenz Hotel 1 PP/40 Sitzplätze -

1PP/7 Zimmer 1 PP/6 Sitzplätze

1PP/10 Sitzplätze

1PP/2 Zimmer Dienstleistungen publikumsorientiert2) nicht publikumsorientiert, Gewerbe3) mind. 1 PP/Betrieb

1PP/80 m2 aGF

1PP/80 m2 aGF 1 PP/100 m2 aGF

1PP/300 m2 aGF Industrie Produktion, Lager mind. 1 PP/Betrieb

1PP/ 150 m2 aGF - 1) Anlieferung / Güterumschlag separat 2) z.B. Praxis, Coiffeur, Post, öffentliche Verwaltung mit Schalterbetrieb 3) z.B. Handwerksbetrieb ohne Laden

3Bei anderen Nutzungen oder besonderen Verhältnissen bestimmt sich der Grenzbedarf unter Beachtung der einschlägigen Normen. In Sonderfällen entscheidet der Gemeinderat. Er kann insbesondere auch eine Obergrenze für Abstellplätze für Personenwagen festlegen.

4Der gemäss Abs. 2 ermittelte Grenzbedarf wird gebietsweise, auf Grundlage der entsprechenden Erschliessungsgüte mit dem öffentlichen Verkehr, auf folgende prozentuale Anteile festgesetzt. Der Mindestwert entspricht dem Pflichtbedarf an erforderlichen Abstellplätzen für Personenwagen. Bruchteile ab 0.5 sind aufzurunden. ÖV-Güteklasse Bewohner min. Beschäftigte min. Besucher und Kunden min.

Klasse C 70% 45% 50%
Klasse D 85% 60% 70%
Übriges Gebiet 100% 100% 100%

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 15) verbindlich lesbar.

5Autoarme Nutzungen können in allen Zonen mit Ausnahme der Wohnzonen W1 und W2A von der Verpflichtung zur Erstellung von Fahrzeugabstellplätzen teilweise befreit werden, sofern ein reduzierter Parkplatzbedarf vor der Erteilung der Baubewilligung über ein Mobilitätskonzept nachgewiesen und durch ein Controlling dauerhaft sichergestellt wird. Die Grundeigentümerschaft ist verpflichtet, die minimal erforderliche Anzahl Fahrzeugabstellplätze planerisch nachzuweisen und grundbuchrechtlich zu sichern und diese bei wiederholten Abweichungen von den Vorgaben des Mobilitätskonzepts zu realisieren. Seite | 16

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.