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Art. 21 · Grundmasse

BZO Otelfingen · S. 11 · Original-PDF

anrechenbare Dachgeschosse bei erreichter Vollgeschosszahl

Grenzabstände

–grosser Grundabstand min. m

–kleiner Grundabstand min. m 9 5 9 5 9 5 9 5 11 6 6 6 6 6

2In der WG2 und WG3 kann der Gemeinderat bei besonderen betrieblichen Erfordernissen eine geringere Grünflächenziffer bewilligen.

3Ein Ausbau zu Wohn- und Arbeitsräumen im 1. Untergeschoss bis zu max. 50 % der nach § 255 Abs. 3 PBG zulässigen Geschossfläche eines durchschnittlichen Vollgeschosses ist möglich, soweit eine genügende Belichtung unter Beachtung der Vorschriften gemäss Art. 27 BZO sichergestellt werden kann.

4Bei Flachdächern ist die Fassadenhöhe an der Gebäudefassade mit zurückversetztem Attikageschoss zu messen. Wenn das massgebende Terrain ein Gefälle von mehr als 10 %, gemessen innerhalb der Fassadenlinie, aufweist, ist bei Flachdachbauten die Fassadenhöhe talseitig zu messen. Seite | 11

ZoneW1W2AW2BW2CW3WG2WG3
Ausnützungsziffer max. %20303035553555
Grünflächenziffer mind. %30303030303030
Vollgeschosse max.1222323
Anrechenbare UG max.1111
anrechenbare Dachgeschosse bei erreichter Vollgeschosszahl max.1112222
traufseitige Fassadenhöhe max. m4.87.07.58.111.48.111.4
Gesamthöhe max. m8.310.512.014.118.414.118.4
Gesamtgebäudelänge max. m20202530403040
Grenzabstände - grosser Grundabstand min. m - kleiner Grundabstand min. m9 59 59 59 511 66 66 6

Tabelle von S. 11 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.