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Art. 25 · Mehrlängenzuschlag

BZO Otelfingen · S. 12 · Original-PDF

Bei Fassadenlängen von mehr als 25 m, in der W2A von mehr als 16 m, erhöht sich der Grundabstand um ¼ der Mehrlänge. Ist der Gebäudeabstand geringer als 7.0 m, so ist für den Mehrlängenzuschlag die massgebliche Fassadenlänge von benachbarten Hauptgebäuden zusammenzurechnen. Er beträgt im Maximum 5.0 m. Klein- und Anbauten werden nicht eingerechnet.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.