Zone W1 · Otelfingen

Zürich · BFS 94 · Gemeindeprofil · alle 13 Zonen

Die Zone W1 in Otelfingen (Zürich) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 1 Vollgeschosse, Ausnützungsziffer ≤ 0.2, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 20 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
  • Original-Katasterkopie mit Baulinien, max. 1 Jahr alt (Müller Ingenieure AG)
  • Farbliche Plandarstellung inkl. Zweckänderungen
  • Höhenkurvenplan mit Höhenfixpunkt
  • Entwässerungsplan mit Farbcode braun/blau
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
  • Einreichung mindestens 4-fach plus alle Unterlagen als PDF
  • Grundbuchauszug: Original + 3 Kopien, max. 1 Jahr alt
  • Originalunterschriften aller Grundeigentümer auf sämtlichen Planunterlagen
  • Material- und Farbkonzept mit genauer Farbbezeichnung

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Otelfingen, in denen «W1» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 1BZO Otelfingen · S. 5

Zonen und Empfindlichkeitsstufen Das Gemeindegebiet wird in folgende Zonen eingeteilt, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen oder Wald ist.

Bauzonen

Zonenbezeichnung Kürzel AZ max. ES a) Kernzonen

–Kernzone I

–Kernzone II

III III

K I K II

40 40

W1 W2A W2B W2C W3 WG2 WG3

20 30 30 35 55 35 55

II II II II II II III b) Wohnzonen

–eingeschossige Wohnzone

–zweigeschossige Wohnzone

–zweigeschossige Wohnzone

–zweigeschossige Wohnzone

–dreigeschossige Wohnzone

–zweigeschossige Wohn- und Gewerbezone

–dreigeschossige Wohn- und Gewerbezone

III III

G I c) Gewerbe- und Industriezone

–Gewerbezone

–Industriezone d) Zone für öffentliche Bauten Ö

III

Besondere Zonen

Zonenbezeichnung Kürzel

–Erholungszone Golf

–Freihaltezone

–Reservezone E F R

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Art. 21BZO Otelfingen · S. 11

anrechenbare Dachgeschosse bei erreichter Vollgeschosszahl

Grenzabstände

–grosser Grundabstand min. m

–kleiner Grundabstand min. m 9 5 9 5 9 5 9 5 11 6 6 6 6 6

2In der WG2 und WG3 kann der Gemeinderat bei besonderen betrieblichen Erfordernissen eine geringere Grünflächenziffer bewilligen.

3Ein Ausbau zu Wohn- und Arbeitsräumen im 1. Untergeschoss bis zu max. 50 % der nach § 255 Abs. 3 PBG zulässigen Geschossfläche eines durchschnittlichen Vollgeschosses ist möglich, soweit eine genügende Belichtung unter Beachtung der Vorschriften gemäss Art. 27 BZO sichergestellt werden kann.

4Bei Flachdächern ist die Fassadenhöhe an der Gebäudefassade mit zurückversetztem Attikageschoss zu messen. Wenn das massgebende Terrain ein Gefälle von mehr als 10 %, gemessen innerhalb der Fassadenlinie, aufweist, ist bei Flachdachbauten die Fassadenhöhe talseitig zu messen. Seite | 11

ZoneW1W2AW2BW2CW3WG2WG3
Ausnützungsziffer max. %20303035553555
Grünflächenziffer mind. %30303030303030
Vollgeschosse max.1222323
Anrechenbare UG max.1111
anrechenbare Dachgeschosse bei erreichter Vollgeschosszahl max.1112222
traufseitige Fassadenhöhe max. m4.87.07.58.111.48.111.4
Gesamthöhe max. m8.310.512.014.118.414.118.4
Gesamtgebäudelänge max. m20202530403040
Grenzabstände - grosser Grundabstand min. m - kleiner Grundabstand min. m9 59 59 59 511 66 66 6

Tabelle von S. 11 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

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Art. 24BZO Otelfingen · S. 12

Bauweise

1Die geschlossene Bauweise ist ausser in den Wohnzonen W1 und W2A bis zur maximal zulässigen Gesamtgebäudelänge gestattet, wenn an ein bestehendes Gebäude angebaut oder gleichzeitig gebaut wird.

2In dem im Zonenplan bezeichneten Gebiet sind Terrassenhäuser nicht zulässig.

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Art. 43BZO Otelfingen · S. 15

Anzahl Abstellplätze für Personenwagen

1Die Anzahl Abstellplätze für Personenwagen richtet sich nach:

–der Nutzweise und Ausnützung des Grundstückes,

–der Erschliessungsgüte mit dem öffentlichen Verkehr sowie

–den örtlichen Verhältnissen. Seite | 15

2Der Grenzbedarf ist eine Ausgangsgrösse bei der Berechnung der Abstellplätze für Personenwagen. Er wird aufgrund der folgenden spezifischen Bedarfswerte ermittelt. Grundlage für die Berechnung nach Flächen ist die anrechenbare Geschossfläche: Nutzungsart Grenzbedarf für Bewohner, Beschäftigte Grenzbedarf für Besucher, Kunden Wohnen Je Wohneinheit (WE) WE mit mehr als 3.5 Zimmer, zusätzlich 1 Parkplatz 0.5 Parkplätze 10% für Besucher bei MFH Verkaufsgeschäfte Lebensmittel, nicht Lebensmittel mind. 1 PP/Laden

1PP/150 m2 aGF

1PP/200 m2 aGF 1 PP/30 m2 aGF1)

1PP/70 m2 aGF1) Gastbetriebe Restaurant, Café Saal, Konferenz Hotel 1 PP/40 Sitzplätze -

1PP/7 Zimmer 1 PP/6 Sitzplätze

1PP/10 Sitzplätze

1PP/2 Zimmer Dienstleistungen publikumsorientiert2) nicht publikumsorientiert, Gewerbe3) mind. 1 PP/Betrieb

1PP/80 m2 aGF

1PP/80 m2 aGF 1 PP/100 m2 aGF

1PP/300 m2 aGF Industrie Produktion, Lager mind. 1 PP/Betrieb

1PP/ 150 m2 aGF - 1) Anlieferung / Güterumschlag separat 2) z.B. Praxis, Coiffeur, Post, öffentliche Verwaltung mit Schalterbetrieb 3) z.B. Handwerksbetrieb ohne Laden

3Bei anderen Nutzungen oder besonderen Verhältnissen bestimmt sich der Grenzbedarf unter Beachtung der einschlägigen Normen. In Sonderfällen entscheidet der Gemeinderat. Er kann insbesondere auch eine Obergrenze für Abstellplätze für Per …

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

«Die Wohnzonen sind für Wohnbauten bestimmt. Es sind nur zulässig: Nicht störende Betriebe bis maximal einen Drittel der Bruttogeschossflächen.» · Art. Art. 28

Empfindlichkeitsstufe II

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 1). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Ausnützungsziffer≤ 0.2Art. 21, S. 110.95
Grünflächenziffer≥ 30 %Art. 21, S. 110.95
Vollgeschosse≤ 1 VollgeschosseArt. 21, S. 110.95
Gebäudelänge≤ 20 mArt. 21, S. 110.95
Grenzabstand (gross)≥ 9 mArt. 21, S. 110.90
Grenzabstand (klein)≥ 5 mArt. 21, S. 110.90

Extrahiert aus der BZO Otelfingen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone W1

Was gilt in der Zone W1 in Otelfingen?
Vollgeschosse ≤ 1 Vollgeschosse, Ausnützungsziffer ≤ 0.2, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 20 m. Insgesamt sind 6 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Otelfingen erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone W1 sein?
Laut BZO Otelfingen: Vollgeschosse ≤ 1 Vollgeschosse. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone W1 einhalten?
Grenzabstand (gross) ≥ 9 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Otelfingen. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Otelfingen?
19 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Otelfingen ein?
Baugesuche in Otelfingen laufen über Papier. Zuständig ist Bauabteilung, Vorderdorfstrasse 36, 8112 Otelfingen. Ablauf nach der Einreichung →

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