Zone KA · Oberrieden

Zürich · BFS 137 · Gemeindeprofil · alle 14 Zonen

Die Zone KA in Oberrieden (Zürich) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Grenzabstand (klein) ≥ 2.5 m, Gebäudelänge ≤ 25 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Oberrieden, in denen «KA» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 1BZO Oberrieden · S. 1

Zonen

2Abweichungen von der Zuordnung der Empfindlichkeitsstufen gemäss Lärmschutzverordnung (LSV) sind im Zonenplan festgelegt.

3In den Teilgebieten der Zone für öffentliche Bauten Schützenhaus, Hack­ holzplatz im Aebnet und Sportplatz Cholenmoos sind keine neuen Bauten mit lärmempfindlicher Nutzung zulässig. 1) Differenzierte Zuordnung gemäss Zonenplan 1 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 7.1-1 Gemeinde Oberrieden

ZonenKurzbezeichnungAusnützungsziffer, BaumassenzifferES
Kernzone KAKA-III
Kernzone KBKB35%III
2-geschossige WohnzoneW225%II
2-geschossige WohnzoneW235%II
2-geschossige Wohnzone mit Gewerbe­ anteilWG230%III
3-geschossige WohnzoneW355%II
3-geschossige Wohnzone mit Gewerbe­ anteilWG350%III
Gewerbezone G3G33 m³/m²III
Gewerbezone G6G66 m³/m²III
Zone für öffentliche BauenÖB-II/III/IV1)
FreihaltezonenFK/F--
ReservezoneR--

Tabelle von S. 1 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

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Art. 2BZO Oberrieden · S. 2

Massgebende Pläne

1Für die Abgrenzung der Zonen und für die Anordnung innerhalb der Zonen ist der Zonenplan im Massstab 1:5000 massgebend. Die genauen Zonen­ grenzen, die Wald- und Gewässerabstandslinien sowie die Aussichtsschutz­ pläne sind, soweit erforderlich, in Ergänzungsplänen im Massstab 1:500/1:1000 dargestellt.

2Die rechtsverbindlichen Pläne liegen bei der Abteilung Hochbau auf. *

3Die Inventare des Natur- und Heimatschutzes, der archäologische Zonen­ plan des Kantons und der Altlastenkataster (Verdachtsflächen) können bei der Abteilung Hochbau eingesehen werden. *

4Nach Vorliegen des Zonenplanes nach den Bestimmungen der Kantonalen Mehranforderungen (KMAF) sind der digitalisierte Zonenplan und die im Da­ tensatz der AV erfassten Grenzen massgebend. *

2Vorschriften für die Bauzonen 2.1 Kernzonen KA und KB

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Art. 3BZO Oberrieden · S. 2

Zweck der Kernzonen

1Die Kernzone KA ist für den Schutz der vorhandenen wertvollen Bausub­ stanz, die Erhaltung des Ortsbildes und einzelner Gebäudegruppen sowie für die damit zusammenhängenden Umgebungselemente bestimmt.

2Die Kernzone KB ist dazu bestimmt, dass in Ergänzung zur Kernzone KA neue angepasste Bauten mit sorgfältiger Umgebungsgestaltung entstehen, die einen guten Übergang von den schützenswerten Objekten und Gruppen zu den anschliessenden Zonen bilden.

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Art. 6BZO Oberrieden · S. 3

Grundmasse für Neubauten

1Für Neubauten gelten folgende Grundmasse: Mass KA KB 35% Ausnützungsziffer max. - 35% Grünflächenziffer min. (s. Abs. 1.1) * 20% 30% Vollgeschosszahl max. 3 2 Dachgeschosszahl max. (s. Abs. 1.2) * 2 2 Gebäudelänge max. 25 m 25 m Gebäudebreite max. 12 m 12 m Grundabstand min. * 5 m 5 m Traufseitige Fassadenhöhe max. * 10.5 m 7.5 m Giebelseitige Fassadenhöhe max. * 16.0 m * 13.0 m * 1.1 Aufgrund spezifischer örtlicher Verhältnisse (z.B. Ortsbildschutz, Erschliessung von Drittgrundstücken) kann in der Kernzone KA eine Unter­ schreitung der geforderten, minimalen Grünflächenziffer bewilligt werden. * 1.2 Wird unter Anwendung von Art. 11 Abs. 2 BZO ein Flachdach bewilligt, ist sowohl in der Kernzone KA als auch in der Kernzone KB maximal 1 Attika­ geschoss zulässig. *

2Für Gebäude mit brennbaren Aussenwänden sind § 14 Besondere Bauver­ ordnung II sowie § 7 Verordnung über den baulichen Brandschutz nicht an­ wendbar. *

3Das Bauen auf oder das Näherbauen an die Strassengrenze ist gestattet, wenn dadurch das Ortsbild verbessert und die Wohnhygiene sowie die Ver­ kehrssicherheit nicht beeinträchtigt werden. 3 7.1-1 Gemeinde Oberrieden Art. 7 * …

MassKAKB 35%
Ausnützungsziffer max.-35%
Grünflächenziffer min. (s. Abs. 1.1) *20%30%
Vollgeschosszahl max.32
Dachgeschosszahl max. (s. Abs. 1.2) *22
Gebäudelänge max.25 m25 m
Gebäudebreite max.12 m12 m
Grundabstand min. *5 m5 m
Traufseitige Fassadenhöhe max. *10.5 m7.5 m
Giebelseitige Fassadenhöhe max. *16.0 m *13.0 m *

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Art. 9BZO Oberrieden · S. 4

Näherbau Kernzone KA

1Der Näherbau ist in Abweichung von Art. 6, 7 und 8 bei Einhaltung eines Gebäudeabstandes von mind. 7 m mit einem Grenzabstand von mind. 2.5 m zulässig, sofern: a. der Neubau der sinnvollen Erneuerung oder Erweiterung eines alten Dorfkerns in seiner baulichen, umgebungsgestalterischen und wirtschaftlichen Bedeutung dient; b. Nachbargrundstücke nicht übermässig benachteiligt werden; c. wohnhygienisch keine unzumutbaren Verhältnisse entstehen.

2Unter der Voraussetzung von Abs. 1 kann der Gebäudeabstand bis auf 4 m reduziert werden, sofern die betreffenden Fassaden bzw. Fassadenteile keine der zur Belichtung der Räume notwendigen Fenster aufweisen.

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Art. 11BZO Oberrieden · S. 4

Erscheinung der Bauten

1Neubauten, Umbauten und Aussenrenovationen haben sich in ihrer Ge­ bäudestellung, Grösse, kubischen Gestaltung, Fassade, Material, Farbe und Umgebungsgestaltung der bestehenden, das Ortsbild prägenden Bebauung einzuordnen. 4 Gemeinde Oberrieden 7.1-1

2Es sind nur Dächer mit der in der jeweiligen Kernzonenart üblichen Nei­ gung und Dachform zulässig. Die Hauptfirstrichtungen müssen parallel zu den Längsfassaden verlaufen. Andere Dachformen und Materialien sind zu­ lässig, wenn sie bestehende Bauten oder Baugruppen sinnvoll ergänzen.

3Dachaufbauten sind nur in Form von Giebellukarnen, Ochsenaugen und Schleppgauben zulässig. Sie dürfen insgesamt nicht breiter als ein Drittel der betreffenden Fassadenlänge sein. Vorbehalten bleibt Art. 32 Abs. 4 BZO. Bei zwei Dachgeschossen sind Dachaufbauten nur im ersten Dachge­ schoss zulässig. *

4Dachflächenfenster müssen sich in Bezug auf Grösse, Anzahl, Material­ wahl und Gestaltung gut ins Dach einfügen. Ihre Grösse darf in der Regel max. 0.5 m² (Glasfläche) im 1. Dachgeschoss und max. 0.3 m² im 2. Dach­ geschoss betragen.

5In der Kernzone KA sind Dacheinschnitte nicht zulässig.

6In der Kernzone KB sind Dacheinschnitte höchstens auf ein Viertel jeder Dachseite zulässig. Sie dürfen zusammen mit den Dachaufbauten nicht län­ ger als ein Drittel der betreffenden Fassadenlänge sein. Vorbehalten bleibt Art. 32 Abs. 4 BZO. *

7Fassaden, Dachvorsprünge, Balkone, Fenster, Schaufenster und Türen sind besonders sorgfältig zu gestalten und zu proportionieren. Reklamen dürfen das Orts- und Strassenbil …

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Art. 14BZO Oberrieden · S. 6

Nutzweise

1In den Kernzonen KA und KB sind mässig störende Betriebe zulässig. 2.2 Wohnzonen und Wohnzonen mit Gewerbeanteil

MassW2 (25%)W2 (35%)WG2 (30%)W3 (55%)WG3 (50%)
Ausnützungsziffer max.25%35%30%55%50%
Grünflächenziffer min. *40%40%40%30%30%
Vollgeschosszahl max.22233
Dachgeschosszahl max.11122
Attikageschosszahl max. *11111
Anrechenbare Untergeschosszahl max. (s. Abs. 1.1) *1/21/21/21/21/2
Gebäudelänge max.25 m25 m25 m40 m40 m
Grundabstand min. *5 m5 m5 m5 m5 m
Traufseitige Fassadenhöhe max. *8.5 m *8.5 m *8.5 m *11.5 m *11.5 m *
Giebelseitige Fassadenhöhe max. *13.0 m *13.0 m *13.0 m *17.0 m *17.0 m *
Fassadenhöhe bei Flachdach max. *9.0 m9.0 m9.0 m12.0 m12.0 m
Gesamthöhe bei Flachdach max. *12.3 m12.3 m12.3 m15.3 m15.3 m

Tabelle von S. 6 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

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Art. 37BZO Oberrieden · S. 13

Spiel- und Erholungsflächen

1Bei der Erstellung von Mehrfamilienhäusern sind besonnte Spiel- und Er­ holungsflächen mit freiem Zugang für alle Bewohner anzulegen. Ihre Grösse muss in der Regel 20% der zu Wohnzwecken genutzten Gesamtnutzflächen betragen.

2In der Kernzone KA können sie den Verhältnissen entsprechend reduziert werden. 13 7.1-1 Gemeinde Oberrieden

3Spiel- und Erholungsflächen sind den Bedürfnissen entsprechend zu ge­ stalten und ihrem Zweck dauernd zu erhalten; dies ist grundbuchlich sicher­ zustellen.

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Art. 43BZO Oberrieden · S. 16

Verzicht auf Mehrwertausgleich *

1Auf Planungsvorteile, die durch Auf- oder Umzonungen entstehen, wird keine kommunale Mehrwertabgabe im Sinne von §19 Mehrwertausgleichs­ gesetz (MAG) erhoben. * 2–3 … *

Art.  44 *
… *
6 Schlussbestimmungen *
Art.  45 *

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 16) verbindlich lesbar.

Übergangsbestimmung zur Änderung vom 5. Juni 2025 *

1Die revidierte Bau- und Zonenordnung tritt am 26. Januar 2026 in Kraft. * 16 Gemeinde Oberrieden 7.1-1 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung CRS Fundstelle 12.09.2013 26.04.2014 Erlass Erstfassung - 09.12.2021 01.08.2023 Titel 5 geändert 2023-01 09.12.2021 01.08.2023 Art. 43 Titel geändert 2023-01 09.12.2021 01.08.2023 Art. 43 Abs. 1 eingefügt 2023-01 09.12.2021 01.08.2023 Art. 43 Abs. 2 eingefügt 2023-01 09.12.2021 01.08.2023 Art. 43 Abs. 3 eingefügt 2023-01 09.12.2021 01.08.2023 Art. 44 Titel geändert 2023-01 09.12.2021 01.08.2023 Art. 44 Abs. 1 geändert 2023-01 09.12.2021 01.08.2023 Titel 6 eingefügt 2023-01 09.12.2021 01.08.2023 Art. 45 eingefügt 2023-01 05.06.2025 26.01.2026 Art. 2 Abs. 2 geändert 2026-01 05.06.2025 26.01.2026 Art. 2 Abs. 3 geändert 2026-01 05.06.2025 26.01.2026 Art. 2 Abs. 4 geändert 2026-01 05.06.2025 26.01.2026 Art. 6 Abs. 1, Tabelle, "Grünflä­ chenziffer min. (s. Abs. 1.1)" eingefügt 2026-01 05.06.2025 26.01.2026 Art. 6 Abs. 1, Tabelle, "Dachge­ schosszahl max. (s. Abs. 1.2)" umbenannt 2026-01 05.06.2025 26.01.2026 Art. 6 Abs. 1, Tabelle, "Gr. Grundabstand min." aufgehoben 2026-01 05.06.2025 26.01.2026 Art. 6 Abs. 1, Tabelle, "Grundab­ stand min." umbenannt 2026-01 05.06.2025 26.01.2026 Art. 6 Abs. 1 …

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

«In den Kernzonen KA und KB sind mässig störende Betriebe zulässig.» · Art. 14

Empfindlichkeitsstufe III

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 1). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Gebäudeabstand≥ 7 mArt. 9, S. 40.90
Grenzabstand (klein)≥ 2.5 mArt. 9, S. 40.90
Grünflächenziffer≥ 20 %Art. 6, S. 30.85
Vollgeschosse≤ 3 VollgeschosseArt. 6, S. 30.95
Gebäudelänge≤ 25 mArt. 6, S. 30.95

Extrahiert aus der BZO Oberrieden (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone KA

Was gilt in der Zone KA in Oberrieden?
Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Grenzabstand (klein) ≥ 2.5 m, Gebäudelänge ≤ 25 m. Insgesamt sind 5 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Oberrieden erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone KA sein?
Laut BZO Oberrieden: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone KA einhalten?
Gebäudeabstand ≥ 7 m, Grenzabstand (klein) ≥ 2.5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Oberrieden. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Oberrieden?
11 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Oberrieden ein?
Baugesuche in Oberrieden laufen über eBaugesucheZH. Zuständig ist Abteilung Hochbau, Alte Landstrasse 33, 8942 Oberrieden. Ablauf nach der Einreichung →

Weitere Zonen in Oberrieden