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Art. 37 · Spiel- und Erholungsflächen
BZO Oberrieden · S. 13 · Original-PDF
1Bei der Erstellung von Mehrfamilienhäusern sind besonnte Spiel- und Er holungsflächen mit freiem Zugang für alle Bewohner anzulegen. Ihre Grösse muss in der Regel 20% der zu Wohnzwecken genutzten Gesamtnutzflächen betragen.
2In der Kernzone KA können sie den Verhältnissen entsprechend reduziert werden. 13 7.1-1 Gemeinde Oberrieden
3Spiel- und Erholungsflächen sind den Bedürfnissen entsprechend zu ge stalten und ihrem Zweck dauernd zu erhalten; dies ist grundbuchlich sicher zustellen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.