Zone W3/50% · Oberglatt

Zürich · BFS 92 · Gemeindeprofil · alle 15 Zonen

Die Zone W3/50% in Oberglatt (Zürich) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 11.4 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.5, Grenzabstand (klein) ≥ 12 m, Gebäudelänge ≤ 50 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
  • Original-Katasterplan, amtlich beglaubigt durch Acht Grad Ost AG
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
  • Einreichung mindestens vierfach
  • Angaben über äussere Materialien und Farben

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Oberglatt, in denen «W3/50%» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 1BZO Oberglatt · S. 4

Zonenordnung1 Das Gemeindegebiet wird in folgende Zonen eingeteilt, soweit es nicht kantonalen oder regionalen Nutzungszonen zugewiesen oder Wald ist: 1. Bauzonen ES Kernzonen

–Zweigeschossige Kernzone K2/20%

–Zweigeschossige Kernzone K2/28% Wohnzonen

–Zweigeschossige Wohnzone W2/30% 11

–Zweigeschossige Wohnzone W2/35% 11

–Zweigeschossige Wohnzone W2/40% 11

–Dreigeschossige Wohnzone W3/50% 11

–Zweigeschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG2/48%

–Dreigeschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG3/60% 111 Zentrumszone Z4/90% 11 Industrie- und Gewerbezonen

–Industriezone 6 16 111

–Industriezone 8 18 11

–Gewerbezone 4 G4 111

–Gewerbezone 5 G5 111 Zone für öffentliche Bauten Oe 2. Erholungszonen Ec, ED, EE 3. Kommunale Freihaltezone 4. Reservezone

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Art. 23BZO Oberglatt · S. 9

Grundmasse21 Es gelten folgende Grundmasse: W2/ W2/ W2/ W3/ WG2/ WG3/ 30% 35% 40% 50% 48% 60% max. % 30 35 40 50 48 60 max. 2 2 2 3 2 3 a) Ausnützungsziffer b) Vollgeschosse

15Teilrevision vom 20. März 2024, neuer Artikel

16Teilrevision vom 20. März 2024, neuer Artikel

17Teilrevision vom 20. März 2024, Artikel ersatzlos gestrichen

18Teilrevision vom 20. März 2024, Artikel ersatzlos gestrichen

19Teilrevision vom 20. März 2024, Artikel ersatzlos gestrichen

29Teilrevision vom 20. März 2024, Titel ergänzt

21Teilrevision vom 20. März 2024, Inhaltliche Ergänzung, Anpassung aufgrund IVHB

–9 cl) Anrechenbare Dach- 1 1 1 1 1 1 oder Attikageschosse c2) Anrechenbare Untergeschosse d) Gebäudelänge e) Fassadenhöhe* 1 1 1 1 1 1 24 35 45 50 45 50 8.1 8.1 8.1 11.4 8.1 11.4 max. m max. m f) Fassadenhöhe

–Schrägdach Giebelseitig erhöht sich das zulässige Mass der Fassadenhöhe um die sich aus der Dachneigung von 45° ergebende Höhe, höchstens aber um 6 m.

–Flachdach mit Attikageschoss Bei Attikageschossen erhöht sich die Fassadenhöhe auf den fassadenbündigen Seiten um maximal 3.3 m. Grenzabstände: g) Grundabstand mind. m Kleiner Grundabstand mind. m 4 4 Grosser Grundabstand mind. m 9 8 Mehrlängenzuschlag nach Art. 36 5 6 5 6 h) Grünflächenziffer mind. % 30 30 30 30 30** 30** *Fassadenhöhenzuschlag: Wird bei Flachdachbauten eine Brüstung oder ein Geländer erstellt und nicht gemäss § 278 Abs. 2 PBG zurückversetzt, erhöht sich die zulässige Fassadenhöhe an dieser Stelle um 1 m. **Das Mass der Grünflächenziffer darf um das Mass des Gewerbeanteils reduziert werden. 10 % Grünfläc …

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Art. 25BZO Oberglatt · S. 10

Nutzweise der Wohnzonen ohne Gewerbeerleichterung23 1 ln den Wohnzonen W2/40% und W3/50% sind ausser Wohnungen nichtstörende Betriebe gestattet, die sich mit dem Wohnen auch im Übrigen vertragen oder ausschliesslich der Quartierversorgung dienen. Der Anteil der gewerblich genutzten Fläche darf höchstens 1/2 der Geschossflächen des ganzen Gebäudes betragen. 2 ln den im Zonenplan entsprechend bezeichneten Bereichen der W2/40% sind mässig störende Betriebe zulässig.

22Teilrevision vom 20. März 2024, Artikel ersatzlos gestrichen

23Teilrevision vom 20. März 2024, Inhaltliche Ergänzungen

–10 -

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Art. 30BZO Oberglatt · S. 13

Zulässigkeit36 1Arealüberbauungen sind in den Zonen W2/30%, W2/35%, W2/40%, W3/50%, WG2/48% und WG3/60% sowie Z4/90% zulässig.

2Die Arealfläche muss mindestens 3000 m2 umfassen.

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Art. 31BZO Oberglatt · S. 13

Massvorschriften37 Das zonengemässe Ausnützungsmass darf um 1/8 überschritten werden. 2 ln den Zonen W2/40%, WG2/48%, W3/50% und WG3/60% sowie in der Z4/90% ist ein zusätzliches Vollgeschoss zulässig. Die Fassadenhöhe erhöht sich um 3.3 m.

33Teilrevision vom 20. März 2024, neuer Artikel 34Teilrevision vom 20. März 2024, neuer Artikel 35Teilrevision vom 20. März 2024, Anpassung Titel 36Teilrevision vom 20. März 2024, Inhaltliche Ergänzung 37Teilrevision vom 20. März 2024, Inhaltliche Ergänzung, Anpassung aufgrund IVHB

–13 - ln der Zone W3/50% und WG3/60% sind max. zwei anrechenbare Dachgeschosse zulässig. ln den Zonen W3/50%, WG3/60% und Z4/90% sind bei Ausnützung des zusätzlichen Vollgeschosses nur Bauten mit Lift zulässig.

4Für arealinterne Grenz- und Gebäudeabstände gelten die kantonalrechtlichen Vorschriften. Die zonengemässe Gebäudelängenbeschränkung gilt nicht. Gegenüber Grundstücken und Gebäuden ausserhalb oder an der Grenze der Arealfläche bemessen sich die Abstände wie bei der Einzelbebauung. Die Grenzabstände der Gebäude, die in der Höhe von der zonengemässen Bebauung abweichen, sind jedoch um die Mehrhöhe zu vergrössern.

6Der Strassenabstand zu arealinternen Erschliessungen beträgt 3.5 m. Art. 32 ...38 2. Gestaltungsplanpflichtgebiete39

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Art. 36BZO Oberglatt · S. 15

Mehrlängenzuschlag47 ln den Kern- und Wohnzonen sind bei Fassaden von mehr als 12 m Länge die betreffenden Grundabstände um 1/3 (resp. 1/5 in der Zone K2/20%) der Mehrlänge, jedoch höchstens bis auf folgende Grenzabstände heraufzusetzen:

–Zonen W2/40%, WG2/48%, W3/50% WG3/60%, K2/20%und K2/28%: 12 m

–Zonen W2/30% und W2/35%: grosser Grenzabstand kleiner Grenzabstand 12 m 7 m

42Teilrevision vom 20. März 2024, neuer Artikel

43Teilrevision vom 20. März 2024, Artikel ersatzlos gestrichen

44Teilrevision vom 20. März 2024, neuer Artikel

45Teilrevision vom 20. März 2024, Inhaltliche Ergänzung

46Teilrevision vom 20. März 2024, Artikel ersatzlos gestrichen

47Teilrevision vom 20. März 2024, Absätze gestrichen

–15 -

2Bei einem Gebäudeabstand von weniger als 7 m werden die Fassadenlängen der benachbarten Hauptgebäude zur Bestimmung des Mehrlängenzuschlages zusammengezählt.

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Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Vollgeschosse≤ 3 VollgeschosseArt. 23, S. 90.85
Grenzabstand (klein)≥ 12 mArt. 36, S. 150.85
Ausnützungsziffer≤ 0.5Art. 23, S. 90.85
Gebäudelänge≤ 50 mArt. 23, S. 90.85
Gebäudehöhe≤ 11.4 mArt. 23, S. 90.85
Grünflächenziffer≥ 30 %Art. 23, S. 90.85

Extrahiert aus der BZO Oberglatt (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone W3/50%

Was gilt in der Zone W3/50% in Oberglatt?
Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 11.4 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.5, Grenzabstand (klein) ≥ 12 m, Gebäudelänge ≤ 50 m. Insgesamt sind 6 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Oberglatt erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone W3/50% sein?
Laut BZO Oberglatt: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 11.4 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone W3/50% einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 12 m, nach der Bau- und Zonenordnung Oberglatt. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Oberglatt?
17 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Oberglatt ein?
Baugesuche in Oberglatt laufen über eBaugesucheZH. Zuständig ist Abteilung Hochbau und Immobilien, Rümlangstrasse 8, 8154 Oberglatt. Ablauf nach der Einreichung →

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