Zone W2/35% · Oberglatt

Zürich · BFS 92 · Gemeindeprofil · alle 15 Zonen

Die Zone W2/35% in Oberglatt (Zürich) ist mit 7 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 8.1 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.35, Grenzabstand (klein) ≥ 7 m, Gebäudelänge ≤ 35 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
  • Original-Katasterplan, amtlich beglaubigt durch Acht Grad Ost AG
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
  • Einreichung mindestens vierfach
  • Angaben über äussere Materialien und Farben

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Oberglatt, in denen «W2/35%» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 1BZO Oberglatt · S. 4

Zonenordnung1 Das Gemeindegebiet wird in folgende Zonen eingeteilt, soweit es nicht kantonalen oder regionalen Nutzungszonen zugewiesen oder Wald ist: 1. Bauzonen ES Kernzonen

–Zweigeschossige Kernzone K2/20%

–Zweigeschossige Kernzone K2/28% Wohnzonen

–Zweigeschossige Wohnzone W2/30% 11

–Zweigeschossige Wohnzone W2/35% 11

–Zweigeschossige Wohnzone W2/40% 11

–Dreigeschossige Wohnzone W3/50% 11

–Zweigeschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG2/48%

–Dreigeschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG3/60% 111 Zentrumszone Z4/90% 11 Industrie- und Gewerbezonen

–Industriezone 6 16 111

–Industriezone 8 18 11

–Gewerbezone 4 G4 111

–Gewerbezone 5 G5 111 Zone für öffentliche Bauten Oe 2. Erholungszonen Ec, ED, EE 3. Kommunale Freihaltezone 4. Reservezone

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 30BZO Oberglatt · S. 13

Zulässigkeit36 1Arealüberbauungen sind in den Zonen W2/30%, W2/35%, W2/40%, W3/50%, WG2/48% und WG3/60% sowie Z4/90% zulässig.

2Die Arealfläche muss mindestens 3000 m2 umfassen.

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Art. 34BZO Oberglatt · S. 15

Abstandsvorschriften, grosser und kleiner Grundabstane Der grosse Grundabstand gilt in den Zonen W2/30% und W2/35% für die am stärksten gegen Süden oder Westen gerichtete Längsseite. Der kleine Grundabstand gilt für die übrigen Gebäudeseiten. Art. 35 ...46

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Art. 36BZO Oberglatt · S. 15

Mehrlängenzuschlag47 ln den Kern- und Wohnzonen sind bei Fassaden von mehr als 12 m Länge die betreffenden Grundabstände um 1/3 (resp. 1/5 in der Zone K2/20%) der Mehrlänge, jedoch höchstens bis auf folgende Grenzabstände heraufzusetzen:

–Zonen W2/40%, WG2/48%, W3/50% WG3/60%, K2/20%und K2/28%: 12 m

–Zonen W2/30% und W2/35%: grosser Grenzabstand kleiner Grenzabstand 12 m 7 m

42Teilrevision vom 20. März 2024, neuer Artikel

43Teilrevision vom 20. März 2024, Artikel ersatzlos gestrichen

44Teilrevision vom 20. März 2024, neuer Artikel

45Teilrevision vom 20. März 2024, Inhaltliche Ergänzung

46Teilrevision vom 20. März 2024, Artikel ersatzlos gestrichen

47Teilrevision vom 20. März 2024, Absätze gestrichen

–15 -

2Bei einem Gebäudeabstand von weniger als 7 m werden die Fassadenlängen der benachbarten Hauptgebäude zur Bestimmung des Mehrlängenzuschlages zusammengezählt.

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Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Grenzabstand (gross)≥ 12 mArt. 36, S. 150.85
Grenzabstand (klein)≥ 7 mArt. 36, S. 150.85
Ausnützungsziffer≤ 0.35Art. 23, S. 90.85
Vollgeschosse≤ 2 VollgeschosseArt. 23, S. 90.85
Gebäudelänge≤ 35 mArt. 23, S. 90.85
Gebäudehöhe≤ 8.1 mArt. 23, S. 90.85
Grünflächenziffer≥ 30 %Art. 23, S. 90.85

Extrahiert aus der BZO Oberglatt (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone W2/35%

Was gilt in der Zone W2/35% in Oberglatt?
Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 8.1 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.35, Grenzabstand (klein) ≥ 7 m, Gebäudelänge ≤ 35 m. Insgesamt sind 7 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Oberglatt erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone W2/35% sein?
Laut BZO Oberglatt: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 8.1 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone W2/35% einhalten?
Grenzabstand (gross) ≥ 12 m, Grenzabstand (klein) ≥ 7 m, nach der Bau- und Zonenordnung Oberglatt. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Oberglatt?
17 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Oberglatt ein?
Baugesuche in Oberglatt laufen über eBaugesucheZH. Zuständig ist Abteilung Hochbau und Immobilien, Rümlangstrasse 8, 8154 Oberglatt. Ablauf nach der Einreichung →

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