Zone K2/20% · Oberglatt
Zürich · BFS 92 · Gemeindeprofil · alle 15 Zonen
Die Zone K2/20% in Oberglatt (Zürich) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, Gebäudelänge ≤ 50 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Original-Katasterplan, amtlich beglaubigt durch Acht Grad Ost AG
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- Einreichung mindestens vierfach
- Angaben über äussere Materialien und Farben
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBaugesucheZH
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Hochbau und Immobilien
- 044 852 37 80
- bauabteilung@oberglatt.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Oberglatt, in denen «K2/20%» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO Oberglatt · S. 4
Zonenordnung1 Das Gemeindegebiet wird in folgende Zonen eingeteilt, soweit es nicht kantonalen oder regionalen Nutzungszonen zugewiesen oder Wald ist: 1. Bauzonen ES Kernzonen
–Zweigeschossige Kernzone K2/20%
–Zweigeschossige Kernzone K2/28% Wohnzonen
–Zweigeschossige Wohnzone W2/30% 11
–Zweigeschossige Wohnzone W2/35% 11
–Zweigeschossige Wohnzone W2/40% 11
–Dreigeschossige Wohnzone W3/50% 11
–Zweigeschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG2/48%
–Dreigeschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG3/60% 111 Zentrumszone Z4/90% 11 Industrie- und Gewerbezonen
–Industriezone 6 16 111
–Industriezone 8 18 11
–Gewerbezone 4 G4 111
–Gewerbezone 5 G5 111 Zone für öffentliche Bauten Oe 2. Erholungszonen Ec, ED, EE 3. Kommunale Freihaltezone 4. Reservezone
Art. 5BZO Oberglatt · S. 5
Nutzweisen4 ln den Kernzonen K2/20% und K2/28% sind mässig störende Betriebe gestattet.
Art. 9BZO Oberglatt · S. 6
Grundmasse für Neubauten7 Für Neubauten gelten folgende Grundmasse: K2/20% K2/28% a) Vollgeschosse max. 2 2 b) Dachgeschosse max. 2 2 c) Gebäudelänge max. m 50 60 d) Fassadenhöhe max. m 8.1 8.1 dl) Fassadenhöhe Schrägdach Giebelseitig erhöht sich das zulässige Mass der Fassadenhöhe um die sich aus der Dachneigung von 45° Altgrad ergebende Höhe, höchstens aber um 7 m e) Grenzabstände: Grundabstand mit Mehrlängenzuschlag nach Art. 36 mind. m. 3.5 3.5 f) Überbauungsziffer max. % 20 28 Höhenlage: ln bis 5 % geneigtem Gelände darf das Erdgeschoss höchstens 50 cm über dem massgebenden Terrain liegen. 3 ln stärker geneigtem Gelände ist das Erdgeschoss mindestens bei einer Fassade an das massgebende Terrain anzupassen. Am massgebenden Terrain sind möglichst wenig Veränderungen anzubringen.
Art. 36BZO Oberglatt · S. 15
Mehrlängenzuschlag47 ln den Kern- und Wohnzonen sind bei Fassaden von mehr als 12 m Länge die betreffenden Grundabstände um 1/3 (resp. 1/5 in der Zone K2/20%) der Mehrlänge, jedoch höchstens bis auf folgende Grenzabstände heraufzusetzen:
–Zonen W2/40%, WG2/48%, W3/50% WG3/60%, K2/20%und K2/28%: 12 m
–Zonen W2/30% und W2/35%: grosser Grenzabstand kleiner Grenzabstand 12 m 7 m
42Teilrevision vom 20. März 2024, neuer Artikel
43Teilrevision vom 20. März 2024, Artikel ersatzlos gestrichen
44Teilrevision vom 20. März 2024, neuer Artikel
45Teilrevision vom 20. März 2024, Inhaltliche Ergänzung
46Teilrevision vom 20. März 2024, Artikel ersatzlos gestrichen
47Teilrevision vom 20. März 2024, Absätze gestrichen
–15 -
2Bei einem Gebäudeabstand von weniger als 7 m werden die Fassadenlängen der benachbarten Hauptgebäude zur Bestimmung des Mehrlängenzuschlages zusammengezählt.
Art. 37BZO Oberglatt · S. 16
Grenzbau und Zusammenbau Der Grenzbau ist zulässig beim Anbau an bestehende Gebäude oder wenn die an eine gemeinsame Grenze stossenden Gebäude gleichzeitig erstellt werden sowie in den Fällen von § 270 Abs. 3 PBG. ln allen Zonen ist das Zusammenbauen mehrerer Gebäude im Rahmen der zonengemässen Gebäudelänge gestattet, das Zusammenbauen an einer Grenze jedoch nur unter der Voraussetzung von § 287 PBG und überdies ohne Zustimmung des betreffenden Nachbarn nur, wenn Nächstbauende dadurch keine Einschränkungen in ihrer eigenen Gebäudelänge erleiden. Geschlossene Bauweise
2In den Kernzonen K2/20% und K2/28% ist die geschlossene Bauweise mit unbeschränkter Gesamtlänge gestattet.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Strassenabstand | ≥ 1.5 m | Art. 6, S. 5 | 0.75 |
| Vollgeschosse | ≤ 2 Vollgeschosse | Art. 9, S. 6 | 0.95 |
| Gebäudelänge | ≤ 50 m | Art. 9, S. 6 | 0.95 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 3.5 m | Art. 9, S. 6 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Oberglatt (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone K2/20%
Was gilt in der Zone K2/20% in Oberglatt?
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone K2/20% sein?
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone K2/20% einhalten?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Oberglatt?
Wo reiche ich das Baugesuch in Oberglatt ein?
Weitere Zonen in Oberglatt
EcG4G5I6I8K2/28%W2/30%W2/35%W2/40%W3/50%WG2/48%WG3/60%Z4/90%