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Art. 25 · Nutzweise der Wohnzonen ohne Gewerbeerleichterung

BZO Oberglatt · S. 10 · Original-PDF

23 1 ln den Wohnzonen W2/40% und W3/50% sind ausser Wohnungen nichtstörende Betriebe gestattet, die sich mit dem Wohnen auch im Übrigen vertragen oder ausschliesslich der Quartierversorgung dienen. Der Anteil der gewerblich genutzten Fläche darf höchstens 1/2 der Geschossflächen des ganzen Gebäudes betragen. 2 ln den im Zonenplan entsprechend bezeichneten Bereichen der W2/40% sind mässig störende Betriebe zulässig.

22Teilrevision vom 20. März 2024, Artikel ersatzlos gestrichen

23Teilrevision vom 20. März 2024, Inhaltliche Ergänzungen

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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.